Pools im Kleingarten

di_di

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14. Jan. 2008
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Frankfurt(Oder)
Hallo liebe Gartenfreunde,

Wie verhält es sich mit dem Aufstellen eines Shwimmingpools im Kleingarten. Darf man das und wenn ja, wie groß kann der Pool sein.
Ich habe mal gehört, daß man nur ein aufblaßbares Kinderbecken aufstellen darf.
Wir haben mehrere Anfragen diesbezüglich. Leider gibt es dazu viele widersprüchliche Aussagen.
Kann mir jemand weiter helfen?
MfG Jörg:confused:
 
  • Hallo.

    In unserer Satzung steht da nix drin. Aber ein Pool kann ja auch ein Regenwassersammelbecken sein. Und da gilt die Bauordnung - einfach beim Vorstand nachfragen. Da mein Pool einen Durchmesser von 3,6m hat wäre er genehmigungspflichtig. Da ich ihn aber nur im Sommer stehen habe zählt er als vorrübergehendes Bauwerk, und ist damit auch ohne Baugenehmigung zu errichten und zu betreiben.

    Also-mit Vorstand absprechen und es gibt keine Probleme.

    VG. Blitz:D
     
    Hallo Blitz,

    ich habe mich noch mal schlau gemacht. Es soll wohl so sein, das man ein Schwimmbecken von einer Größe max. 3,5m im Durchmesser aufbauen kann, wenn es nicht im Erdreich eingelassen und zu jeder Zeit wieder abbaubar ist.
    Die Frage wäre nur noch, wo entsorge ich das Wasser? Da sind doch sicher irgendwelche Chemikalien drin.
    Den Vorstand brauche ich nicht zu fragen, da ich selbst dazugehöre.
    Die Pools(2) in unserem Verein sind noch vom scheidenden Vorsitzenden mündlich genehmigt worden.
    Wir haben ja bald Verbandstag (5.4. in Beeskow), da werde ich das Thema mal anschneiden.

    MfG Jörg
     
  • Nur ein kleiner Hinweis:
    Wenn Ihr keine Kleingartensatzung habt, in der solche Dinge geregelt sind und auch die Pachtverträge nichts vorsehen, dann bleibt nur noch der Blick ins Gesetz, in deinem Fall also die Landesbauordnung von Brandenburg. Hier schaust Du dir bitte mal die Abschnitte zur "baulichen Anlage" an (bitte selber gockeln).
    Es wird allerdings selten dort eine Regelung für den Einzelfall zu finden sein, also etwa, welche Ausmaße so ein zerlegbares Schwimmbad haben darf. Es hängt halt von den örtlichen Verhältnissen ab.

    Tono... legal
     
    ich habe mich noch mal schlau gemacht. Es soll wohl so sein, das man ein Schwimmbecken von einer Größe max. 3,5m im Durchmesser aufbauen kann, wenn es nicht im Erdreich eingelassen und zu jeder Zeit wieder abbaubar ist.
    Die Frage wäre nur noch, wo entsorge ich das Wasser? Da sind doch sicher irgendwelche Chemikalien drin.
    MfG Jörg

    Hallo Jörg,
    vielleicht hilft dir das, wenn aus der eigenen Vereinssatzung nichts hervorgeht Punkt 4.2:
    http://www.gartenfreunde-lv-brandenburg.de/Rahmengartenordnung_web.pdf

    Zum Poolwasser: die notwendige Chemikalie ist Chlor. Die verflüchtigt sich, wenn der Pool
    unabgedeckt bleibt. Nach ein paar Tagen kannst du das Wasser im Garten nach und nach versickern lassen. Dazu ein Stück Gartenschlauch nutzen, nicht den Poolablauf, da kommt zuviel auf einmal raus.
    Gruss
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Interessanter Vorschlag. Das kommt jetzt schon wiederholt an dieser Stelle: Wenn ich selbst keine Satzung habe, dann schau ich mal, was die anderen so regeln?

    Freunde, wenn es keine Satzung gibt und auch der Pachtvertrag selbst nichts hergibt, dann ist auch nichts geregelt!

    In diesem Falle gilt nur das, was die Landesbauordnung vorschreibt und fertig.

    Tono... ordentlicher Bauer
     
    Hallo Blitz,

    Die Frage wäre nur noch, wo entsorge ich das Wasser? Da sind doch sicher irgendwelche Chemikalien drin.
    MfG Jörg

    Das Wasser kannst Du "entsorgen" wie von Gründäumling beschrieben. Es gibt auch Desinfektionsmittel ohne Chlor. Ich kaufe dies immer bei einem Poolausrüster. Wir haben da einen in der Nähe. Dort kann man dann auch die ausführlichen Datenblätter einsehen - wegen der Inhaltsstoffe.

    Im allgemeinen verwende ich das Wasser ca. drei bis vier Wochen nach der letzten Desinfektion zum Gießen meiner Blumen und des Rasen. Das dauert dann zwar einige Tage bis der Pool leer ist, da dies aber meist Mitte September geschieht stört das ja niemanden in der Familie da es zum baden eh zu spät ist.

    So das war`s von mir zu diesem Thema.

    VG. Blitz:cool:
     
  • Danke für die rege Beteiligung.
    Natürlich haben wir eine Satzung und in der ist das auch geregelt. Sie ist aus DDR-Zeiten und da wurden die Pools Planschbecken genannt.
    Wie in der Rahmengartenordnung steht, sind solche Becken bis zu einer Größe von 12 qm erlaubt, das ist ja auch der Fall.
    Doch meine persönliche Meinung ist, das solche "Schwimmbecken" nicht in eine Kleingartenanlage gehören.

    MfG Jörg
     
  • Wie in der Rahmengartenordnung steht, sind solche Becken bis zu einer Größe von 12 qm erlaubt, das ist ja auch der Fall.
    Doch meine persönliche Meinung ist, das solche "Schwimmbecken" nicht in eine Kleingartenanlage gehören.

    MfG Jörg

    Diese Rahmengartenordnung gilt nur für solche Kleingärten, die sie "als ihre" übernommen haben. Das ist bei euch ja nicht der Fall. Und Ihr habt ja auch eine Satzung.

    Tono... rege beteiligt und offenbar unsichtbar
     
    Hallo Tono,

    die Satzung regelt die Vereinsarbeit und befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Vereinsmitglieder.
    Die Gartenordnung regelt das Verhalten, Nutzung und Pflege, Gestaltung, Errichten von Bauwerken, Ordnung usw.
    Sie sollte aber nicht schlechter sein als die Rahmengartenordnung des Landesverbandes.
    Oder sehe ich das falsch?

    MfG Jörg
     
    Wie das Kind mit Namen heißt (Satzung, Ordnung) ist nicht so wichtig. Auch die Organe eines Vereins dürfen nur ihr privatrechtliches Untereinander regeln und sind nicht Gesetzgeber im Sinne der legislativen Gewalt (Art. 20 GG). Eine "Satzung" braucht es grundsätzlich nur, wenn der Verien eingetragen werden soll, sonst nicht.
    "Untereinander" wiederum bedeutet, bindend ist für Mitglieder eines Vereins zunächst auch nur, was der Verein selbst beschlossen hat. Was andere Vereine regeln, spielt keine Rolle.
    Ob die Rahmenordnung eines Verbandes gut ist oder nicht, ist einerlei. Sie stellt nur einen Vorschlag für andere dar. Zwingend relevant für die Beantwortung deine Ausgangsfrage ist sie also nicht, weil dein Verein sie ja offensichtlich nicht übernommen hatte. Erst wenn das der Fall ist, kannst Du dich auf ihren Inhalt berufen.

    Tono... Veriensmeiert
     
    Hallo Commander,

    du hast ja recht mit Deiner Meinung, doch Kleingarten ist eben Kleingarten da gibt es Gesetze und wenn sie manchmal nicht nachvollziehbar sind!
    Man muss sich wohl oder übel daran halten.

    MfG Jörg :rolleyes:
     
    Natürlich haben wir eine Satzung und in der ist das auch geregelt.
    Wie in der Rahmengartenordnung steht, sind solche Becken bis zu einer Größe von 12 qm erlaubt, das ist ja auch der Fall.

    MfG Jörg

    Hallo Jörg,
    ich bin zwar kein Kleingärtner, habe jedoch in meiner Zeit in Berlin viele wunderschöne Tage in einem solchen verbracht. Deshalb kann ich die Wichtigkeit eines Gartens für z.B.
    Großstädter sehr gut nachempfinden.
    Deshalb will ich es jetzt wissen:

    1. Ist in eurer Vereinsatzung das Aufstellen eines Pools (Planschbecken) geregelt und wenn ja, wie?
    2. Gehört euer Verein dem brandenburgischen Landesverband an?
    3. Welche Änderungen haben sich ergeben, nachdem das Bundeskleingartengesetz auch
    für euch galt?

    Es wäre nett, wenn du ein wenig zur Aufhellung beitragen könntest.

    Gruss
     
    Hallo Gründäumling,

    unser Verein ist ein eingetragener gemeinnütziger Gartenverein und ist dem Landesverband Beeskow/Storkow untergeordnet.
    das Aufstellen eines Planschbeckens (bis 12qm) ist in unserer Gartenordnung geregelt. Es ist nur nicht eindeutig ob es sich um aufblaßbare oder feststehende Becken handelt. Als die Gartenordnung verfasst wurde, gab es noch keine Pools. Nun stehen aber schon 2 Pools in unseren Gärten, die eine Aufstellgenehmigung vom alten Vorstand bekommen haben.
    Das Bundeskleingartengesetz gilt ja nicht erst ab der Wende. Im gegenteil, ich bin der Auffassung das es sich zu ungunsten der Kleingärtner entwickelt hat.
    Wenn wir schon mal bei diesem Thema sind, die Technik schreitet immer weiter voran und der Kleingärtner soll um genau zu sein, ohne Strom und im Gerätehäuschen campieren!
    Da sollte man sich doch mal Gedanken darüber machen.
    Trotzdem bin ich immernoch der Meinung, dass Pools nichts im Kleingarten verloren haben.

    Liebe Grüße Jörg
     
    Hallo Jörg,
    jetzt wird mir klar, wie euer Kleingartenverein rechtlich aufgebaut ist und damit läßt sich auch die Frage nach dem Pool beantworten.
    Als eingetragener Verein seid ihr Mitglied im Landesverband (LV). Der LV hat eine Rahmengartenordung erstellt, die Grundlage für eure Gartenordnung sein muß (die Verpächter sind die jeweiligen Kommunen, die dieser Ordnung zustimmen müssen). Davon ausgehend, bin ich mir fast sicher, dass ihr als Verein nicht eine andere rechtswirksame Poolaufstellungregelung beschließen könnt, als der LV.
    In dessen Rahmengartenordnung ist ein "transporttables Schwimmbecken" vorgesehen, den ihr auch euren Mitgliedern zubilligen müßt.
    Zum Bundeskleingartengesetz:
    Du schreibst, dass es nicht erst ab der Wende gilt (für wen?). Für das Gebiet der ehemaligen DDR aber doch m.E. spätestens 1996, oder?

    Gruss
     
    Ich würde auch nicht auf mein kleines Pool verzichten wollen, wegen der Chemie mache ich mir keine Sorgen ich verwende blos Kupfersulfat und Amoniumsulfat und ein bisschen Clor seit dem habe ich keine Wasserprobleme mehr und der Rasen ist dankbar, dort wo ich das Abwasser (beim Spühlen der Pumpe) auslasse wächste der Rasen schöner als im restlichen Garten. :eek:
     
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