Fini
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- Registriert
- 08. Okt. 2007
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Keine Frage!
Es ist niemandem zuzumuten, sich solchen Situationen aussetzen zu müssen. Dass die Hundebesitzer das nicht nachempfinden können, ist ihr ureigenes Problem. Gesetzlich geregelt ist dies anders und zwar genau deswegen.
Es ist notwendig, klare Verhältnisse zu schaffen. Dazu gehören klare Worte. Schwierig ist diese "Rücksichtsnahme", die oft dazu führt, dass man entweder übertreibt oder untertreibt. Ich lese das aus dem Bedürfnis, den Nachbarn ihre eigenen Nachteile aufzählen zu wollen. Das wird ziemlich sicher noch eher mißverstanden (man weiss nicht, was so rumliegt und der Hund dann fressen könnte, wird doch sicher als "Vergiftungsdrohung" erlebt) als der klare Hinweis darauf, dass man die Einhaltung der gültigen Regeln einfordert.
Dies tut man ja nicht um den Nachbarn zu ärgern (denke ich mal), sondern weil es eben nicht zumutbar ist, wegen ihrer Regelverletzung Nachteile in Kauf zu nehmen.
Dass die Nachbarn Ängste ignorieren (scheint der Fall zu sein) ist nicht in Ordnung. Wenn ein Gespräch kein Ergebnis bringt, bleibt nur der Weg sie "offiziell" zur Ordnung zu rufen.
Das hört sich schlimm an, aber sachlich ist das absolut der korrekte Weg.
Ist sowieso wichtig, in einem solchen Fall sachlich zu bleiben, auch wenn Angst eine Emotion ist. Die ist aber nunmal da und offenbar berechtigt. Sonst hätte man keine Gesetze, die sowas regeln.
jup ... so werd ich das auch machen ... mit Vergiftungen drohen wollt ich sowieso nicht, weil das auch nicht korrekt ist .. und nix bringt ...
also nochmal sprechen und dann hin zum Ordnungsamt ...
aus nichtsicherer Quelle hab ich grad erfahren, daß der Hund einen Nachbarhund so gebissen hat, daß der dann eingegangen ist .... Die Nachbarin hat das bei der Gemeinde gemeldet und passiert ist nix ...
jetzt bekomm ich nochmehr angst ...