Nachbarin pflegt Pflanzen nicht.

allstar

Neuling
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Unsere Nachbarin lässt auf ihrem Grundstück alles wuchern.
Ihr Efeu wächst über und durch den Zaun, ihre anderen Pflanzen wuchern aktuell an der Garage.

Ich habe eine neue Hecke gepflanzt und fürchte ihr Efeu wird diese nach und nach von hinten umranken, bis wir wieder 600 KG an Efeu entsorgen müssen.

Die Nachbarin sagt zu mir nur, ich dürfe nichts schneiden, das würde sie machen.
Am Ende passiert dann aber nichts.

In 2 Monaten wird wieder mein neues Garagendach voller Blätter liegen und der Abfluss verstopfen.
Ich werde sie jetzt schriftlich auffordern ihre Efeu Hecke zu schneiden, jedoch bin ich mir nicht sicher wie hoch Pflanzen an der Garage wachsen dürfen.
Aktuell sind das gute 6 Meter.
 

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  • feiveline

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    In den meisten Bundesländern gibt es im "Nachbarschaftsrecht" gesetzliche Regelungen zu Pflanzabständen zur Grundstücksgrenze, zu Pflichen etc. Einfach mal danach googeln.

    Ansonsten hilft bei so etwas meistens auch ein Schiedsmann wenn man selber nicht weiter kommt.

    Worauf sie allerdings keinen Einfluss hat ist der Laubfall, den musst Du grundsätzlich hinnehmen (außer auch dieser Baum/Busch verletzt Dene Rechte).

    Auch kann sie Dir nicht verbieten die Pflanzen auf Deiner Seite zu kürzen, dafür musst Du ihr aber voher schriftlich einen Termin setzen es selber zu tun und kannst es dann ggf. auch über eine Firma machen lassen (die Kosten musst Du dann aber vorstrecken und Dir zivilrechtlich wiederholen).

    Alles in allem eine sehr unschöne Situation, in der man versuchen sollte die Fronten nicht zu verhärten... vielleicht mal mit etwas leckerem Grillfleisch und kühlenden Getränken in aller Ruhe reden.

    Nachbarschaftsstreit ist das Letzte was man sich "anlachen" sollte... (was aber nicht heißt, dass man sich alles gefallen lassen muss).
     
  • feiveline

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    Du hast leider einen sehr wichtigen Teil meiner Aussage nicht mit zitiert, nämlich
    feiveline schrieb:
    dafür musst Du ihr aber voher schriftlich einen Termin setzen es selber zu tun
    Wenn Du ohne Fristsetzung und ohne Absprache die Büsche/Bäume/Pflanzen Deines Nachbarn beschneidest kannst Du im schlimmsten Fall wegen Sachbeschädigung "dran" sein...

    Das es bei Dir klappt ist schön, der/die @TE hatte aber ausdrücklich geschrieben
    Die Nachbarin sagt zu mir nur, ich dürfe nichts schneiden, das würde sie machen.
     
  • Mr.Ditschy

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    Wollte damit nur erwähnen, dass es auch einfacher gehen kann und der TE sich so evtl. am besten einigen könnte, deshalb am besten nochmals Anfragen und dies so versuchen zu klären!

    @feiveline: Sorry, wenn ich Deine Aussage damit versehentlich irregeführt habe, wollte ich natürlich nicht!
     

    Stupsi

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    Was da an Efeu rüber wächst würd ich abschneiden und fertig.
    Ihr Efeu geht dadurch nicht kaputt das kann keinen Ärger geben,wirst du nur immer wiederholen müssen.
    Der wächst hier bei mir in einem Jahr ca. 1,50-2m.
     
  • feiveline

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    Was da an Efeu rüber wächst würd ich abschneiden und fertig.
    Ihr Efeu geht dadurch nicht kaputt das kann keinen Ärger geben,
    @Stupsi, nochmal: Du darfst nicht einfach die Pflanzen des Nachbars schneiden, damit kannst Du
    - Dich ggf. strafbar machen und
    - einen Nachbarschaftskrieg entfachen den es sonst vielleicht nicht in der Schärfe geben würde.
     

    Mr.Ditschy

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    Aber so gesehen, entfacht die Nachbarin den Streitherd, da die das gesagte nicht ausübt und Du anscheinend auch schon öfter das Efeu geschnitten hast, da nichts passierte!

    Deshalb würde ich mal abwarten ob die Nachbarin doch das nächste mal schneidet, sonst rechtzeitig höflichst mitteilen, dass Du das Efeu schneidest und sie dann die deinigen Pflanzen, falls die rüberwachsen auch schneiden könne, basta!

    Wenn dies nicht fruchtet, hast Du es Ihr mitgeteilt und dann bist Du auf der sicheren Seite! Wenn Sie dann etwas sagt, würde ich nur sagen, sie könne ja rechtzeitig schneiden, dann ...

    ----
    Du darfst nicht einfach die Pflanzen des Nachbars schneiden, damit kannst Du
    - Dich ggf. strafbar machen und
    - einen Nachbarschaftskrieg entfachen den es sonst vielleicht nicht in der Schärfe geben würde.
    Kann dies nachvollziehen wenn es sich um einen Baum oder so handelt, aber weniger bei Rankpflanzen wie Efeu und Co, oder!?
    Zudem sollte es selbstverständlich sein, dass man sich drum kümmert, dass die Pflanzen nicht zum Nachbarn wuchern.
     

    Lavendula

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    Zu diesem Thema möchte ich auch etwas sagen.

    Es gibt Nachbarn, die sich laufend über jeden Mist beschwert haben,
    und wenn es nur ein paar kleine Miezenpfötchen im Sand waren.
    Jedes Zweiglein, was mal über dem Zaun hing, ( 10 cm), war schon zuviel,
    und es wurde dementsprechend gemeutert. Heute, wo sie nicht mehr
    so richtig kriechen können, ist langsam an verschiedenen Stellen
    Wildwuchs entstandden, der Efeu wächst ins Beet, was ich nicht so toll finde.
    Wenn der einmal mit der Erde verwurzelt ist, ist Trauer angesagt,
    das Zeug bekommt man nicht mehr raus. Efeu kann sehr schön aussehen,
    wenn er an Stellen wächst, wo nichts anderes wächst und keinen Schaden
    anrichten kann. im Winter und im Frühjahr macht er ganz besonders
    viel Dreck, die braunen Blätter fallen auch ins Beet, was ich nicht so
    besonders finde. Die Tannen sind viel zu dicht an den Zaun gepflanzt worden,
    ständig liegt alles voller Nadeln und Zapfen, was natülich erst richtig toll ist,
    wenn es regnet, und alles schön nass geworden ist.
    Die Ranken von einigen Brombeersträuchern wachsen durch den Zaun,
    das sind Treibe die zum Teil 1m lang sind, wilder Wein wächst in die Zier-
    sträucher und rankelt sich zwischen den Ästen hoch, den ich immer wieder
    abschneide und herausziehe, da kommt wirklich Freude auf!!

    Liebe Grüße LAVI
     
  • Valentino

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    Ich schneid alles ab, was von den Nachbarn rüber wächst und stört. Hat sich noch nie jemand beschwert.
    Wenn sie sich um ihren Garten eh nicht kümmert, wird ihr das wahrscheinlich gar nicht auffallen.
     
  • T

    Tinchenfurz

    Guest
    Efeu müsste in bewohnten Gebieten grundsätzlich verboten werden :mad:
    Hm, ich wohne nicht gerade im bewohnten Gebiet, aber bin heilfroh über mein Efeu. Es ist so ziemlich mein einziges berechenbares Gewächs. In spätestens 2 Jahren wird meine chinesische Mauer hoffentlich endlich komplett grün sein, es ist mittlerweile alt genug, dass sich sogar Blüten bilden. Erdkröten, Blindschleichen, Zauneidechsen lieben es. Das was in den Garten wächst, wird eben gestutzt...

    mal kurz am Thema vorbei:d stell ich gerade fest.....

    Nachbarn hab ich nicht, hatte aber schon mal welche.... Da wurde aber komischerweise immer über den Zaun geplappert, wenn irgendwas nervte.
     

    Stupsi

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    @Stupsi, nochmal: Du darfst nicht einfach die Pflanzen des Nachbars schneiden, damit kannst Du
    - Dich ggf. strafbar machen und
    - einen Nachbarschaftskrieg entfachen den es sonst vielleicht nicht in der Schärfe geben würde.

    -Ich schneid nicht die Pflanze des Nachbars ab sondern das was rüber hängt auf
    mein Grundstück, das ist nicht strafbar.
    -Wenn ich jemanden vorher darum bitte selber darauf zu achten das die Grundstücksgrenze frei bleibt und er sich dann verweigert, ist es eh kein netter Nachbar! Es muss ja nicht im Krieg enden aber man muss sich auch nicht ALLES gefallen lassen. Das Mittelmaß machts.
     

    feiveline

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    -Ich schneid nicht die Pflanze des Nachbars ab sondern das was rüber hängt auf mein Grundstück, das ist nicht strafbar.
    Doch, rein rechtlich ist es Sachbeschädigung.

    Was Du machen kannst hab ich bereits geschrieben.

    Wenn ich jemanden vorher darum bitte selber darauf zu achten das die Grundstücksgrenze frei bleibt und er sich dann verweigert, ist es eh kein netter Nachbar!
    Das stimmt.

    Es muss ja nicht im Krieg enden aber man muss sich auch nicht ALLES gefallen lassen.
    Auch das ist richtig.
    Aber Sachbeschädigung ist die falsche Wahl. Wir sind ja nicht mehr im Mittelalter "Auge um Auge, Zahn um Zahn"....
     

    karlh

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    Richtig ist es, wenn man den Nachbarn, am besten unter Zeugen mit Fristsetzung von etwa 3-4 Wochen, auffordert, die Hecke zu schneiden. Passiert danach nichts, ist man berechtigt selbst Hand anzulegen, aber nur was über die Grenze hängt! So sagen es die meisten Nachbarschaftsregelungen. Am besten ist es, wenn jeder seine Seite schneidet. Die Höhe schneidet immer der Besitzer. Für die Höhe gibt es aber auch konkrete Festlegungen im Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes.

    Viele Grüße Karlh
     

    tina1

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    Ist ja im Grunde richtig. Aber was machst du gegen blinde und taube Nachbarn?
    Wir haben unsere Nachbarin schriftlich und mündlich aufgefordert und was macht sie-geht auf Weltreise.
     

    falccone

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    Hallo,

    Das Entfernen kann nur eingefordert werden, wenn eine Beeinträchtigung eingetreten ist oder eintreten wird.
    Dann würde ich, wenn normale Kommunikation nicht mehr hilft - damit meine ich Gespräche, Hinweise und Ermahnungen - schriftlich mit Termin zur Beseitigung auffordern. Dabei darauf hinweisen, dass nach verstreichen der Frist, die Beseitigung auf Kosten des Besitzers durch eine Gartenbaufirma erfolgt.

    Es ist ähnlich wie mit der Erziehung von Kindern - ab einen gewissen Punkt muss man Androhungen konsequent durchziehen; sonst wird man unglaubwürdig und angreifbar.

    Gruss
    falccone
     

    tina1

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    Die Gartenbaufirma zahlt aber erst mal der Auftraggeber.
    Unglaubwürdig hin oder her. Es macht aber keinen Spaß, die Nachbarn ständig vors Gericht zu zerren.
     

    karlh

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    Ja Tina1 dann schneidest du halt deine Seite, wenn die auf Weltreise sind. Dann musst du halt die Anliegen vorher nachweisbar vorbringen. Alternativ kannst du ja eine Firma beauftragen, die das erledigt, wie gesagt, nur auf deiner Seite. Allerdings, wer beauftragt, bezahlt erst mal. Das Geld wiederholen, beim Nachbarn, ist ein schwierig Ding. Wenn man Geld wie Heu hat ist auch das kein Problem. Vor Gericht würdest du recht bekommen.
     

    Mr.Ditschy

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    Eine Firma holen, was soll das bringen?

    Bevor man eine Firma holt die schneidet und man nicht weiß ob man das Geld wieder bekommt, kann man doch gleich selbst schneiden, oder?!
     

    tina1

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    Ich habe meine Nachbarn unter Zeugen zum Verschnitt ihrer Hecken aufgefordert, genützt hat es nichts.
    Und ich werd mich schwer hüten, umzuziehen. Ich kann ja meine Immobilie nicht mitnehmen.
     

    falccone

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    Eine Firma holen, was soll das bringen?

    Bevor man eine Firma holt die schneidet und man nicht weiß ob man das Geld wieder bekommt, kann man doch gleich selbst schneiden, oder?!

    Jep - und wenn dann der Nachbar clever ist, dann unterstellt er Dir dass du seinen Baum/Strauch etc. falsch verschnitten hast und Schadenersatz verlangt; wäre nicht das erste Mal.
    Wenn es darum geht, ein paar Äste abzuschneiden, hast Du natürlich aber Recht.

    Gruss
    falccone
     
    G

    gardener02

    Guest
    Und ich werd mich schwer hüten, umzuziehen. Ich kann ja meine Immobilie nicht mitnehmen.[/QUOTE]

    Kann ich verstehn`tina, war auch nicht ganz ernst gemeint meinerseits. Sei froh, wenn sie öfters auf Weltreise sind...
    Meine einen, sehr nahen Nachbarn sagen von sich, sie hätten keinen grünen Daumen. Sie machen kaum was in ihrem Garten. Ich hab`sie informiert, dass ich halt alles schneide, was mich stört. Natürlich sollen und dürfen sie dies auch auf ihrer Seite tun. Glücklicherweise trennt uns keine grosse, lange Hecke. Dann wäre meine Bereitschaft wohl geringer.
     

    Mr.Ditschy

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    @tina1:
    Hast Du eigentlich eine RV (Rechtschutz-Versicherung)?

    Wenn ja, würde ich Dir Raten einen rechtlichen Beistand heran zu ziehen um Dich genau zu informieren, wie da der Stand ist (den hier wirst Du keine rechtliche Lösung finden).
    Du must danach auch nicht klagen, aber dann weißt Du Deine Rechte und was Du tun kannst und was nicht, der Rechtanwalt berät Dich da schon (hab ich auch schon öfters gemacht, um zu wissen wie meine Chancen sind).

    Die erste Sitzung muss die Versicherung auch übernehmen und kostet auch nichts. Wenn Du keine RV hast würde ich das Geld dennoch mal investieren, dann bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite. ;)
     

    tina1

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    Ich habe keine RV. Aber ich habe einen super tollen Anwalt. Der gehört quasi schon zur Familie:rolleyes:
    Die Heckennachbarin habe ich schon mal wegen einer Korkenzieherhasel verklagt und gewonnen. Der Baum hat uns einigen Schaden angerichtet. Eigentlich müßte sie wissen, wie der Hase läuft. Hat ja auch versprochen, bis Ende September den Verschnitt der Hecke durchzuführen. Aber auf das Wort dieser Person kann man eben nichts geben. Die verspricht das Blaue vom Himmel und dabei ist sie in Gedanken schon in der Welt unterwegs. Aber irgendwann muß sie ja mal wieder auftauchen.
     

    tina1

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    Ja, wenn sie mir enormen Schaden an meinem Eigentum zufügt, kenne ich kein Pardon. Schließlich haben wir 10 Jahre lang versucht, mit ihr zu reden.
     
    A

    aloevera

    Guest
    hi tina, kann mir nicht vorstellen, daß niemand wußte, wo sie steckte, habe mich aber durch unsere presse eines besseren belehren lassen, stand so in der zeitung, ein großes mietshaus mit 30 wohnungen verfällt immer mehr zur ruine, der besitzer ist angeblich nicht auffindbar. traurig, oder?
    liebe grüße aloevera:eek:
     

    Frau B aus C

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    Darauf verlassen, dass man bei Gericht gewinnt, sollte man sich nicht.

    Und eine Rechtsschutzversicherung tritt auch nicht immer ein. Sie prüft immer vorher, ob Aussicht auf Erfolg besteht.

    Und bei kleineren Nachbarschaftsstreitigkeiten machen die Richter gerne einen Vergleich. D.h. - jeder muss einen Pflock zurückstecken. Wenn ein Nachbar recht bekommt, fühlt sich dieser zu sicher und es dauert nicht lange und der Streit beginnt von vorn.

    Am Besten, man kann alles friedlich klären. Schließlich hat man
    den Nachbar die nächsten Jahre weiter.
     
    M

    Marsusmar

    Guest
    Na ja Tinas Nachbarn hat ja zum Glück nicht jeder. Hier wird danke gesagt wenn man sich um die Seite bei sich kümmert. Heisst wir stutzen den wilden Wein unserer Nachbarn mit dem Rasenmäher, entfernen die fallenden Blätter und schneiden nach, wenn nötig.
    Und wir streichen die Mauer auf unserer Seite. Das bisschen Farbe kann ich dann auch bezahlen, kriegen würden wir das aber auch. Mal gucken, ganz hält es nicht. Ich vermute die alte Mauer ist nass oder wir haben beim nachputzen geschlammt, so fit sind wir zwei ja auch nicht.
    Das wird dann nächstes Jahr besprochen. Der alte Mann nebenan ist ja heilfroh, wenn er es nicht machen muss. Wir wollen ja auch nichts überstürzen. Ich denke, wir werden den Maler halb halb zahlen. Ist immerhin unser Hauseingang.

    Suse
     

    Mr.Ditschy

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    Weis gar nicht, was es da zu diskutieren gibt?

    Wenn die Nachbarin eh kaum da ist schneidet die das Zeugs doch eh nicht, deshalb würde ich einfach schneiden was rüber wächst, wo ist da das Problem?

    Wenn deren das nicht passt, soll die doch anfangen zu klagen oder halt selbst schneiden, basta!!!
     

    tina1

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    Sachsen-Anhalt/Saalekreis
    Inzwischen bin ich auch zu dieser Variante übergegangen. Macht sich von meiner Seite nur sehr schlecht, zumal ich keine Heckenschere habe. Und ständig den Verschnitt von fast 30m Hecke zu entsorgen überfordert mich auch. Aber die würde das nie und nimmer merken, da sie es von ihrer Seite aus nicht sieht und den Blick aus meinem Garten wollte sie ja sich nicht antun.
     

    Werder Bremen

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    Hab gerade im SWR geschaut: Thema Nachbarschaftsrecht
    Scheint ja regional grosse Unterschiede zu geben.
    Z.Beispiel: Dass Obst vom Nachbarn, das über meinem Zaun hängt, von mir nicht geerntet werden darf, Laub von seinen Bäumen, das bei mir landet, ich entsorgen muss, seine Bäume, die, weil meterhoch, bei mir Schatten werfen, ich dulden muss. Selbst wenn diese Bäume wegen "Sturzgefahr" gefällt werden müssen, muss ich anteilig für die Kosten aufkommen....
    Letzteres hat mich sehr überrascht; hab noch meinen Mann gefragt, ob ich das richtig verstanden habe. War die Aussage von einem Rechtsanwalt, der sich auf Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.
    Übrigens muss ich auch (laut Anwalt) "verwilderte" Gärten meiner Nachbarn akzeptieren, selbst dann, wenn Brennesseln und Löwenzahn meinen eigenen Garten involvieren; sprich: Samenflug und Wurzeltätigkeiten diverser "Unkräuter"
    Ich selbst habe einen kleinen Haus-Blumen-Gemüsegarten, der durch hohe Tannen meines Nachbarn sehr beschattet wird. Hab mich nie beschwert, ist halt so, war immer so...., aber wenn die wegen der Grösse gefällt werden müssen ? Hatte jahrelang eher Nachteile durch die Tannen.
    Das Nachbarschaftsrecht ist für mich einfach unverständlich!
    Grüssle Marie
     
    M

    Marsusmar

    Guest
    Kanns sein, das die gesagt haben, wenn der Nachbar ohne Baum den Baum weghaben will. (eventuell sogar geklagt hat, weil ja Anwaltsaussage)

    Weil ich geh doch nicht zum Nachbarn Geld holen, wenn ich Angst habe meine Blautanne fällt um. das muss der nie bezahlen.

    Dann wars ja wie unten schon erwähnt nur einen Vergleich der als Beispiel herhalten muss.

    Suse
     

    Lavendula

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    Moin zusammen,

    Heruntergefallenes Obst vom Nachbarn darf ich nicht ernten,
    auch wenn es hundertmal auf meinem Grundstück liegt
    und fault, aber aufsammeln darf ich es schon, das ist was,
    was mir gegen den Strich geht. Nach wie vor habe ich den Giersch
    im Garten, aber zum Glück nur an einer Stelle. Wenn man regelmäßig
    dagegen angeht, sowie ich es getan habe, erzielt man wirklich Erfolge.
    Dabeisein iss alles, alle paar Tage, das was nachgewachsen ist, rausgerissen,
    es wird echt mit der Zeit weniger, wärend beim Nachbarn
    alles vollwuchert. Butterstauden wachsen durch den Zaun, dafür darf ich mir
    tatsächlich anhören, Lavi züchtet Butterstauden, das kostet mich
    aber nur ein lächeln, ehrlich.
    Wenn ich keine Lust auf Gartenarbeit habe, schaffe ich mir
    keinen Garten an, so sehe ich das. Ich bin auch nicht Sklave meines Gartens,
    ich möchte in der Freizeit ein bisschen genießen können, wenn ich
    im Garten sitze, liege oder sonstwas mache.
    Die Tannen sind ziemlich dürr und anscheinend uralt, machen aber
    ziemlichen Dreck, außerdem sind sie direkt an den Zaun gepflanzt worden,
    wenn ich mir das so anschaue. Was solls, schön isses jedenfalls nicht.
    Die haben sicher ein Alter erreicht, dass sie gar nicht mehr gefällt
    werden dürfen.

    Die zahlreichen Efeuranken habe ich wieder durch den Zaun gesteckt
    oder einfach abgeschnitten, wenn die Ranken erstmal im Boden
    verwurzelt sind, habe ich kaum eine Chance, die wieder zu entfernen,
    und mein Beet wuchert zu mit Efeu, das wollte ich nicht.
    Efeu ist als solches nicht schlecht, aber dort, wo er wachsen kann,
    ohne nicht so schöne Spuren zu hinterlassen.

    Von Gericht zu Gericht ziehen, ist nicht mein Fall, so ein Blödsinn,
    es kommt nur Ärger dabei heraus, das sieht man bei einer Nachbarin,
    die ständig zu klagen hat, weil die Fliege an der Wand stört,
    außerdem sollte man schon bereit sein, ab und zuzugeben,
    ohne dem läuft nämlich auch beim Nachbarn nichts.
    Wegen jedem Mist beschweren, das fehlte mir noch, da beschäftige ich mich
    lieber mit anderen Dingen, wo ich Freude haben kann, 8).
    Solchen Leuten gehe ich aus dem Weg, das halte ich für am klügsten!

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Wurzelwerk zu hoch gewordener Bäume
    Pflastersteine hochheben? Soweit ich da informiert bin, müssten die
    gefällt werden, oder irre ich mich da? Die Ableger wachsen bereits
    hier und dort im Garten, ich muss höllisch aufpassen, das sind Eichen,
    die erstens viel zu dicht an die Häuser gepflanzt worden sind,
    wenn die erstmal eingewachsen sind, bekommt man die nicht mehr
    so einfach herausgezogen. Den anderen Leuten drumherum geht es
    übrigens genauso. In einigen Gebieten, wo das gleiche Problem
    auf dem Tisch liegt, sind schön Nägel mit Köpfen gemacht worden,
    die Bäume wurden entfernt.
    Es ist ja wunderschön, Sauerstoff dierekt vor der Tür zu tanken,
    aber mit etwas mehr Überlegung hätte man doch anderes Grünzeug
    pflanzen können, was das Stadtbild auch noch verschönert.
    Das Laub fällt bis Ende Mai herunter, nicht mal der Neuaustrieb
    bleibt hängen, es geht immer weiter. Es ist ja schön wenn im Herbst
    ein paar Blätter fallen, gegen die Natur habe ich nichts, aber was ist,
    wenn jemand gepflegt über hochgehobene mit Laub verdeckten
    Pflastersteinen stolpert oder richtig auf die Schauze fällt??
    Rutschgefahr besteht jetzt ganz besonders durch Nässe,
    viele Fußgänger sind unterwegs, und das nicht nur am Tag!!
     

    feiveline

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    Heruntergefallenes Obst vom Nachbarn darf ich nicht ernten,
    auch wenn es hundertmal auf meinem Grundstück liegt
    Natürlich darfst Du das, Du darfst es nur nicht vom Baum pflücken...

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Wurzelwerk zu hoch gewordener Bäume Pflastersteine hochheben? Soweit ich da informiert bin, müssten die
    gefällt werden, oder irre ich mich da?
    Du irrst, dafür darf (zumindest hier) kein Baum gefällt werden.
    Der Eigentümer muss nur seine Verkehrssicherungspflicht erfüllen, das heißt er muss die Platten so (neu) verlegen, dass keine Stolperfallen bleiben.
     

    tina1

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    Zu deinem letzten Absatz-da hast du ein Recht auf Beseitigung.
    Ich mußte leider gegen meine Nachbarin klagen, die einen kompletten Osterstrauß aus Korkenzieherweide in ihren Garten, ca.30cm von der Gartengrenze, eingepflanzt hatte.
    Beim Pflanzen haben wir schon mit ihr geredet, daß da Probleme auftauchen werden, das wurde mit dem Satz ignoriert" man könne ja den Baum dann später verschneiden".
    Erst wuchs er, dann wucherte er und aus dem Sträußchen wuchsen ca.8 eigenständige Stämme, die weit auseinander fielen, wie ein Strauß in einer zu weiten Vase. Jegliche Bitte unererseits betreffs eines Verschnitts wurde fast 10 Jahre lang mit fadenscheinigen Begründungen abgetan, belächelt und am Ende ignoriert.
    Uns wurde das Fundament des Grillkamins angehoben, was dazu führte, daß wir diesen wegen Instabilität und Rissen im Mauerwerk abreißen mußten, ein großer Ast wurde vom Sturm gegen das Wohnzimmerfenster geworfen und bei Sturm war das Betreten unseres Gartens lebensgefährlich. Der Baum, vielmehr haushohe Riesenbusch, hatte an fast allen Stämmen Risse und hing bis 2m weit in unseren Garten in einer Höhe, daß man mit dem Kopf anstieß.
    Und als die letzte freundliche Ansprache an die Eigentümerin mit dem Satz"Der Baum ginge uns gar nichts an, .........(dann folgte eine Beleidigung, die ich hier nicht wiedergeben möchte) endete, führte mich mein Weg zur Schiedsstelle, wo sie immer noch uneinsichtig war und dann zum Anwalt und zu Gericht.
    Spaß macht sowas nicht. Es kostet Nerven, Geld und zeitlichen Aufwand.
    Aber manchmal ist man gegen Ignoranten einfach hilflos. So ein nachbarschaftliches Verhältnis ist keins, nicht ohne und nicht mit Anwalt.
     

    Stupsi

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    Doch, rein rechtlich ist es Sachbeschädigung.

    Was Du machen kannst hab ich bereits geschrieben

    Du hattest Recht!
    Hab eine Sendung gesehen wo ein Mann schon seit 10 Jahren klagt gegen extrem hohe Tannen.
    Er hat aber alles abgeschnitten was braun wurde, das darf man wohl.
    Ist ja echt eine Unverschämtheit, jetzt soll er sich auch noch zur Hälfte an den Fällkosten beteiligen weil einige umzufallen drohen!

    Der Rechtsberater hat gesagt man hat die ersten 5 Jahre noch gute Chancen das man drauf bestehen kann das Bäume klein gehalten werden müssen oder entfernt wenn sie zu nah an der Grenze gepflanzt wurden, danach ist man so gut wie Chancenlos.
     

    tina1

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    Diese Verjährungsfrist zur Beseitigung der Anpflanzung ist von BL zu BL verschieden.
    Einen Anspruch auf Rückschnitt(bezüglich der Höhe)gemäß des Pflanzabstandes zur Grundstücksgrenze und den Verschnitt des Überhangs in ein fremdes Grundstück hat man immer!!!!!!!
     

    Stupsi

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    Also der Mann klagte seit 10 Jahren gegen die Höhe weil ihm die Tannen alles beschatteten und enormen Dreck machten, auch ein wegschneiden der unteren Äste wurde ihm verboten, er hatte keine Chancen da der Nachbar es verweigerte.
    Erst jetzt wo sie umzukippen drohen darf er auf Fällung bestehen muss sich aber an den Kosten beteiligen.
     

    tina1

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    Ich konstruiere mal einen Fall.
    Mein Nachbar setzt Tannen an unsere gemeinsame Gartengrenze und hält den Pflanzabstand nicht ein. Ich dulde das 10 Jahre. Und nun fühle ich mich gestört oder kann meinen Nachbarn nicht mehr leiden und will ihm einen reinwürgen und renne vor Gericht und will die Tannen fällen lassen.
    Da habe ich keine Chance mehr.
    Wenn ich ihm aber mindestens einmal pro Jahr auf den Keks gehe und den Verschnitt verlange, er aber die Sache auf sich beruhen läßt und nicht tätig wird, dann habe ich innerhalb dieser Einspruchsfrist einen Anspruch auf Beseitigung. Das Gericht spricht von einem Störer(die Tannen), nicht der Nachbar:d:d:d
    Daß sich der unbeteiligte Nachbar an den Fällkosten beteiligen soll, finde ich mehr als fragwürdig.
    Ich weiß nicht, ob du dich erinnerst. Vor einigen Jahren ließ ich mittels Urteils des Amtsgerichts den Korkenzieherbaum der Nachbarin fällen.
    Wir sind ihr fast 10 Jahre auf den Docht gegangen, nichts ist passiert. Allerdings haben wir einige Schäden am Grundstück gehabt. Die Dame war auch mehr als ignorant.
    Letztendlich hat der Richter zu meinen Gunsten entschieden, sie mußte den Baum fällen lassen und was denkst du, was sie getan hat?
    Sie hat den Prozeß verloren, mußte also die Gerichtskosten und die Kosten für meinen Anwalt tragen und hat dann noch eine Klage gegen mich angestrebt, in der sie verlangte, ich solle diese Kosten tragen.
    Das ist ja fast das Gleiche wie die Beteiligung an den Fällkosten.
    Na hallo!:schimpf::schimpf:
     

    Stupsi

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    Ja man sollte recht schnell reagieren wen jemand Bäume pflanzt und sich schon vorher überlegen wie hoch die werden und ob man einen netten Nachbar hat mit dem man sich auch nachher noch friedlich einigen kann.

    Der Anwalt meinte er soll sich mit einem drittel an den Fällkosten beteiligen damit endlich Ruhe einkehrt ,denn wenn er weiter klage könne das noch Jahre dauern.
    Manchmal muss man wohl einfach den untersten Weg gehen je nach Anwalt und Richter, da wird ja auch noch mal ganz unterschiedlich reagiert.
     

    tina1

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    Mein Anwalt meinte damals im Vorgespräch, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt es sehr auf den Richter an.
    Der Richter, den solche Tannen auch stören würden, hätte eine andere Art, darüber zu urteilen, wie einer, dem so ein Baum wurst wäre oder sich gar nicht vorstellen könne, wie eine Tanne überhaupt ausschaut.
    Hier ist natürlich eine Tanne ein ungünstiges Beispiel. Ich nehem stark an, jeder Richter kennt eine Tanne.
    Aber damals hatte ich den Eindruck, der Richter wußte nicht so richtig, was eine Korkenzieherweide sei und wie sich deren Wurzelbereich verhalte.
    Sowas ist eben leider recht subjektiv.
    Ist wie mit der Mauer, einer ist froh, eine zu haben, den anderen stört es eben.
     

    Stupsi

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    Ich finde sehr große Bäume gehören ganz allgemein nicht an eine Grundstücksgrenze in einem Wohngebiet.
    Man sollte solche Pflanzungen von vorne rein unterbinden.

    Bei alten Baumbeständen oder großen Anlagen ist das was anderes aber überall wo es dicht besiedelt und bebaut ist störts ja die meisten.

    Ja es kommt immer auf die Richter an.
    Auch blöd ,so was sollte eigentlich allgemeinverbindlich festgesetzt werden.
     
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