Hab gerade im SWR geschaut: Thema Nachbarschaftsrecht
Scheint ja regional grosse Unterschiede zu geben.
Z.Beispiel: Dass Obst vom Nachbarn, das über meinem Zaun hängt, von mir nicht geerntet werden darf, Laub von seinen Bäumen, das bei mir landet, ich entsorgen muss, seine Bäume, die, weil meterhoch, bei mir Schatten werfen, ich dulden muss. Selbst wenn diese Bäume wegen "Sturzgefahr" gefällt werden müssen, muss ich anteilig für die Kosten aufkommen....
Letzteres hat mich sehr überrascht; hab noch meinen Mann gefragt, ob ich das richtig verstanden habe. War die Aussage von einem Rechtsanwalt, der sich auf Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.
Übrigens muss ich auch (laut Anwalt) "verwilderte" Gärten meiner Nachbarn akzeptieren, selbst dann, wenn Brennesseln und Löwenzahn meinen eigenen Garten involvieren; sprich: Samenflug und Wurzeltätigkeiten diverser "Unkräuter"
Ich selbst habe einen kleinen Haus-Blumen-Gemüsegarten, der durch hohe Tannen meines Nachbarn sehr beschattet wird. Hab mich nie beschwert, ist halt so, war immer so...., aber wenn die wegen der Grösse gefällt werden müssen ? Hatte jahrelang eher Nachteile durch die Tannen.
Das Nachbarschaftsrecht ist für mich einfach unverständlich!
Grüssle Marie