Nachbarin pflegt Pflanzen nicht.

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Unsere Nachbarin lässt auf ihrem Grundstück alles wuchern.
Ihr Efeu wächst über und durch den Zaun, ihre anderen Pflanzen wuchern aktuell an der Garage.

Ich habe eine neue Hecke gepflanzt und fürchte ihr Efeu wird diese nach und nach von hinten umranken, bis wir wieder 600 KG an Efeu entsorgen müssen.

Die Nachbarin sagt zu mir nur, ich dürfe nichts schneiden, das würde sie machen.
Am Ende passiert dann aber nichts.

In 2 Monaten wird wieder mein neues Garagendach voller Blätter liegen und der Abfluss verstopfen.
Ich werde sie jetzt schriftlich auffordern ihre Efeu Hecke zu schneiden, jedoch bin ich mir nicht sicher wie hoch Pflanzen an der Garage wachsen dürfen.
Aktuell sind das gute 6 Meter.
 

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  • In den meisten Bundesländern gibt es im "Nachbarschaftsrecht" gesetzliche Regelungen zu Pflanzabständen zur Grundstücksgrenze, zu Pflichen etc. Einfach mal danach googeln.

    Ansonsten hilft bei so etwas meistens auch ein Schiedsmann wenn man selber nicht weiter kommt.

    Worauf sie allerdings keinen Einfluss hat ist der Laubfall, den musst Du grundsätzlich hinnehmen (außer auch dieser Baum/Busch verletzt Dene Rechte).

    Auch kann sie Dir nicht verbieten die Pflanzen auf Deiner Seite zu kürzen, dafür musst Du ihr aber voher schriftlich einen Termin setzen es selber zu tun und kannst es dann ggf. auch über eine Firma machen lassen (die Kosten musst Du dann aber vorstrecken und Dir zivilrechtlich wiederholen).

    Alles in allem eine sehr unschöne Situation, in der man versuchen sollte die Fronten nicht zu verhärten... vielleicht mal mit etwas leckerem Grillfleisch und kühlenden Getränken in aller Ruhe reden.

    Nachbarschaftsstreit ist das Letzte was man sich "anlachen" sollte... (was aber nicht heißt, dass man sich alles gefallen lassen muss).
     
  • Du hast leider einen sehr wichtigen Teil meiner Aussage nicht mit zitiert, nämlich
    feiveline schrieb:
    dafür musst Du ihr aber voher schriftlich einen Termin setzen es selber zu tun
    Wenn Du ohne Fristsetzung und ohne Absprache die Büsche/Bäume/Pflanzen Deines Nachbarn beschneidest kannst Du im schlimmsten Fall wegen Sachbeschädigung "dran" sein...

    Das es bei Dir klappt ist schön, der/die @TE hatte aber ausdrücklich geschrieben
    Die Nachbarin sagt zu mir nur, ich dürfe nichts schneiden, das würde sie machen.
     
  • Wollte damit nur erwähnen, dass es auch einfacher gehen kann und der TE sich so evtl. am besten einigen könnte, deshalb am besten nochmals Anfragen und dies so versuchen zu klären!

    @feiveline: Sorry, wenn ich Deine Aussage damit versehentlich irregeführt habe, wollte ich natürlich nicht!
     
    Was da an Efeu rüber wächst würd ich abschneiden und fertig.
    Ihr Efeu geht dadurch nicht kaputt das kann keinen Ärger geben,wirst du nur immer wiederholen müssen.
    Der wächst hier bei mir in einem Jahr ca. 1,50-2m.
     
  • Was da an Efeu rüber wächst würd ich abschneiden und fertig.
    Ihr Efeu geht dadurch nicht kaputt das kann keinen Ärger geben,
    @Stupsi, nochmal: Du darfst nicht einfach die Pflanzen des Nachbars schneiden, damit kannst Du
    - Dich ggf. strafbar machen und
    - einen Nachbarschaftskrieg entfachen den es sonst vielleicht nicht in der Schärfe geben würde.
     
    Aber so gesehen, entfacht die Nachbarin den Streitherd, da die das gesagte nicht ausübt und Du anscheinend auch schon öfter das Efeu geschnitten hast, da nichts passierte!

    Deshalb würde ich mal abwarten ob die Nachbarin doch das nächste mal schneidet, sonst rechtzeitig höflichst mitteilen, dass Du das Efeu schneidest und sie dann die deinigen Pflanzen, falls die rüberwachsen auch schneiden könne, basta!

    Wenn dies nicht fruchtet, hast Du es Ihr mitgeteilt und dann bist Du auf der sicheren Seite! Wenn Sie dann etwas sagt, würde ich nur sagen, sie könne ja rechtzeitig schneiden, dann ...

    ----
    Du darfst nicht einfach die Pflanzen des Nachbars schneiden, damit kannst Du
    - Dich ggf. strafbar machen und
    - einen Nachbarschaftskrieg entfachen den es sonst vielleicht nicht in der Schärfe geben würde.
    Kann dies nachvollziehen wenn es sich um einen Baum oder so handelt, aber weniger bei Rankpflanzen wie Efeu und Co, oder!?
    Zudem sollte es selbstverständlich sein, dass man sich drum kümmert, dass die Pflanzen nicht zum Nachbarn wuchern.
     
    Zu diesem Thema möchte ich auch etwas sagen.

    Es gibt Nachbarn, die sich laufend über jeden Mist beschwert haben,
    und wenn es nur ein paar kleine Miezenpfötchen im Sand waren.
    Jedes Zweiglein, was mal über dem Zaun hing, ( 10 cm), war schon zuviel,
    und es wurde dementsprechend gemeutert. Heute, wo sie nicht mehr
    so richtig kriechen können, ist langsam an verschiedenen Stellen
    Wildwuchs entstandden, der Efeu wächst ins Beet, was ich nicht so toll finde.
    Wenn der einmal mit der Erde verwurzelt ist, ist Trauer angesagt,
    das Zeug bekommt man nicht mehr raus. Efeu kann sehr schön aussehen,
    wenn er an Stellen wächst, wo nichts anderes wächst und keinen Schaden
    anrichten kann. im Winter und im Frühjahr macht er ganz besonders
    viel Dreck, die braunen Blätter fallen auch ins Beet, was ich nicht so
    besonders finde. Die Tannen sind viel zu dicht an den Zaun gepflanzt worden,
    ständig liegt alles voller Nadeln und Zapfen, was natülich erst richtig toll ist,
    wenn es regnet, und alles schön nass geworden ist.
    Die Ranken von einigen Brombeersträuchern wachsen durch den Zaun,
    das sind Treibe die zum Teil 1m lang sind, wilder Wein wächst in die Zier-
    sträucher und rankelt sich zwischen den Ästen hoch, den ich immer wieder
    abschneide und herausziehe, da kommt wirklich Freude auf!!

    Liebe Grüße LAVI
     
  • Ich schneid alles ab, was von den Nachbarn rüber wächst und stört. Hat sich noch nie jemand beschwert.
    Wenn sie sich um ihren Garten eh nicht kümmert, wird ihr das wahrscheinlich gar nicht auffallen.
     
  • Efeu müsste in bewohnten Gebieten grundsätzlich verboten werden :mad:
    Hm, ich wohne nicht gerade im bewohnten Gebiet, aber bin heilfroh über mein Efeu. Es ist so ziemlich mein einziges berechenbares Gewächs. In spätestens 2 Jahren wird meine chinesische Mauer hoffentlich endlich komplett grün sein, es ist mittlerweile alt genug, dass sich sogar Blüten bilden. Erdkröten, Blindschleichen, Zauneidechsen lieben es. Das was in den Garten wächst, wird eben gestutzt...

    mal kurz am Thema vorbei:d stell ich gerade fest.....

    Nachbarn hab ich nicht, hatte aber schon mal welche.... Da wurde aber komischerweise immer über den Zaun geplappert, wenn irgendwas nervte.
     
    @Stupsi, nochmal: Du darfst nicht einfach die Pflanzen des Nachbars schneiden, damit kannst Du
    - Dich ggf. strafbar machen und
    - einen Nachbarschaftskrieg entfachen den es sonst vielleicht nicht in der Schärfe geben würde.

    -Ich schneid nicht die Pflanze des Nachbars ab sondern das was rüber hängt auf
    mein Grundstück, das ist nicht strafbar.
    -Wenn ich jemanden vorher darum bitte selber darauf zu achten das die Grundstücksgrenze frei bleibt und er sich dann verweigert, ist es eh kein netter Nachbar! Es muss ja nicht im Krieg enden aber man muss sich auch nicht ALLES gefallen lassen. Das Mittelmaß machts.
     
    -Ich schneid nicht die Pflanze des Nachbars ab sondern das was rüber hängt auf mein Grundstück, das ist nicht strafbar.
    Doch, rein rechtlich ist es Sachbeschädigung.

    Was Du machen kannst hab ich bereits geschrieben.

    Wenn ich jemanden vorher darum bitte selber darauf zu achten das die Grundstücksgrenze frei bleibt und er sich dann verweigert, ist es eh kein netter Nachbar!
    Das stimmt.

    Es muss ja nicht im Krieg enden aber man muss sich auch nicht ALLES gefallen lassen.
    Auch das ist richtig.
    Aber Sachbeschädigung ist die falsche Wahl. Wir sind ja nicht mehr im Mittelalter "Auge um Auge, Zahn um Zahn"....
     
    Richtig ist es, wenn man den Nachbarn, am besten unter Zeugen mit Fristsetzung von etwa 3-4 Wochen, auffordert, die Hecke zu schneiden. Passiert danach nichts, ist man berechtigt selbst Hand anzulegen, aber nur was über die Grenze hängt! So sagen es die meisten Nachbarschaftsregelungen. Am besten ist es, wenn jeder seine Seite schneidet. Die Höhe schneidet immer der Besitzer. Für die Höhe gibt es aber auch konkrete Festlegungen im Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes.

    Viele Grüße Karlh
     
    Ist ja im Grunde richtig. Aber was machst du gegen blinde und taube Nachbarn?
    Wir haben unsere Nachbarin schriftlich und mündlich aufgefordert und was macht sie-geht auf Weltreise.
     
    Hallo,

    Das Entfernen kann nur eingefordert werden, wenn eine Beeinträchtigung eingetreten ist oder eintreten wird.
    Dann würde ich, wenn normale Kommunikation nicht mehr hilft - damit meine ich Gespräche, Hinweise und Ermahnungen - schriftlich mit Termin zur Beseitigung auffordern. Dabei darauf hinweisen, dass nach verstreichen der Frist, die Beseitigung auf Kosten des Besitzers durch eine Gartenbaufirma erfolgt.

    Es ist ähnlich wie mit der Erziehung von Kindern - ab einen gewissen Punkt muss man Androhungen konsequent durchziehen; sonst wird man unglaubwürdig und angreifbar.

    Gruss
    falccone
     
    Ja Tina1 dann schneidest du halt deine Seite, wenn die auf Weltreise sind. Dann musst du halt die Anliegen vorher nachweisbar vorbringen. Alternativ kannst du ja eine Firma beauftragen, die das erledigt, wie gesagt, nur auf deiner Seite. Allerdings, wer beauftragt, bezahlt erst mal. Das Geld wiederholen, beim Nachbarn, ist ein schwierig Ding. Wenn man Geld wie Heu hat ist auch das kein Problem. Vor Gericht würdest du recht bekommen.
     
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