Müßen wir uns an Kosten beteiligen ?

H

Hobbiegärtner

Guest
Hallo zusammen,
Wir haben eine Gartengemeinschaft mit 6 Gärten , Grundstück gepachtet von privat ! Jetzt ist da noch ca 400qm Grünfläche vor der Anlage - Hanglage was aber zum Gesamtgrundstück gehört aber kein Garten darauf .
Dort steht oben eine Baumreihe wo nun ein großer Baum gefällt werden mußte da er sonst von alleine fällt und womöglich über eine Bahnlinie darunter (gegenüber).Der Verpächter/Eigentümer hat mich gefragt ob ich keinen finden kann der Brennholz braucht und diesen Baum fällt .Habe jemanden gefunden ,aber der Baum ist nun durch den Eigentümer schon gesägt und verschwunden !
Nun gerade ruft mich der Eigentümer an und sagt wir müßen uns mit 160 € am Gesammtpreis beteiligen .!.
Grund : Wir als Pächter haben auch eine Verantwortung und müßen uns an der Gefahr durch diesen Baum beteiligen ,da die Gesammtsumme über 1000 € für die Fällung gekostet hat.
Verstehe ich nicht wirklich , da der Baum nicht auf einer Gartenanlage stand und 2. wir Versichert sind wenn etwas geschieht und sich jemand verletzt bei einem Astbruch oder so.Die Versicherung zahlt ja auch nicht die Fällerarbeit da es so günstiger ist wie wenn der Baum auf einen vorbeifahrenden Zug fällt ,oder nicht.?
Was meint Ihr müßen wir Pächter uns daran beteiligen?
Gruß
Klaus
 
  • Hallo Klaus,
    ich würde nein sagen, denn es ist Sache des Eigentümers, da dieses Teil des Grundstückes nicht verpachtet ist.
    Inwieweit die Versicherung diese Aktion bezahlt, kann ich noch nicht sagen,
    bin mit unserer Versicherung in kontakt, da auch ich eine Blaufichte habe fällen lassen, die drohte zu umstürzen beim nächsten Sturm.
     
    Hallo Dieter,
    Danke für dein Antwort, würde es mich alleine betreffen würde ich sagen ach die 160 € was soll es , aber ich muß es nun als (Gartenchef) Ansprechpartner über alle Kosten, allen anderen mitteilen und bin gespannt auf die Reaktion!
    Weil da oben noch 12 große Bäume stehen die auch bald gesägt werden müssen!
    Gibt es noch mehr Antworten über unser Problem?
    Gruß
    Klaus
     
  • ...was aber zum Gesamtgrundstück gehört aber kein Garten darauf.

    Wenn dieser Baum auf dem gemeinsam gepachteten Land steht, ist es Sache der Pächtergemeinschaft, dort für Sicherheit zu sorgen.

    Wie wäre es denn, stünde der Baum inmitten deines Gartens? Dann wärst du doch auch verantwortlich.

    Nur, wenn der Baum, vor dem Pachtland steht und das Land dem Verpächter außerdem noch gehört, wäre er alleine zuständig.

    Oder hat jeder einzelne seinen Garten einzeln beim Verpächter gepachtet? Dann gehört das ungenutzte Stück ja nicht allen, sondern dem Verpächter allein und er ist für das, was dort geschieht verantwortlich. Ich habe dich aber so verstanden, dass ihr eine Pächtergemeinschaft seid.

    Was steht dazu denn im Pachtvertrag?
     
  • Hallo Klaus,

    wohnt ihr zur Miete, oder seit eine Wohnungseigentümergemeinschaft?

    Solltet ihr "nur" Mieter sein, so ist es Sache des Eigentümers.
    Hast Du Gelegenheit in einem Mieterbund da mal nachzufragen?
     
  • Hallo Lieschen,
    Danke, für deine Antwort. Die Gartenanlage gibt es nun schon seit ca40 Jahren !Ich selbst bin nun seit 6 Jahren Pächter einer Parzelle.Gepachtet wurd laut Akten das gesammte Grundstück ,aber die Gartenanlage braucht nicht die ges. Fläche .d.H. es hätten jederzeit noch 2 Pazellen errichtet werden können ,doch die Fläche will keiner da der Hang zu steil ist .Die Bäume sind vom Eigentümer der Fläche.Da steht auch noch ein Tannenwald und eben noch mehr Bäume.
    Würde der Baum in meinem Garten stehen ,hätte ich Ihn selbst gefällt,da brauche ich nicht Fragen ob ich darf oder nicht Was jeder in seinem Stück macht ist dem Verpächter völlig egal.Die anderen Gärten haben zum Teil hohe und alte Birken im Garten.
    Mir persönlich ist es ja egal ,die 160 € bin nur Verärgert das er mich Fragt ob ich jemand find der diesen Baum fällt,hat auch noch Zeit nur dieses Jahr noch und nach 1 Woche ist der Baum gefällt für über 1000,--€ so schnell konnten meine Freunde nicht kommen zum fällen umsonst ,da ich den Eigentümer auch angerufen habe das ich mich darum kümmeren werde.
    Gruß
    Klaus
     
    hallo klaus,

    nur um klarheit zu erlangen: gehört der grund bzw. der baum zur pachtmasse ???
    wenn nein, ist es nicht euer ding!!!!!!
    wenn ja, dann schon. allerdings muß dir/euch dann auch gelegenheit dazu gegeben werden das "problem" eigenständig zu lösen. schwieriger wird es wenn "gefahr im verzug" ist. soll heißen, wenn der baum unmittelbar vorm umfallen ist, und sofort gefällt werden muß. aber so wie ich es gelesen habe war es ja nicht so. also hättet ihr eine angemessene frist zu beseitigung bekommen müssen. und zwar schriftlich.
     
    bin mir nicht ganz sicher, aber wenn der baum auf einem verpachteten grundstück steht darf der eigentümer doch garnicht so einfach was umhauen oder wegmachen. eben weil der grund verpachtet ist!!!!!!!!!
     
    Hallo Bernd,
    Alles klar, demnach ist der Eigentümer auch nicht im klaren wie oder wer zahlen muß (Weil der Baum auf ungenutzter Fläche steht)da wir ja nur einen Teil von 160,-- € warum gerade diese Summe keine Ahnung,da es über 1000,-- € gekostet hat in Rechnung bekommen .Es zahlt auch jeder egal wie Groß sein Garten ist sind alle verschieden in der Größe im Jahr 60,--€ einfach Gesammtsumme geteilt durch Parzellen.
    Gruß
    Klaus
     
  • bin mir nicht ganz sicher, aber wenn der baum auf einem verpachteten grundstück steht darf der eigentümer doch garnicht so einfach was umhauen oder wegmachen. eben weil der grund verpachtet ist!!!!!!!!!

    Genau, das fiel mir eben auch ein.

    Wenn ihr das Land gemeinschaftlich gepachtet hat, wie kommt der Verpächter dazu, einfach mal einen Baum fällen zu lassen?

    Auf welcher Grundlage überhaupt? Wer hat festgelegt, dass der Baum umsturzgefährdet ist?

    Mir hat mal ein Anwalt gesagt, wer den Auftrag erteilt, bezahlt.

    Gibt es einen gemeinsamen Beschluß für die Fällung? Wenn der Baum auf dem gemeinsamen Land steht, müßte das doch wohl so sein.

    Ansonsten kann niemand zu Lasten eines Dritten einen Vertrag machen, also auch nicht einen Auftrag erteilen.

    Und noch einmal meine Frage: Was steht im Pachtvertrag?
     
  • Hallo Lieschen,
    Im Pachtvertrag steht die gesammte Fläche des Grundstück und nicht nur die Fläche der genutzten Pazellen!
     
    Und über den Erhalt des gepachteten Grundstückes und die Kosten dafür steht nichts im Vertrag? Umlage bei notwendigen Erhaltungsmaßnahmen oder so?

    Dann dürfte das BGB gelten. Die §§ 585 ff. dürften dann Anwendung finden.

    Dort heißt es sinngemäß, dass der Verpächter die Sache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten hat. Er darf aber auch die Pacht erhöhen, wenn dies angemessen ist.

    Ich würde nun abwägen, was besser ist, einmal 160 Euro zahlen oder zukünftig evtl. eine erhöhte Pacht zahlen und mit dem Verpächter in ständigem Clinch liegen.

    Die 160 Euro dürften wohl die Kosten der Fällung geteilt durch 6 sein. Kommt doch bei etwas über 1000 Euro hin.
     
    "§ 586 BGB
    Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
    Der Pächter hat jedoch die gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache, insbesondere die der Wohn- und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben, Dränungen und Einfriedigungen, auf seine Kosten durchzuführen."

    Ansonsten muss er das Land eben ordnungsgemäß bewirtschaften. Also etwas anbauen und kein Lager für Altreifen einrichten.

    Das Fällen von Bäumen ist keine gewöhnliche Ausbesserung. Wäre auf dem Gelände ein Gebäude das zum Pachtland gehört, und es erginge eine Abrissverfügung, weil es durch ein Erdbeben schwer beschädigt wurde, so könnten die Kosten auch nicht auf die Pächter abgewälzt werden.
    Der gefällte Baum gehört definitiv zur Pachtsache und ist mitgepachtet. Also besteht eventuell ein Recht die Pacht zu mindern. Jedenfalls sind die Pächter nicht an den Kosten zu beteiligen.

    trifft zwar nicht genau den Sachverhalt aber auch lesenswert: Haftung aus Pachtvertrag Miet- und WEG-Recht frag-einen-anwalt.de

    Gruß Apisticus
     
    Hallo Apisticus,
    Viellen Dank für deine Gute Antwort ! Hat mir sehr geholfen ,da ich dies dem Verpächter auch mitteilen werde .Wir werden uns einmalig an den Kosten dem Frieden Willen beteiligen und die Pacht soll sich auch nicht erhöhen dadurch !
    Danke
    Klaus
     
    Hallo Apisticus,
    Viellen Dank für deine Gute Antwort ! Hat mir sehr geholfen ,da ich dies dem Verpächter auch mitteilen werde .Wir werden uns einmalig an den Kosten dem Frieden Willen beteiligen und die Pacht soll sich auch nicht erhöhen dadurch !
    Danke
    Klaus

    Am besten ihr redet jetzt schon mal mit dem Eigentümer, was mit den restlichen Bäumen geschehen soll - eventuell ohne Zeitdruck fällen lassen. Außerdem müßte die Pächtergemeinschaft sich doch um das bisher nicht genutzte Land kümmern, wenn es zur Pachtfläche gehört?? Vielleicht hat sich der Verpächter darüber geärgert, das ihr dieser Pflicht nicht nachgekommen seid?
     
    hallo klaus,
    wenn ja, dann schon. allerdings muß dir/euch dann auch gelegenheit dazu gegeben werden das "problem" eigenständig zu lösen. schwieriger wird es wenn "gefahr im verzug" ist. soll heißen, wenn der baum unmittelbar vorm umfallen ist, und sofort gefällt werden muß. aber so wie ich es gelesen habe war es ja nicht so. also hättet ihr eine angemessene frist zu beseitigung bekommen müssen. und zwar schriftlich.

    Hallo Klaus,

    Normalerweise dürfen jetzt keine Bäume gefällt werden, es sei denn, es ist wie Bernd schrieb "Gefahr in Verzug", dies stellt aber nur das Ordnungsamt fest, so geschehen bei mir. Ich habe das Ordnungsamt angeschrieben, Mail, wegen einer Genehmigung angefragt, nachmittags kam ein Mitarbeiter vom Amt, sah sich die Blaufichte an und erteilte mir mündlich die Genehmigung, da "Gefahr in Verzug" war.
     
    Hallo zusammen,
    Paulche: Das Grundstück mähe ich wie das Gras hoch genug ist und halte es sauber ,also der Verpächter ist sehr zufrieden mit uns .Wir sind pflegeleicht,zahle pünktlich und machen nie ärger oder so.
    Dieter: Es war eigentlich schon Gefahr in Verzug da das Loch im Stamm über 70 cm Durchmesser hatte,und der große Baum bei einem Sturz weit über zwei Bahngleise gefallen wäre ,was da hätte können pasieren! werde aber ein Bild machen und reinstellen.
    Werde aber noch mit der Haftpflichtversicherung reden ,die hätten ja einen Schaden zahlen müssen ,vielleicht zahlen die was an die Gesamtsumme bei Gefahr in Verzug !Werde mich melden und berichten was die Versicherung sagt.
    Gruß
    Klaus
     
    Hallo Klaus,

    gut wenn "Gefahr im Verzug" war, muß er so schnell wie möglich weg,
    Ich will/möchte mir nicht vorstellen, wenn der Baum auf die Gleise fällt und ein Zug fährt da rein, er Fährt ja nicht im Schneckentempo.

    Spreche mal bei der Sturmversicherung, wenn ihr eine habt, vor. Ob die Haftpflicht da greift, bezweifle ich, aber ein Versuch ist es wert.
     
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