Guten Morgen,
habe heute Morgen Antwort auf meine Email and Bundesgesundheitsministerium erhalten. Lest selbst:
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vielen Dank für Ihre Mail.
Nach widersprüchlichen Informationen zur Diagnostik der Schweinegrippe haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV- Spitzenverband am 7. August 2009 auf folgendes Vorgehen verständigt:
Auf den bisher zur Diagnostik primär empfohlenen Schnelltest wird verzichtet. Er wird künftig nur noch in Ausnahmefällen benutzt, da die Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt haben, dass dieser Test nur unzuverlässige Ergebnisse liefert.
Patienten, die mit Grippesymptomen in die Praxis kommen, werden vom Arzt behandelt und entsprechend versorgt, ohne dass eine labormedizinische Untersuchung nötig ist.
Es gibt keine akademische Unterscheidung zwischen der saisonalen und der neuen Grippe, daher ist der Nachweis, um welche Grippe es sich handelt, nicht mehr wirtschaftlich zu rechtfertigen.
Nur beim vom Robert- Koch- Institut definierten Risikogruppen wird künftig eine labormedizinische Sicherung der Infektion mit der neuen Influenza über einen sogenannten PCR- Test vorgenommen. Der PCR- Test ist nur dann zweckmäßig, wenn sichergestellt ist, dass das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden vorliegt und der Arzt rechtzeitig mit einer Medikamententherapie beginnen kann. Dieser Test umfasst keine Subtypisierung des Influenzavirus zu epidemiologischen Zwecken, die falls nötig durch die Gesundheitsämter zu veranlassen und zu finanzieren sind.
Der PCR- und Schnelltest werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für den PCR- Test werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV- Spitzenverband Abrechnungsziffern vereinbaren, so dass die Versicherten diesen Test als Sachleistung über die Krankenversichertenkarte erhalten. Hinterlegt ist der PCR- Test mit 23,10 Euro einschließlich der Transportkosten.
Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage:
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Auf dieser Seite befinden sich auch Links zu der Homepage des Robert- Koch- Instituts und des Paul- Ehrlich- Institut.
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