Mauer auf der Gartengrenze

Hallo Tina,

Ich bin durch Zufall hier auf das Thema gekommen. Und ich muss sagen ich bin entsetzt.

Ich kann die nur Nahe legen das du mal bei zuständigen Vermessungsamt gehst oder zur Flurbereinigung. Den die MÜSSEN Höhen haben da das Gebäude abgesteckt wurde bevor es gebaut wurde und auch Eingemessen worden ist NACH Bau des Gebäudes. Mit diesen Höhen ist bewiesen das das Grundstück nachträglich zum Hausbau aufgeschüttet worden ist.

Liebe Grüße
Loreen (die selbst Vermesser ist)

P.S. Bleibt bloß Hartnäckig bei den Ämter die sind da alle relativ Faul :-( Hab ich in meiner Lehre zu Genüge feststellt....

Richtig, genau darauf habe ich in meinem Post 68 auch hingewiesen.

Grüße Gregor
 
  • Hallo Loreen,

    mein Haus ist im September 1995 gebaut worden und das besagte hinter mir, später-evt.im Herbst des Folgejahres. Kann es nicht mehr genau sagen.
    In den folgenden Jahren sind das Nachbargrundstück, das mit der Mauer, begradigt worden. Das heißt, der damalige Eigentümer hat den Erdaushub mehr oder weniger verteilt. Im Bereich der jetzigen Mauer ist er höher und fällt zum restlichen Garten, der von der Mauer nicht betroffen ist(hinter meinem Carport) in Form einer Treppe ab.
    Da dieser Nachbar nun sprichwörtlich über uns wohnte, haben wir den Aushub aus unserm Pool, der sicher erheblich weniger Erdboden war, auch angeglichen, in Form eines Hochbeetes in Richtung Nachbar. Hätten wir das nicht getan, würde der Nachbar nun inzwischen fast 1.50m höher liegen.
    Also, wir beide haben in den letzten Jahren das Höhenniveau verändert. Wir allerdings nicht im Grenzbereich. Der damalige Eigner auch nicht direkt an der Grenze, sondern im Abstand davon.
    Als die Mauer im Entstehen war, hat der jetzige Eigentümer(es erfolgte vor fast 3 Jahren die Zwangsversteigerung des hinteren Wohnhauses), das Höhenniveau durch Anfahren von Schotter weiter erhöht.
    Das Bauamt vertritt die Auffassung, der jetzige Eigentümer könne nichts für die Erhöhung des Vorgängers. Das kann ja gut sein, aber sie wollen einfach nicht begreifen, daß auch während des Mauerbaus noch erhöht wurde. Hätte er das Grenzhöhenniveau gelassen, dann hätte die Mauer 2m hoch sein dürfen und da er ja"hinten höher liegt:rolleyes:", hätte er nur etwa eine 1m bis 1,50m hohe Mauer gehabt, was nicht in seinem Interesse war.
    Ich hätte ja fast kein Problem damit, wenn sich die Höhe der Mauer von meiner Sicht aus bemessen würde.

    LG tina1
     
    Bloß die Gartengrenze ist sozusagen ebenerdig. (.....) Schon was ein paar cm hinter der Grenze ist, ist völlig wurscht.
    Nee, ganz so ist das nicht. Die Höhe der Einfriedigungen wird durch den Abstand von der Grenze bestimmt. Heißt: je weiter der Abstand, desto höher darf die Einfriedigung ausfallen. So sagt das Nachbarrecht.
    Die Crux ist hier die Definition Zivilrecht (Nachbarrecht) vs. öffentliches Recht, siehe Schiedstellen Gesetz Sachsen-Anhalt § 34d (5).

    Grüße Gregor
     
  • Mit den Höhen vorher und jetzt, ist eine vertrackte Sache.
    Es war einmal ein Spargelfeld. Ein Makler hat es in Parzellen teilen lassen.
    Als ich die Parzelle kaufte, waren rechs und links von mir schon Vorbereitungen zum Hausbau im Gange.
    Ich kann nur sagen, es war ein hucklig und buckliges Stück Bauland.
    Das ist es jetzt sozusagen auch noch, nur hat es jeder von uns 4 Häuslebauern mehr oder weniger terrassenförmig angelegt.
    Keine Sau;) weiß mehr, wie es je gewesen ist.
    Mir wurde aber erklärt, das sei völlig irrelevant, das Höhenniveau vor dem Mauerbau sei maßgebend. Und das versucht der Nachbar mit allen erdenklichen Ausreden und unwahren Aussagen zu verschleiern.
     
  • Nee, ganz so ist das nicht. Die Höhe der Einfriedigungen wird durch den Abstand von der Grenze bestimmt. Heißt: je weiter der Abstand, desto höher darf die Einfriedigung ausfallen. So sagt das Nachbarrecht.
    Die Crux ist hier die Definition Zivilrecht (Nachbarrecht) vs. öffentliches Recht, siehe Schiedstellen Gesetz Sachsen-Anhalt § 34d (5).

    Grüße Gregor

    Alles klaro.
    Nur, was oder wie stelle ich mir die Grenze vor?
    Wie breit ist denn das Dings:confused: eigentlich?
    Ich stell mir das so vor, ganz laienhaft.
    Ich nehm zwei Stäbe, spanne dazwischen einen Strick und steck es auf der "Grenze" in die Erde. Davor ist mein, dahinter des Nachbars Garten-ODER?
     
    Keine Sau;) weiß mehr, wie es je gewesen ist.
    Mir wurde aber erklärt, das sei völlig irrelevant, das Höhenniveau vor dem Mauerbau sei maßgebend. Und das versucht der Nachbar mit allen erdenklichen Ausreden und unwahren Aussagen zu verschleiern.

    Jeder normaldenkende Mensch kann das nur so sehen.
     
  • Alles klaro.
    Nur, was oder wie stelle ich mir die Grenze vor?
    Wie breit ist denn das Dings:confused: eigentlich?
    Ich stell mir das so vor, ganz laienhaft.
    Ich nehm zwei Stäbe, spanne dazwischen einen Strick und steck es auf der "Grenze" in die Erde. Davor ist mein, dahinter des Nachbars Garten-ODER?

    Hallo Tina,

    so ungefähr.
    Das Dings ist überhaupt nicht breit sondern nur lang:schimpf:
    Die Grenze ist eine gedachte Linie zwischen zwei Vermessungspunkten
     
    Dann steht das Gemäuer hinter der Grenze, also ganz nah am "gespannten Strick".:)
    Und noch weiter im Nachbarsgarten wird das Grundstück erst nach und nach höher.
    Es ist ja keine "Mauer" aus Gartenerde da gewesen, so wie er jetzt behauptet.
     
  • Dann steht das Gemäuer hinter der Grenze, also ganz nah am "gespannten Strick".:)
    Und noch weiter im Nachbarsgarten wird das Grundstück erst nach und nach höher.
    Es ist ja keine "Mauer" aus Gartenerde da gewesen, so wie er jetzt behauptet.
    Das ist der Dreh- und Angelpunkt.
    Eine Mauer aus Gartenerde gibt es nicht, das ist eine "Aufschüttung", eine Mauer wird mit Hilfe von Bauelementen (Holz, Stein usw.) hergestellt
     
  • Tina haben nicht auch Bekannte von dir gesehen wie die Gegebenheit zwischen den Grenzen war vor der Mauer? Können die dir nicht vielleicht helfen indem sie deine Angaben bestätigen?

    LG
     
    Und das lassen die nicht zu? weil es Beweißt ja eigentlich das dein Nachbar lügt indem er sagt das er das nicht war sondern der Vorgänger.
     
    Ich will mich jetzt erst mal bezüglich des Nachbarrechts belesen. Das kommt ja vor dem Baurecht in Betracht. Begreife nur das Amtsdeutsch nicht wirklich.
    Sollte es in Richtung Baurecht laufen, dann kann der Gutste mich mal von meiner ganz ungemütlichen Seite kennenlernen. Zu meinen Bekannten und Verwandten zählen durchaus Leute, denen man wohl nicht unterstellt, daß sie für mich lügen.
     
    Ich will mich jetzt erst mal bezüglich des Nachbarrechts belesen. Das kommt ja vor dem Baurecht in Betracht. Begreife nur das Amtsdeutsch nicht wirklich.
    Sollte es in Richtung Baurecht laufen, dann kann der Gutste mich mal von meiner ganz ungemütlichen Seite kennenlernen. Zu meinen Bekannten und Verwandten zählen durchaus Leute, denen man wohl nicht unterstellt, daß sie für mich lügen.

    Das "Amtsdeutsch" verklikker ich Dir dann soweit mir das möglich ist:grins:

    Ausserdem glaube ich das ich meine Signatur ändern muß in .....in einem Garten werden Kriege begonnen:mad:
     
    Das ist der Dreh- und Angelpunkt.
    Eine Mauer aus Gartenerde gibt es nicht, das ist eine "Aufschüttung", eine Mauer wird mit Hilfe von Bauelementen (Holz, Stein usw.) hergestellt

    Ist schon klar.
    Er hatte ja eine, und im Verlauf 2 Reihen(übereinander)dieser Pflanzringe stehen(auf ebener Erde), die nachweislich 19 bzw.35 cm hoch waren und seine Aufschüttung stützten. So war der Urzustand.
    Nun hat er diese Ringe durch einen 60cm hohe Sockel aus Beton ersetzt und vertritt die Meinung, diese Sockel stehen an Stelle der Ringe, hinter denen die Erde bis zu deren Oberkante reichte.
    Sie stehen auch dort, wo die Ringe waren, will ja keiner abstreiten. Nur reichte die Erde auf seiner Seite nicht bis Oberkante der Ringe, sondern ca.10bis 20 cm hoch, im höchsten Falle. Und dadurch, daß dieser Sockel viel höher als diese Ringe ist, wird dieses Gemäuer höher als er zugibt.
     
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