Mauer auf der Gartengrenze

nun, ob eine Mauer aus Fertigteilen oder konventionell erstellt wird, ist nicht so sehr entscheidend, sondern die Höhe und Dicke der Mauer. Sie muß ja auch ein ihrem Gewicht entsprechendes Fundament haben und auch eine dem Winddruck entsprechende Statik aufweisen.
Schade, dass die Schiedsstellen bei euch so starre Zeiten haben. Hier, in NRW, haben wir Schiedsämter. Das heißt die jeweilige Schiedsperson ist das "Schiedsamt". Wir sind in der Regel, das mag in verschiedenen Kommunen anders sein, immer für unsere Mitmenschen zu sprechen. Wenn es sein muß auch sonntags.
Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen und wünsche viel Erfolg.
Grüße Gregor
 
  • Hallo Martina,
    ich kann Dir noch keinen Link senden, weil ich noch zu neu im Forum bin aber ich versuche es mal über eine Pn
    Gregor
     
  • Verstehe ich. Habe die PN erhalten.
    Etwas besser ginge es mir wohl, wenn ich nicht auf die Rückseite dieses Knastbaues schauen müßte. Sieht aus wie unfertig und GG hofft ja, da würde noch was verkleidet. Der Meinung bin ich nicht. Auch kann ich dort keine Deko oder ähnliches anbringen. Üppige Bepflanzung läßt der Platz nicht zu und ich will auch so nah am Pool keinen Baum-und Strauchschnitt machen müssen. Der Abtransport des Schnittgutes geht nur über den Pool. Ich will doch keinen Kahn kaufen.:d

    LG tina1
     
    Auf die Stellungnahme des Bauamtes bin ich - und ich glaube nicht nur ich - mal gespannt.
    Nach unserem Nachbarrecht muß eine Sichtschutzwand min. 0,5m von der Grenze entfernt sein und darf 2,00m Höhe, vom Nachbar aus gesehen, nicht überschreiten.

    Bitte halt uns auf dem Laufenden.

    Grüße Gregor
     
  • Hallo,

    ich bin auch gespannt.
    Als ich sah, was mir hier blüht, habe ich das Bauamt der Gemeinde angerufen und mir wurde gesagt, ich solle Fotos machen und im Rahmen der Sprechzeiten vorbei kommen. Gerade, als ich im Garten mit dem Fotoapparat zugange war, kamen zwei junge Damen vom Bauamt. Sie sahen sich das Bauwerk an.
    Da war aber die Grenze schon baulich verändert worden und die soll ja der Bezugs/Meßpunkt sein. Der Nachbar hatte die erste waagerechte Reihe der Mauer schon aufbauen lassen-und dann aufgeschottert. Die Damen standen da, wo die neu geschaffene Höhe des Grundstückes ist, und waren der Meinung, es wäre o.k.so. Die ursprüngliche Höhe der gemeinsamen Grenze lag ja viel tiefer.
    Mir wurde nur eingeräumt, mich mit einer Beschwerde an die übergeordnete Stelle, also den Kreis zu wenden.

    LG tina1
     
    Auf die Stellungnahme des Bauamtes bin ich - und ich glaube nicht nur ich - mal gespannt.
    Nach unserem Nachbarrecht muß eine Sichtschutzwand min. 0,5m von der Grenze entfernt sein und darf 2,00m Höhe, vom Nachbar aus gesehen, nicht überschreiten.

    Bitte halt uns auf dem Laufenden.

    Grüße Gregor

    Bei uns darf zwar an die Grenze gebaut werden, auch 2m hoch. Durch das abschüssige Gelände Richtung meines Gartens, steht der Nachbar vor einer Höhe von 2m, ich stehe allerdigs am Fußpukt der Mauer und habe 2,5m über mir.

    LG tina1
     
    kleines Missverständnis, Tina, als Nachbarn meinte ich in diesem Fall Dich.
    Grüße Gregor

    Ach ja, noch etwas: Ich habe mal eine Flurkarte gesehen in der die Höhen eigetragen waren. Wenn das bei Dir auch zutrifft, kannst Du beweisen dass aufgefüllt wurde!
     
    Also, damit alle Mißverständnisse ausgeräumt werden, ich habe es so verstanden, daß ich 2m Höhe über mir dulden muß.
    Zur Flurkarte. Habe nur welche aus der Zeit, wo wir gebaut haben und auch das besagte Haus hinter mir entstanden ist. Dieser ehemalige Eigentümer hat nach dem Bau ganz wenig aufgefüllt. Der jetzige hat das Auffüllen nach den Anfängen des Mauerbaus sozusagen fortgesetzt.
    Nach Meinung des Bauamtes gilt die Höhe bei Beginn der Bauarbeiten. Fakt ist aber, er hat diese Höhe erst geschaffen.
     
  • Also, damit alle Mißverständnisse ausgeräumt werden, ich habe es so verstanden, daß ich 2m Höhe über mir dulden muß.
    So habe ich es auch gemeint.

    Zur Flurkarte. Habe nur welche aus der Zeit, wo wir gebaut haben und auch das besagte Haus hinter mir entstanden ist. Dieser ehemalige Eigentümer hat nach dem Bau ganz wenig aufgefüllt. Der jetzige hat das Auffüllen nach den Anfängen des Mauerbaus sozusagen fortgesetzt.
    Nach Meinung des Bauamtes gilt die Höhe bei Beginn der Bauarbeiten. Fakt ist aber, er hat diese Höhe erst geschaffen.
    Vielleicht mag das ja aus Sicht des Bauamtes so sein, aber aus nachbarechtlicher Sicht
    kann das möglicherweise, wenn keine andere Einigung (Schiedsstelle) möglich ist, nur ein Gericht klären. Denn die Bauämter haben das Recht nicht gepachtet!
    Grüße Gregor
     
  • Danke dir.
    Die Dame vom Bauamt sagte noch, ich könne mich dann nur über das Nachbarrecht "wehren". Sie dürfe auch nicht beratend tätig werden. Ist mir nun alles klar.
    Ich hatte diesbezüglich auch zuerst beim Ordnungsamt(wo das Schiedsgericht ansässig ist) angerufen, wurde dann zu den Liegenschaften vermittelt und diese widerum stellten mich dann zum Bauamt durch.
    Habe das Gefühl, bei der falschen Behörde gelandet zu sein.
    Jedenfalls geh ich erst mal zur Schiedsstelle.
    Wenn die Sache wieder spruchreif ist, melde ich mich.

    LG tina1
     
    Jau, in diesem Punkt hat die Dame recht, sie darf auf keinen Fall beratend tätig werden, sondern nur Auskunft über sachliche Fakten geben.
    Das habe ich in der Vergangenheit, ich bin ca. 15 Jahre in diesem Bereich tätig, meiner Stadtverwaltung auch erst mal klarmachen müssen.
    Aber auch Schiedspersonen sind Grenzen gesetzt: Wir dürfen keine Rechtsberatung geben, sondern nur aufklärend und vermittelnd tätig werden.Aber die vor den Schiedsämtern/Schiedsstellen - in Sachsen: Friedensrichtern - geschlossenen Vergleiche sind rechtswirksam und stellen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel - ähnlich einem Gerichtsurteil - dar.

    Grüße Gregor

    Noch ein kleiner Rat: Wenn Du zur Schiedsstelle möchtest sagst Du am Besten: "Ich möchte einen Antrag auf Streitschlichtung stellen". Dann wirst Du nicht weitergeleitet.
     
    Keine Sorge, da kommt nichts in die Gänge was Du nicht willst. Der Schiedsmann muss ja erst mal wissen um was es geht. Da kannst Du dann Dein Anliegen vortragen und seinen Rat einholen. Er muß allerdings völlig unparteiisch sein. Wenn die Unterhaltung für Dich nicht schlüssig ist, kannst Du Bedenkzeit verlangen. Aber wenn Du einen Antrag auf Streitschlichtung stellst, wird er das zu Protokoll nehmen und die Gegenpartei, den Antragsgegner, zur Verhandlung, zu der er Termin bestimmt, laden. In der Verhandlung musst Du zu nichts zustimmen, was Du nicht für richtig erachtest. Die Schiedsperson fällt kein Urteil, sie ist kein Richter, sondern macht nur Vorschläge, sofern ihr euch nicht selbst einigen könnt, wie man die "Kuh vom Eis" kriegt.
    Zu allem weiteren siehe meine PN.

    Grüße Gregor
     
    Hallo,

    nach Information der Bauarbeiter ist die Mauer nun vollendet, obwohl es nicht so aussieht.:(
    Meine Messung ergab nun eine Höhe in den meisten Bereichen von 3m.
    Jetzt bin ich zu keinerlei Entgegenkommen bereit. Zuviel ist zuviel.


    LG tina1
     
    Hallo Martina,

    den Weg kennst Du und Infos hast Du auch. Ich drücke Dir die Daumen, viel Glück und ein dickes Fell.

    Grüße Gregor
     
    Hallo,

    ich feiere morgen den Tag des Mauerbaus.:(
    Sie ist da, die Mauer auf der (Gargen)grenze.
    Soll sie etwa ein Geschenk meines Nachbarn zu meinem bevorstehenden Geburtstag sein?:rolleyes:Dann kann ich nur sagen, danke, soviel Beton hab ich doch gar nicht verdient.:d

    LG tina1

    Hallo,

    hier ist mal die wesentlich niedrige und gefälligere Ansicht von Sicht des Nachbarn aus.
    Leider scheint die Sonne in die Linse, aber ich wollte nicht warten, bis jemand heim ist und noch eine Person oder ein Fahrzeug mit abgelichtet wird.
    LG tina1
     

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