nach dem nachbarrecht von sachsen-anhalt dürfte da gar keine mauer sein.
erlaubt wäre ein zaun in höhe bis zu 2m.
nun habe ich mir überlegt, lasse ich die mauer total abreißen, dann kann ich dem nachbarn bis unter den eßtisch schauen, während er mit in den pool sehen kann.
beides finde ich nicht so prickelnd.
dann müßte ja einer von uns irgendeinen zaun errichten.
würde es ein sichtschutzzaun, dann darf er aufgrund dessen, daß er länger als 6m ist, nur 1.50m hoch sein. das nützt keinem, da der nachbar sein grundstück um 60cm erhöht hat. demzufolge hätte er dann noch reine 90cm zaunhöhe, da von meinem tiefer liegendem garten gemessen werden muß. da kann ja von dessen seite jeder zwerg rüber schauen.
da ist keinem geholfen. und ein normaler zaun, wo man durch die latten sehen kann, darf dann zwar 2m hoch sein, ist aber auch nutzlos.
dann kommt dazu, wer baut den zaun?
mir kommt das finanziell sehr ungelegen, weil ich erstens nicht das ausbaden will, was er versemmelt hat und auf der anderen seite habe ich meine mäuse anderweitig verplant.
und wann würde dann der nachbar einen anderen zaun/sichtschutz errichten, stünde in den sternen. zwingen kann ihn keiner.
baue ich einen sichtschutz in sinnvoller, allerdings unerlaubter höhe, würde es ihm ein innerer vorbeimarsch sein, mich zu verklagen.
also würde ich ihm den schwarzen peter überlassen und ihm etwas errichten lassen. das wäre dann sicher auch wieder gegen das gesetz und ich stünde wieder vor gericht und müßte klagen. langsam habe auch ich genug.
so kommt die mauer etwas kürzer in der höhe, einen anstrich, der mir gefällt und ich hab ihn nicht ständig im garten stehen, mit eiem eimer holzschutz zwischen meinen blümchen.