Mauer auf der Gartengrenze

Und wie hoch darf sie nach dem Rückbau noch sein?

Ich wünsche Dir Durchhaltevermögen.

TineB.
 
  • nach dem nachbarrecht von sachsen-anhalt dürfte da gar keine mauer sein.
    erlaubt wäre ein zaun in höhe bis zu 2m.
    nun habe ich mir überlegt, lasse ich die mauer total abreißen, dann kann ich dem nachbarn bis unter den eßtisch schauen, während er mit in den pool sehen kann.
    beides finde ich nicht so prickelnd.
    dann müßte ja einer von uns irgendeinen zaun errichten.
    würde es ein sichtschutzzaun, dann darf er aufgrund dessen, daß er länger als 6m ist, nur 1.50m hoch sein. das nützt keinem, da der nachbar sein grundstück um 60cm erhöht hat. demzufolge hätte er dann noch reine 90cm zaunhöhe, da von meinem tiefer liegendem garten gemessen werden muß. da kann ja von dessen seite jeder zwerg rüber schauen.
    da ist keinem geholfen. und ein normaler zaun, wo man durch die latten sehen kann, darf dann zwar 2m hoch sein, ist aber auch nutzlos.
    dann kommt dazu, wer baut den zaun?
    mir kommt das finanziell sehr ungelegen, weil ich erstens nicht das ausbaden will, was er versemmelt hat und auf der anderen seite habe ich meine mäuse anderweitig verplant.
    und wann würde dann der nachbar einen anderen zaun/sichtschutz errichten, stünde in den sternen. zwingen kann ihn keiner.
    baue ich einen sichtschutz in sinnvoller, allerdings unerlaubter höhe, würde es ihm ein innerer vorbeimarsch sein, mich zu verklagen.
    also würde ich ihm den schwarzen peter überlassen und ihm etwas errichten lassen. das wäre dann sicher auch wieder gegen das gesetz und ich stünde wieder vor gericht und müßte klagen. langsam habe auch ich genug.
    so kommt die mauer etwas kürzer in der höhe, einen anstrich, der mir gefällt und ich hab ihn nicht ständig im garten stehen, mit eiem eimer holzschutz zwischen meinen blümchen.
     
    Habe ich richtig interprediert, dass lt.Gericht die Mauer nach dem Rückbau
    2 Meter sein darf?
    Tine B.
     
  • Hallo tina,
    ich nehme an, dass es einen Vergleich gab.
    Du musst also jetzt mit der Mauer leben einschließlich Schatten. Aber vielleicht besser den Feind laufend vor Gesicht zu haben.
    Wieviel Meter steht denn die Mauer von Deinem Haus entfernt?
    TinaB.
     
    ob dichter zaun oder mauer ist ja für den schattenverlauf wurscht.;)
    die mauer ist etwa 7m von der hauswand entfernt. aber leider nur 1.50m vom pool. das wirkt echt erdrückend. aber besser, als ständig beglotzt zu werden.
     
  • Ist natürlich sehr nah.
    Ach Tina, nicht ärgern. Da schadest Du dir nur selbst.

    Wenn die Mauer gestrichen und fertig ist, wirst Du Dir eine schöne Hecke
    davor pflanzen. Und es wird grün und Du fühlst Dich wohl.

    TineB.

    Wir wohnen in einem Reihenhaus. Kleiner Garten.
    Aber sonst sehr großzügig gestaltet. Die Häuser der nächsten Reihe sind 30 m entfernt. Und zur Straßenseite (Straße nur für wenige Anlieger) sind es auch 8 m.
    Und da wir noch ein Wochenendgrundstück haben, sind wir im Sommer eh oft nicht da. Das entspannt auch für die Nachbar die Situation.
     
    Ne, ich ärger mich doch nicht. zum glück hab ich nur 3 nachbarn, von denen die einen ständig ihren bekannten auf den kranz gehen und nicht heim sind und die anderen haben eine wochenendgrundstück im harzvorland und sind übers we auch nie heim.
    ist hier anliegerstraße mit wenig häusern.
     
    neues von der mauerfront

    der anwalt des mauerbauers hat mir einen brief geschrieben.
    daraus geht hervor, daß wir unseren carport in der höhe kürzen sollen, oder die mauer bleibt, wie sie ist.
     
    Ach Du heilige Scheisse! Das kann ja wohl nicht angehen. Du hast doch ein "Urteil" in der Hand, dass keinerlei Auflagen deinerseits beinhaltet?! Naja, Du wirst durchhalten, nicht wahr!

    LG, viel Glück, Sabine
     
  • :(NEEEEEE ....., ne?:(

    Die unendlich Geschichte geht weiter, scheint mir .......

    Ich glaub es nicht, tina .....:mad:

    Liebe Grüße
    von
    Moorschnucke:eek:
     
  • Sicher habe ich ein Urteil in der Hand. Es ist ein Vergleich geschlossen worden, dem haben wir beide zugestimmt. Das heißt in der Folge, daran gibt es nichts zu rütteln.
    Zum weiteren Verständnis.
    Angrenzend an die Mauer steht unser Carport. Der stand schon dort, als der Mauerbauer hier zuzog. Allerdings war der Carport früher niedriger. Als wir ihn bauten, benötigten wir noch eine Baugenehmigung. Vor ein paar Jahren kauften wir ein Wohnmobil und der Carport mußte erhöht werden. Daraufhin hab ich mich beim Bauamt informiert. Dort bekam ich die Auskunft, daß ich ohne jegliche Genehmigung bis auf 3m aufstocken darf.
    Der Carport ist an der Grenze tatsächlich 2,60m hoch, war früher 2,40m hoch.
    Nun schreibt der gegnerische Anwalt, wir hätten um 60cm erhöht und das verletze das Nachbarrecht. Ist aber nicht wahr. Mit dem Carport ist alles in bester Ordnung.
    Habe mit meinem Anwalt telefoniert und bin hinten im Garten rumgekrochen und nochmals gemessen.
    Das hätt ich mir auch sparen können.
    Der hat dem Vergleich vor Gericht zugestimmt. Da kann der Anwalt jetzt nicht verlangen, den Ursprungszustand-Mauer und Carport so zu belassen, wieder herzustellen. Das ist jetzt ein Angebot des Mauerbauers an mich.
     
    Genau das meine ich, der Vorgang ist sozusagen abgeschlossen. Aber mir war das sowas von klar, das da noch was kommt. Wir hatten hier ja gemutmaßt, dass er es drauf ankommen lässt, dass du ne Frist anordnen lässt. Aber solchen Menschen fällt immer noch was ein, die Erfahrung haben wir auch schon machen müssen. :(
     
    Also mit vielem hätt ich ja gerechnet, aber das.... verschlägt einem ja fast die Sprache. Fragt man sich, ob das eigentlich ein Anwalt ist, der da schreibt..:d
     
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