mein anwalt hat sich noch eine weile mit mir unterhalten und gesagt, das urteil sei sofort vollstreckbar. demnach ist mit den arbeiten so schnell wie möglich zu beginnen, insofern die firma es einrichten kann und das wetter es zuläßt. die malerarbeiten würden wohl aus frostgründen nicht vor dem frühjahr beginnen. ist mir recht, farbe die bei frost angebracht wird, hält nicht. weiß das aus eigener erfahrung.
er meinte nur, solle sich in absehbarer zeit nichts tun, solle ich ihn anrufen und er würde sich dann kümmern. dann wird ein termin festgesetzt.