Moin Moin.
Da möchte ich mich noch mal einmischen.
Für die Schiedsperson hat das keine Konsequenzen, sie ist kein Richter. Sie ist nur dazu da eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu beurkunden. Es ist aber ausschließlich der Wille der Parteien wie das ausgeht.
Es gibt Schiedspersonen, die können das sehr gut und andere eben nicht so gut. Es fällt lediglich auf, wenn eine Schiedsperson nur oder viele Misserfolge zu verzeichnen hat oder wenn sie offensichtlich nicht neutral war. Dann ist es möglich, dass sie vom Gericht, unter dessen Aufsicht sie steht, entsprechend belehrt wird.
In krassen Fällen kann das zum Amtsenthebungsverfahren führen. Nachzulesen im Schiedsstellengesetz Sachsen-Anhalt.
Gas gilt übrigens im weitesten Sinne für alle Bundesländer, die das Gütestellen- und Schlichtungsgesetz gemäß §15a EGZPO, anders auch Justizgesetz genannt, eingeführt haben.