Also nochmals die Frage: wie stehen meine Chancen mit einer Sandkiste? Immerhin ist der tagsüber als auch nachts in seinem Revier, also auch bei mir im Garten.
Ich glaube, das hab ich doch schon gesagt. Also ich denke ganz gut. Wobei es weder eine Kiste und auch kein Sand sein muss. Da Katzen mit grosser Vorliebe in frische lockere Erde machen, ist dies auch der Grund weshalb sie sich vorzugsweise Gemüsebeete und andere frisch geharkten Stellen aussuchen.
Wir haben in der Nähe des Komposthaufens eine Stelle mit lockerer Erde die ab und zu mal umgegraben wird. Dies ist denn auch das Lieblings-Aussen-Klo für unsere Kater. Das Markieren des Gartenzaunes mal ausser Acht gelassen, machen sie stets nur an diesen Bereich.
Übrigens, dazu gibt es Grundsatzurteile. Soviel ich weiß, muß man solcherart Belästigungen nicht dulden und die Besitzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Katzen dies nicht können. Wie sie das machen sollen, weiß ich zwar nicht. Ist aber nun mal deren Problem.
Ich würde sagen, vergiss die Gesetze. Wie du ja schon anklingen lassen hast, taugen diese für den realen Alltag nicht wirklich. Bestenfalls kann man sich auf ein jahrelanges Verfahren einstellen. Bsw. hat ein Hauseigentümer 2 bis 4 Katzen durchaus zu dulden. Und wer regelt eigentlich wer die Glücklichen sind, die bleiben dürfen? Ausserdem könnte demnach ein Katzenhalter 4 andere dagegen überhaupt keine Katzen halten. Mit welchen Grund eigentlich? Lt. Grundgesetz gilt in Deutschland doch eigentlich der Gleichheitsgrundsatz? Also ich denke, das ist alles überhaupt nicht durchdacht und wird im Ernstfall gewiss keine Lösung bringen. Um ehrlich zu sein, ich empfinde es als einen ziemlichen Skandal, daß eine Klärung und Änderung der bestehenden Gesetze noch nicht mal im Entferntesten abzusehen ist.
Sicher ist in diesen Urteilen auch geregelt, sie die Besitzer dann für die Schäden und Belästigungen aufzukommen haben.
Jepp, im Prinzip ist jeder Katzenhalter für die Schäden seiner Katze voll verantwortlich und damit haftbar zu machen. Bedingung ist allerdings, daß hieb und stichfeste Beweise vorliegen, also eine blosse Beschuldigung reicht nicht aus.
Allerdings muss ich den Katzengeplagten auch einen Vorwurf machen. So wie wir gezwungen waren zum Schutz unserer Kater wegen, den grössten Teil des Grundstückes zu sichern, so müsste man eben auch den Garten vor zu aufdringlichen Tieren aller Art schützen. Will man das aber nicht, dann muss man zu einen gewissen Teil eben damit leben.