Hecken schneiden - Nachbarn

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12. Mai 2008
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Hallo,
ich hab mal eine Frage. Wir haben rund um unseren Garten eine Ligusterhecke die wir gesetzt haben und welche auch zwischen unseren Nachbarn steht. Wie ist das nun mit dem Schneiden, auf der Seite vom Nachbarn müssen bzw. dürfen wir da auch schneiden oder muß das der Nachbar machen, obwohl die Hecke von uns angelegt wurde?
Für Euren Rat schon im Voraus vielen Dank!
Schnurli
 
  • Hi Schnurli,
    liegt in der Verantwortung des Nachbar.... alles was durch oder über seinen Zaun wächst, kann er "absäbeln".
    Kleiner Tipp am Rande: wir haben auch eine Hecke, die (allerdings) der Nachbar gepflanzt hat, genau auf Grundstücksgrenze, wächst durch den Zaun = Thuja, gggrrrrr.
    Da Nachbar(-in) aber ach so schwach ist und diese nicht schneiden kann, macht es GöGa, auf beiden Seiten und oben, damit sichergestellt ist, daß die Hecke ordentlich geschnitten ist und nicht völlig verunstaltet wird..... wenn Du verstehst was ich meine :-)
    Eva-Maria
     
    Wie ist das nun mit dem Schneiden, auf der Seite vom Nachbarn müssen bzw. dürfen wir da auch schneiden oder muß das der Nachbar machen, obwohl die Hecke von uns angelegt wurde?
    der nachbar MUSS das definitiv nicht machen sondern eigentlich IHR.
    aber wenn er euch nicht für diese arbeiten auf sein grundstück lassen will, dann muss ers wohl selbst machen. den schnitt darf er euch aber übern zaun kippen, ist ja euer kram.
    (genaugenommen dürfte er sogar einen gärtner für diesen job engagieren und die kosten von euch einfordern.)
    um ärger zu vermeiden würde ich euch empfehlen den nachbarn einfach rechtzeitig im vorfeld zu fragen, ob ihr rüberkommen dürft um die hecke zu schneiden, nicht dass er jetzt schon stinkig ist, weil er kommen sieht dass er das machen muss, weil ihr euch womöglich nicht kümmert...

    ich ärger mich immer fürchterlich über das ganze blühgesträuch vom nachbarn, das ich regelmässig abschneiden muss, weil sonst kein durchkommen mit dem rasenmäher mehr ist. bis der mal in die pötte kommt um das selbst zu machen, ist das jahr schon wieder rum.

    andererseits: hätte er dort nichts stehen, müsste ich da wohl was hinpflanzen, und dann wär mein garten doch ein gutes stück kleiner. will heissen: ich hab durchaus auch was davon, dass er da ziersträucher stehen hat, auch wenn ich mich ab und an drüber ärgere...
     
  • also:
    der Nachbar muß Euch auf sein Grundstück lassen, damit ihr schneiden könnt!
    er darf die Hecke nur dann (fachmännisch!) schneiden, wenn ihr seiner Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachkommt! Verursacht er durch unsachgemäßes Schneiden einen Schaden an der Hecke, muß er für den Schaden aufkommen! Kann er selbst nicht schneiden und ihr tut auch nichts dergleichen, kann er eine Firma auf eure Kosten beauftragen!
    Ungefragte Eigeninitiative des Nachbarn ist Sachbeschädigung.

    niwashi, der an die Apfelernte in Nachbars Garten erinnert ...
     
  • der Nachbar muß Euch auf sein Grundstück lassen, damit ihr schneiden könnt!
    nein, eben das MUSS er nicht. wenn der nachbar einen nicht auf sein grundstück lassen will, dann ist das sein gutes recht (und so sieht das auch der gesetzgeber).

    aber wie auch immer: dieses thema hat immer konfliktpotential, weshalb man in jedem falle mit dem nachbarn RECHTZEITIG drüber reden sollte.
     
    wenn er nicht läßt, muß er auf seine Kosten schneiden lassen oder fachmännisch ... blablabla ...

    ... aber wie auch immer: dieses thema hat immer konfliktpotential, weshalb man in jedem falle mit dem nachbarn RECHTZEITIG drüber reden sollte.

    bei mir hat es nie Potenziale gegeben ...

    niwashi, der anklopft, schneidet, säubert und sich vom Acker macht ...
     
  • bei mir hat es nie Potenziale gegeben ...
    bei mir auch nicht.
    mr schwäzd midanandr.
    und bessere nachbarn könnt ich mir wirklich nicht wünschen - die haben ihre macken wo anders aber ganz sicher nicht an der grundstücksgrenze oder bezüglich gartenpflege etc., im gegenteil!

    loschdi
    (umgeben links vom schwäbischen schlitzohr und rechts von der christenfront - aber völlig einig mit beiden was garten & co angeht!)
     
    muß er, da es sonst Sachbeschädigung ist ...

    niwashi, der Gottseidank nicht in einem rechtsfreien Staat mit Selbstjustiz lebt ... ok ... Bayern ...

    Muß er nicht!
    Er kann´s auch wachsen lassen und sich nicht drum scheren.
    Wo ist denn da die Sachbeschädigung?

    Grüsse
    Stefan, der das mit Bayern überhört hat...
     
  • muß er, da es sonst Sachbeschädigung ist ...
    nö, muss er nicht.
    er kanns nämlich auch einfach stehen lassen *g*

    das mit der sachbeschädigung, da wär ich mir jetzt auch nicht so sicher - müsste ich wirklich mal in meinen juristischen büchern nachschlagen.
    man könnte es auch als sachbeschädigung betrachten wenn du deine hecke so platzierst, dass beim nachbar an der stelle das schöne sonnen-staudenbeet kaputtgeht, weil es plötzlich dauerhaft beschattet wird.
    oder wenn die einliegerwohnung vom nachbarn plötzlich dauerhaft null aussicht hat und kein licht mehr und deshalb nicht mehr vermietbar ist (dazu gibt's irgendwo sogar ein urteil, da musste der heckenpflanzer tatsächlich sogar a) schadensersatz bezahlen, nämlich die mietminderung ausgleichen und b) die hecke entfernen - müsst ich jetzt aber auch erstmal wieder suchen dieses urteil).

    wer also eine hecke pflanzt tut gut daran, sich zu überlegen welche folgen das auf dem nachbargrundstück hat - nicht nur bezüglich heckenschnitt sondern auch bezüglich anderer beeinträchtigungen...
    (gleiches gilt übrigens auch für sichtschutzzäune etc.)
     
  • dafür gibt es die Pflanzgebote im Nachbarschaftsrecht, die in den Ländergesetzen geregelt sind ... das ist ja auch ein anderes Thema!

    niwashi, der keine Gerichtsurteile zuhause stapelt ...
     
    Muß er nicht!
    Er kann´s auch wachsen lassen und sich nicht drum scheren.
    Wo ist denn da die Sachbeschädigung?

    Grüsse
    Stefan, der das mit Bayern überhört hat...

    1. dann isser selber Schuld!

    2. ich dachte, die Franggn hams eh nicht so mit den südlichen Nachbarn?

    niwashi, der den Fred eh gleich sperren muß, da wir keine Rechtsauskünfte geben dürfen ...
     
    niwashi, der keine Gerichtsurteile zuhause stapelt ...
    niwashi, ich doch auch nicht.
    aber weil ich halt soviel hausverwaltungskram mache und das schon seit ewigkeiten, hab ich da schon so einiges recherchieren müssen.
    rechtsberatung hab ich hier auch keine gemacht, erstens könnte ich das garnicht und zweitens weiss ich, dass das nicht erlaubt ist! es gibt aber diverse gerichtsurteile, und die lassen sich bei bedarf auch auffinden und nachlesen - was aber nicht unter "rechtsberatung" fällt sondern lediglich einen verweis auf unsere rechtsprechung darstellt, und das ist ja jederzeit genauso erlaubt wie verweise auf das bundesministerium der justiz, oder nicht?
     
    @verlorene Kontrolle
    ich sehe, wir verstehen uns ... nicht ... aber egal ... ich schneide in Zukunft meine Hecke alleine weiter ...

    niwashi, der sich doch noch was Passendes von Stihl zulegen wollte ...
     
    ich sehe, wir verstehen uns ... nicht ... aber egal ... ich schneide in Zukunft meine Hecke alleine weiter ...
    also falls ich mich bezüglich juristerei da zu weit aus dem fenster gelehnt haben sollte, dann lass ich mich ja gerne in die schranken weisen. aber ich habe ja bewusst nichts konkretes geschrieben, das liegt mir auch wirklich fern.
    da war dein verweis auf "sachbeschädigung" eigentlich schon weitgehender...

    ABER: das problem ist ja nicht neu, und niemand muss jemand anderen auf sein grundstück lassen (ausser vielleicht polizei & konsorten), drum bleib ich dabei: rechtzeitig mit dem nachbarn drüber reden, dann sollte das kein problem sein...

    niwashi, der sich doch noch was Passendes von Stihl zulegen wollte ...
    soll ich nachbars bescheid geben? *ggg*

    ernsthaft: nichts liegt mir ferner als hier 'ne juristische diskussion anzuzetteln. ich stelle nur immer wieder fest (mit mietrecht hab ich ja leider häufig zu tun) dass die leute immer mehr dazu tendieren sofort einen anwalt einzuschalten, ohne mit dem "gegner" auch nur den versuch einer zwischenmenschlichen unterhaltung gestartet zu haben.
    das ist meiner ansicht nach 'ne ganz, ganz üble entwicklung, die nur den anwälten nutzt, aber nicht dem allgemeinmenschlichen miteinander, der streitkultur (die durchaus auch sein darf), der gesellschaft, dem sozialen miteinander usw.
    die leute reden ohnehin immer weniger miteinander, und das ist doch gerade unter nachbarn echt 'ne schande, oder nicht?
     
    Also ich glaube, niwashi hat mit dem Nachbarrechtsgesetz der Bundesländer völlig recht. Wenn ich mich recht erinnere, ist es in Niedersachsen so geregelt, das man Hecken eigentlich in einen gewissen Abstand zum Nachbargrundstück pflanzen muss, so das man die Hecke problemlos auf dem eigenen Grundstück schneiden darf. Setzt man Hecken bewusst als Grundstückszaun ein, so muss wohl der Nachbar einverstanden sein. In diesen Fall wären dann aber beide für die Hecke verantwortlich. So weit zumindest die Theorie. Die gängige Praxis dürfte ganz anders aussehen. :D
     
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