Erschließungsbeitrag Straße, Gehweg und Beleuchtung

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tina1

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Heute haben wir von unserer Gemeinde einen Bescheid zugestellt bekommen, wonach wir über 3000€ für die Erschließung unserer Straße, Gehweg und Beleuchtung, sowie Entwässerung zahlen sollen-zahlbar in einem Betrag binnen 4 Wochen.
Durch das Amtsblatt sind wir informiert worden, daß dies irgendwann auf uns zukommt.
Allerdings verwundert mich ein Satz, der wie folgt lautet:
"Die Geimeinde XY hat in den Jahren 1992, 1993 und2011 die Teileinrichtung Fahrbahn, Gehweg, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung erstmalig hergestellt."
Wir sind hier im September 1995 zugezogen, da war alles, bis auf die Entwässerung schon vorhanden.
Sehe ich das richtig, ich soll Beiträge entrichten, die schon vor meinem hiesigen Einzug der Gemeinde entstanden sind? So quasi rückwirkend? Ich stehe doch auch erst seit 1995 im Grundbuch.
 
  • Mutts

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    Jepp. Siehst Du richtig.

    Du bist als Eigentümer ja jetzt auch Nutznießer der Einrichtungen. Vorher hat's anscheinend noch niemand bezahlt.
     

    tina1

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    Vor 1995 war das ein unbefestigter Feldweg.
    Im §6 der Straßendordnung steht, daß nur Beiträge für "Gewidmete Straßen" erhoben werden dürfen. Eine Widmung in die Vergangenheit ist zweifelhaft.
    Unsere Straße wurde erst letzten Sommer "gewidmet".
     
  • Rhoener55

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    Hi Tina,

    da muß Du die Beitragssatzung angucken. Meine Erfahrung nach sind die nahezu immer rechtens (hier bei uns wird sowas vom Landratsamt geprüft). Sehr oft zahlt man für Erschließungskosten die in die Vergangenheit angefallen sind, letztendlich ist (AFAIK) der Bescheiddatum und nicht Fertigstellungstermin ausschlaggebend (bin aber kein Anwalt! , und kenne die Satzung in Deine Gemeinde nicht).

    LG,
    Mark
     
  • tina1

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    Definitiv bezieht man sich auf Baumaßnahmen, die in den Jahren 1992 und 1993 stattgefunden haben sollen. Da war hier ein Feldweg, da hat keiner irgendeine Straße gebaut.
    Außerdem bin ich erst Ende 1995 hergezogen und warum soll ich für etwas bezahlen, was (angeblich) gebaut wurde, wo ich hier gar kein Eigentümer war.
    Warum wendet man sich nicht an den damaligen Besitzer?
    Dazu kommt, von unserer Straße geht ein Feldweg ab, eine Art Sackgasse, die lediglich zu einem Grundstück führt, wo ein Bauherr im elterlichen Garten sein Haus gebaut hat. Auch dieses Stück hat die Gemeinde erschlossen. Warum soll ich dafür zahlen, daß Herr XY sauberen Fußes in seinen Garten kommt und sein Fahrzeug nicht auf einem ollen Feldweg rollen muß?
     

    Mutts

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    ....Wir sind hier im September 1995 zugezogen, da war alles, bis auf die Entwässerung schon vorhanden....

    ... Da war hier ein Feldweg, da hat keiner irgendeine Straße gebaut.
    Außerdem bin ich erst Ende 1995 hergezogen und warum soll ich für etwas bezahlen, was (angeblich) gebaut wurde, wo ich hier gar kein Eigentümer war.
    Warum wendet man sich nicht an den damaligen Besitzer?...

    :confused:

    War's nun da oder nicht? Wo ist der Unterschied ob 1992, 93 oder 94? 1995 war's doch da, oder? Vielleicht war's ein beleuchteter Feldweg? Oder der "Feldweg" war bereits die befestigte Vorbereitung für eine Straße? Kannst Du das im Nachhinein beurteilen?

    Ansonsten: So ist das halt, Erschließungskosten fallen dann an, wenn der Bescheid kommt und dann trifft es den aktuellen Eigentümer ... denn dieser ist ja nun immerhin auch der derzeitige Nutznießer der Erschließung ...

    Die Stadt interessiert nicht von wem sie das Geld bekommt, Tatsache ist nur, daß einer zahlen muß ... hättest ja ein Haus/Grundstück, dessen Erschließung noch nicht bezahlt wurde, ja nicht kaufen brauchen ... :p

    P.S. Normalerweise kalkuliert man die Kosten einer Erschließung beim Hausbau/-kauf mit ein ... ;) .... ungewöhnlich ist in Deinem Fall eher, daß es 17 Jahre dauert, bis die Bescheide an die Eigentümer rausgehen. Aber 10 Jahre nachdem der erste gebaut hat, kommt durchaus schonmal häufiger vor.
     
  • tina1

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    Ich glaube, wir sprechen hier von unterschiedlichen Dingen.
    Ich habe ein erschlossenes Baugrundstück gekauft, samt Erschließung bezüglich Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Telefon-dies war schon verlegt, als wir die Parzelle kauften. Dies war etwa 1992. Dann hat die Gemeinde die Straße gepflastert und die Beleuchtung installiert. 1995 sind wir eingezogen. 2009 wurden die Gebühren für Letzteres beschlossen. Sie sollen nun in einer Summe gezahlt werden.
    Allerdings werden für unbebaute Grundstücke geringere Gebühren erhoben.
    Meiner Meinung nach müßten die Gebühren bis 1995 für ein unbebautes Grundstück berechnet werden.
     

    Mutts

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    Ich stehe doch auch erst seit 1995 im Grundbuch.
    ...Ich habe ein erschlossenes Baugrundstück gekauft, ...Dies war etwa 1992. ...

    :confused: Wann denn nu?

    Normalerweise steht man im Grundbuch, sowie man Grund erworben hat ...

    Wenn ihr 1992 bereits Eigentümer des Grundstückes wart .. wo bitteschön ist dann Dein Problem ? :confused:

    Gehweg und Co. gehören auch zur Erschließung ;) Denn ... wo keine Straße zum Grundstück, da auch nur mühsam ein Durchkommen. :D ... hier zählen übrigens auch Straßen in der Qualität von Feldwegen dazu ... ;)

    Wie das in Deiner Gemeinde geregelt ist, entnimmst Du der jeweiligen Erschließungsbeitragssatzung. Hättest halt vorher reingucken müssen ... :p ... Dein innerer Einspruch wird kaum von Erfolg gekrönt sein.

    Dazu als Info ist dieser Artikel ganz interessant:

    " ... Auch wenn ein Baugebiet offensichtlich fertiggestellt ist, scheinbar alle Straßen und Gehwege angelegt sind, Grün- und Parkflächen ausgewiesen sind, ist das kein Garant dafür, dass alle Erschließungsbeiträge gezahlt sind. Teilweise entsteht die Beitragspflicht erst, wenn sämtliche Arbeiten abgeschlossen sind, unter Umständen also erst Jahre später.
    ....
    Beitragspflichtig ist der Eigentümer, der am Tag der Veranlagung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war. ..."


    ;)
     
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    D

    de-rothe

    Guest
    :confused:

    War's nun da oder nicht? Wo ist der Unterschied ob 1992, 93 oder 94? 1995 war's doch da, oder?

    Hi Mutts,
    noch Eins, als Ergänzung: Lange bevor es 1995 (oder wann auch immer!) fertig war, wurde gearbeitet, fielen Kosten und verging die Zeit. Planungen, Netzerweiterung bei mindestens 3 (Wasser-, Gas/Strom- und Telefon-Anbieter), Genehmigungen, Eintragungen, Ausschreibungen etc. pp. Ein Bauprojekt besteht doch nicht nur aus der Ausführung-Phase *) ... da sollten Kosten, die bereits drei Jahre zuvor entstanden sind, doch ziemlich nachvollziehbar sein, oder?

    Grüßt De.


    *) So kann man nicht mal einen Carport für Fiat Punto bauen. Auch wenn der Schwager mit Kumpels spontan an einem Brückentag Zeit haben sollte ... irgend etwas muss man vorher getan haben. Sei es nur ein Stapel von Balken und Latten an der richtigen Stelle (ich meine nicht am Zaun) besorgen und hinlegen.
     
  • Evi

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    An wen kann man sich wenden, der unabhängig und unparteiisch Auskuft geben kann?

    Hallo
    Bei uns gibt es für solche Fälle den Verein " Haus und Grund". Schau doch mal im Internet nach. Es gibt etliche Regionalverbände. Wenn man dort Mitglied ist, bekommt man in der Sprechstunde Rechtsberatungen zu allen Fragen, die Haus- und Grundbesitz angehen.
    Evi
     
  • tina1

    Foren-Urgestein
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    Also, noch mal von vorn.
    1992 wurde zwischen dem alten Ort und einer neu geplanten Siedlung in einem vorhandenen Feldweg, der diese beiden Teile verband, Strom, Wasser, ect.verlegt und dann in der Folge gepflastert und mit Beleuchtung versehen.
    1995 kauften wir das Grundstück, wo der Vorbesitzer die Beiträge für vorgenannte Erschließung gezahlt hatte. Mit Begleichung des Kaufpreises für ein erschlossenes Grundstück zalten wir diese Beiträge an den Vorbesitzer.
    Im Sept.1995 haben wir gebaut und sind eingezogen.
    2008 oder 2009(müßte ich genau nachsehen)hat die Gemeinde beschlossen, für den Ausbau der Straße(Pflastern und Beleuchten)die Bürger zur Kasse zu bitten.
    Diesen Beitrag von mehreren Tausend € sollen wir nun binnen 4 Wochen zahlen.
    Im Grundbuch sind wir seit 1995 eingetragen, als wir das Grundstück kauften.
    Wo bitte hätte ich zu dieser Zeit nachsehen sollen, ob die Gemeinde je Geld von uns für diesen Ausbau will? Das wurde doch erst 2008 beschlossen und nun rückwirkend bis 1992.
     

    Mutts

    Foren-Urgestein
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    ...in einem vorhandenen Feldweg...

    Auch dieser Feldweg wurde nicht von den Hobbits erschaffen, sondern irgendwann von der Gemeinde angelegt ...

    ...wo der Vorbesitzer die Beiträge für vorgenannte Erschließung gezahlt hatte. ...

    Habt ihr das schriftlich vom Vorbesitzer? Dann müßt ihr diesen Teil nicht zahlen, falls er auf dem jetzigen Bescheid ERNEUT erhoben wird. Aber Vorsicht: Genau prüfen, ob das, was JETZT im Bescheid steht auch DAMALS bezahlt wurde ... ;) ... es könnte sich ja um ANDERE KOSTEN handeln, die damals nicht beglichen wurden.

    ...Mit Begleichung des Kaufpreises für ein erschlossenes Grundstück zalten wir diese Beiträge an den Vorbesitzer. ...

    Darüber müßtet ihr Unterlagen haben.


    ...2008 oder 2009(müßte ich genau nachsehen)hat die Gemeinde beschlossen, für den Ausbau der Straße(Pflastern und Beleuchten)die Bürger zur Kasse zu bitten.

    Irrtum.
    Das hat die Stadt nicht dann so mir nichts dir nichts beschlossen, das stand von Anfang fest, daß für die Erschließung des Baugebietes schlußendlich die Anwohner werden zahlen müssen - nur - siehe mein letzter Post - das kann schon einige Jährchen dauern, bis so ein Bescheid kommt.

    ...Wo bitte hätte ich zu dieser Zeit nachsehen sollen, ob die Gemeinde je Geld von uns für diesen Ausbau will? ....

    Mensch tina, das ist selbstverständlich, daß die Gemeinde Geld für die Erschließung sehen will, das ist nämlich überall so.

    Aber selbst, wenn ihr das beim Kauf damals "übersehen" habt, spätestens nach

    tina1 schrieb:
    ..Durch das Amtsblatt sind wir informiert worden, daß dies irgendwann auf uns zukommt. ....

    hättet ihr euch mal drum kümmern müssen, welche Kosten evtl. auf euch zukommen ... das kann man nämlich in der obig erwähnten Erschließungsbeitragssatzung nachlesen ... ;)

    Und ... 3000 € sind eher noch moderat, da flattern dem ein oder anderen noch ganz andere Rechnungen ins Haus ... :)
     

    Highländer1

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    Jo, 3000 Eus gehn doch noch :dBei uns ist Aufgrund wahrscheinlicher Bergschäden die Kanalisation auseinandergeflogen. Diese wird jetzt bis ca.2045 erneuert. Soll pro Anlieger um 10-15000Eus kosten:rolleyes:Haben ne Sammelklage eingereicht, da für Bergschäden normalerweise der Pütt zu haften hat.
     

    tina1

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    Im Notarvertrag steht, was wir an den Vorbesitzer gezahlt haben.
    Aber im Osten ist leider einiges anders gelaufen.
    Man hat recht spät herausgefunden, daß es in der ehemaligen BRD bereits diesbezüglich Gesetze gab und die wendet man jetz so spät hier an.
    Leider hat man sich im Amtsblatt nicht näher positioniert. Es stand dort nicht viel mehr drinnen, als daß man 2008 herausgefunden habe, daß diese Gebühren evt.hier auch umgelegt werden könnten. Nichts Näheres.
    Wenn ich hier 3000€ zahlen soll, dann ist unsere Existenz schon mehr als gefährdet.
    Mancher wird das als lächerlichen Betrag befinden, bei uns ist diese Summe unerschwinglich. Und verkaufen könnte ich nur sehr stark unter Wert. Am Besten, man sucht sich schon mal einen Strick.
    Vor einigen Jahren hatten wir einen Gebirgsschlag, der hat unser Abwasser stark beschädigt, auf den Unkosten sind wir auch alleine sitzen geblieben-wonwegen Erstattung durch die Grube.
     

    Highländer1

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    Tina, hier bei uns gibts Gerichtsurteile wo der Pütt zur Beseitigung dieser Schäden verdonnert wurde. 3000 Eus könnt ich auch nicht von heute auf morgen stemmen. Kannst du dagegen nicht erstmal Einspruch bis zur Klärung der Fakten einlegen. Für Versäumnisse des Amtes und evt. kannst du ja nix
     

    Mutts

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    Tina, kein Otto-Normal-Verdiener zieht 3000 € gerade mal so aus der Tasche.

    Ihr habt 1995 den Grund erworben und gebaut, das war deutlich nach der Wende.
    Gut, ihr habt euch anscheinend vor dem Kauf nicht über alles informiert, das kann passieren, in der damaligen wahrscheinlich etwas unübersichtlich gewesenen Situation nachvollziehbar. Obwohl - gerade wenn sich die Gesetze, an die man sich gewöhnen muß, so schlagartig ändern, hätte man vielleicht vor Rechtsgeschäften dieser Größenordnung genauer hinschauen können.

    Aber lassen wir das, hier wart ihr vielleicht einfach unerfahren - aber spätestens 2008 nach der Info im Amtsblatt hättet ihr dann aber doch hellhörig werden und genauer nachfragen können, was denn da so möglicherweise auf Euch zukommt. Denn 2008 gab es allgemein bereits die Erschließungsbeiträge, Sprechstunden in Ämtern und ... Internet ...zumindest gab's Dich schon im HGnet ... :p ... 4 Jahre sind schon ein gewisser Zeitraum, wo man hätte etwas Geld zurücklegen können ... ;) ... das habt ihr vielleicht auch ein wenig blauäugig vor Euch hergeschoben ... :(

    Wenn dieser Betrag jetzt an Eure Existenz geht ... ich denke, da gibt's noch mehr Bürger, die Schwierigkeiten haben, das innerhalb von 4 Wochen aus dem Ärmel zu schütteln. Da haben die Gemeinden garantiert Standardverfahren, wie sowas in Raten abbezahlt werden kann. Ich würde zumindest da mal nachfragen. Denn - Du kannst ruhig davon ausgehen, daß Du zahlen mußt, da lohnt sich der Gedanke an Einspruch wahrscheinlich nicht einmal ...

    Mutts
     

    tina1

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    Hier nur noch soviel, 2008 war noch nicht die Rede davon, wieviel diese Ausbaukosten der Gemeinde gekostet haben. Man schrieb nur, daß ein Betrag pro qm Grundstück zu zahlen wäre. Daß das dann noch mit den Kosten multipliziert wird, stand nirgends. Die Ausbaukosten sind jetzt erst den Bürgern mitgeteilt worden.
    Hat eh keinen Zweck, mein Mann hat nun die Schnauze auch total voll und will nur noch hier weg.
     
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