tina1
Foren-Urgestein
Heute haben wir von unserer Gemeinde einen Bescheid zugestellt bekommen, wonach wir über 3000€ für die Erschließung unserer Straße, Gehweg und Beleuchtung, sowie Entwässerung zahlen sollen-zahlbar in einem Betrag binnen 4 Wochen.
Durch das Amtsblatt sind wir informiert worden, daß dies irgendwann auf uns zukommt.
Allerdings verwundert mich ein Satz, der wie folgt lautet:
"Die Geimeinde XY hat in den Jahren 1992, 1993 und2011 die Teileinrichtung Fahrbahn, Gehweg, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung erstmalig hergestellt."
Wir sind hier im September 1995 zugezogen, da war alles, bis auf die Entwässerung schon vorhanden.
Sehe ich das richtig, ich soll Beiträge entrichten, die schon vor meinem hiesigen Einzug der Gemeinde entstanden sind? So quasi rückwirkend? Ich stehe doch auch erst seit 1995 im Grundbuch.
Durch das Amtsblatt sind wir informiert worden, daß dies irgendwann auf uns zukommt.
Allerdings verwundert mich ein Satz, der wie folgt lautet:
"Die Geimeinde XY hat in den Jahren 1992, 1993 und2011 die Teileinrichtung Fahrbahn, Gehweg, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung erstmalig hergestellt."
Wir sind hier im September 1995 zugezogen, da war alles, bis auf die Entwässerung schon vorhanden.
Sehe ich das richtig, ich soll Beiträge entrichten, die schon vor meinem hiesigen Einzug der Gemeinde entstanden sind? So quasi rückwirkend? Ich stehe doch auch erst seit 1995 im Grundbuch.