Artikl 91 gibts nicht. Ich nehme mal an, es ist der Art. 81 gemeint, welcher den Gemeinden die Möglichkeit gibt, eigene Vorschriften z.B. zu Einfriedungen zu geben.
(1) Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen
[...]
5.über die Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter und der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie über die Notwendigkeit, Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen; [...]
Ich würde erstmal anzweifeln, daß dieser Artikel es deckt, daß Einfriedungen ganz verboten werden. Aber ich bin kein Rechtsanwalt, von daher ist meine Meinung auch nur mit Vorsicht zu geniessen. Wenn man es drauf anlegt, könnte man ausloten, ob man die Einfriedung einklagen kann. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hat Bayern keine Vorschriften zum Thema Einfriedung im Nachbarrecht verankert.
In der Regel wird die Umsetzung von Vorschriften aus Bebauungsplänen sehr mangelhaft kontrolliert. Verstösse werden allenfalls mit verhältnismässig kleinen Bussgeldern geahndet. Ein Rückbau ist bei Verstössen wie zuviel überbaute Fläche, zu hohe Gebäude zu erwarten, aber nicht, weil da ein Zaun falsch steht. Oder doch? Muß jeder selber wissen, ob er den Versuch wagt. Aber es gibt ja noch andere Lösungen:
Man pflanzt da ein paar Büsche. Feuerdorn z.B., der hält Hunde auch zuverlässig fern und wenn man das geschickt pflanzt, kommt auch keiner auf die Idee, da eine Einfriedung zu sehen. Muß ja keine gerade geschnittene Hecke sein. Mit Blick auf die Fotos haben die Nachbarn da doch ganz passable Lösungen gefunden.