deutscher, oder Weltrekord?

Auch für den Hinweis ich hätte
Drogen,oder eine Waffe an Bord dabei brauchen sie mittlerweile, einen Durchsuchungsbefehl!
Und genau da liegst Du falsch.

Edit: Wenn Du Deinen Text nachträglich änderst solltest Du es fairerweise auch kenntlich machen...
 
  • Und genau da liegst Du falsch.

    Edit: Wenn Du Deinen Text nachträglich änderst solltest Du es fairerweise auch kenntlich machen...
    Sorry aber es bringt nichts!
    Dir klar zumachen. Das die Herren in Blau Viel dürfen.
    Aber eben auch nicht Alles!
    Und wie gesagt
    Mein
    Fahrerhaus betreten sie nicht ohne!
    Den Durchsuchungsbefehl!
     
  • Sorry aber es bringt nichts!
    Dir klar zumachen, dass die Herren in Blau viel dürfen.
    Aber eben auch nicht alles!
    Es bringt auch nichts Dir klarzumachen dass Du falsch liegst obwohl ich vermute, dass ich etwas näher an der Materie sitze als Du...:rolleyes:

    Also, schreibe einfach mal wieder wenn sie doch mal bei Dir im Fahrerhaus waren...:D
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Lieb sein tun jez! :mad: :schimpf:​



    Für die, die mir jetzt gleich wieder eine PN schicken wollen.
    Nein, ich bin kein Mod!
    Ich bin nur Teichi! ;)


    .
     
  • Hallo erst mal ich heiße
    blau.de!
    Ich habe die Diskussion zwischen,Ruhr und feveline.
    Als Gast verfolgt.
    Und ich habe mich Köstlich Amüsiert.
    Aber ich muss feveline leider sagen:
    Ruhr hat recht!
    Auch bei einem sogenannten,Fall. Gefahr im Verzug,ist ein Durchsuchungsbefehl Nötig.
    Es ist ein sogenannter Vorläufiger Durchsuchungsbefehl.
    Der ausgestellt wird vom Amtsgericht.
    Dieser gilt Vorläufig und tritt Außer Kraft,wenn
    die Verstärkung mit dem Druchsuchungsbefehl eintrifft!
    Dieser wird von der Staatsanwaltschaft ausgestellt.
    den ein Polizist,wird sich hüten,nur auf blosen verdacht oder Anruf der hat... eine Wohnung oder einen Laster zu Durchsuchen.

    Ich weiß das zufällig mein Vater
    ist Polizist im gehobenen Dienst.

    Sorry das meine vorstellung nicht!
    Netter ausviel!
     
    Warum?
    Ich sage nur das was ich weiß!
    Und ich bin nicht Böse dabei?! Oder doch?
     
  • Über den Fortbestand des Usernamens wird Marcel.de entscheiden.


    moderate Grüße
    Tono.org
     
  • Aber ich muss feveline leider sagen:
    Ruhr hat recht!
    Auch bei einem sogenannten,Fall. Gefahr im Verzug,ist ein Durchsuchungsbefehl Nötig.
    Dann solltest Du Deinem Vater lieber nochmal befragen...:rolleyes:

    In meinem (immer fiktiven) Beispiel hat ein LKW-Fahrer eine scharfe Waffe dabei (wird von anderen VT gemeldet), der LKW wird von der Polizei gestoppt, der Fahrer rückt die Waffe nicht raus und dann sollen nach Meinung Deines Vaters die Polizisten brav auf einen Durchsuchungsbeschluss warten (vielleicht noch mitten in der Nacht), damit sie ins Fahrerhaus dürfen um die Waffe sicherzustellen??

    Und um den Fahrer festzunehmen (damit er vielleicht nicht mit der Waffe auf sie schießt) dürfen sie dann ja auch nicht ins Fahrerhaus, weil das darf nur Zoll und BAG (wie @Ruhr behauptet)

    Wenn Dein Vater Dir das so gesagt hat, empfehle ich ihm dringend eine Fortbildung.

    Ich weiß das zufällig mein Vater ist Polizist im gehobenen Dienst.
    Im Rahmen der zweigeteilten Laufbahn findet schon die Einstellung im gehobenen Dienst statt...:rolleyes:
     
    Ja hallo!
    Also ich
    Antworte nicht auf etwas wo ich,nicht
    sicher bin. Und mich nicht sicherheits halber,erkundigt habe.
    Aber so wie ich es,
    Geschildert habe ist es eigentlich die regel.
    Leider!
    Sage ich dazu.
    Weil dadurch auch schon viele Polizisten,
    in Gefahr geraten sind.
     
    Ja sorry! Tono!
    Ist mir auch aufgefallen!
    und habe schon ne anfrage an
    Marcel geschickt!
     
    Ich auch :grins:


    Zum Thema zurück:

    Wenn die Polizeibeamten repressiv, also strafverfolgend, tätig werden, dann sind sie Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (heute nennt man sie zeitgemäßer "Ermittlungspersonen") und dürfen in dieser Eigenschaft im Rahmen sehr enger, vom BGH festgelegter Kriterien, bei Gefahr im Verzug, selbst entscheiden.

    § 105 StPO
    (1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden...



    vermittelnde Grüße
    Tono
     
    Jep!
    Und wenn ein Begründeter Verdacht besteht!
    Und nicht bei einer,
    Normalen Verkehrskontrolle!

    Sorry feveline!
    Wenn ich etwas Barsch geworden bin.
    Vorhin. Gut dein Vater ist Polizist in gehobenen Dienst.
    Bitte er soll nicht Böse sein wenn er es ließt.!
    Aber ich bin Ganz am Anfang,
    Als ich mit dem Lasterfahren angefangen habe,vor heute genau 9 jahren.
    In einer solchen Situation gekommen.
    Aufgrund eines Anrufes bei der Polizei,
    wurde ich mit allem Angehalten was.die Polizei zu bieten hatte.
    Als sich dann während dieser Durchsuchung" Heraustellte.
    Das die Anschuldiungen als gegenstandslos zu betrachten waren.
    Wurde sich noch nicht mal bei mir Entschuldigt!
    Sondern man war Unhöflich und Ruppig um es so Auszudrücken.
    Später Erfuhr ich dann.Von einem Beamten!
    Das ich zwar hätte Anhalten müssen, aber sie nicht unbedingt ins Faherhaus hätte lassen müssen.
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
    Normalen Verkehrskontrolle!

    Bei normalen Verkehrskontrollen handelt die Polizei idR nicht repressiv sondern präventiv. Sie ist dann nicht also auch nicht mehr Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und hat nicht mehr die Befugnisse der StPO. Ihre Befugnisse ergeben sich dann aus den Polizeigesetzen des jeweiligen Bundeslandes (Polizeiaufgabengesetz, Polizeiordnungsgesetz).

    befugte Grüße
    Tono
     
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