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Ja, ich meine auch nicht die Ausfuhrabgaben, sondern die Bestimmungen bei der Ausfuhr von Pflanzen und Lebensmitteln. Ging ja darum, das G. keine Pflanzen in die Nicht-EU liefert.
Fini Liebes, geht nicht um das Verbot bestimmter Pflanzen. Du musst nur für die Ausfuhr von Pflanzen in die Nicht-EU Gesundheitszeugnisse etc. vorlegen. Das ist in der Regel kein Probem, aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Warum die Schweizer das nicht verlangen, frage ich mich jetzt auch. Ich werde folgendes tun. Wenn ich das nächste mal zu meinem heissgeliebten Zollinspektor muss (auch genannt der "Stinkminister") werde ich ihn fragen, wie das läuft. Der wird seine helle Freude haben.....:d
Doch, hat er. Du glaubst gar nicht, wie schmierig der Hörer aussieht. :d
Aber gute Idee. Ich ruf den nächste Woche an. Der geht abends nach Hause und........