Hallo ihr Lieben,
kurze Frage.
In unserem Garten steht ein Haselnussstrauch (genau an der Grenze zum Nachbargrundstück).
Das gute Stück ist ca. 4-5m hoch und soll nun weichen, da ich dort gerne einen Durchgang machen möchte.
Nun habe ich erfahren, dass anscheinend vom 1. März bis Ende September ein Schnittverbot für Bäume, Sträucher etc. gilt.
Das Problem ist nun, dass ich dann den Durchgang somit theoretisch erst Ende des Jahres machen kann, was mir enorme Probleme für meine Gestaltungsmaßnahmen in meinem Garten bescheren würde, da ich ansonsten an keiner anderen Stelle z.b. mit einer Fräse oder sonstigem schweren Gerät in den Garten kommen kann.
Es ist auch offensichtlich, dass in dem Strauch nichts nistet bzw. brütet.
Die Nachbarin hat lediglich ein Vogelhaus an einen der Zweige des Strauchs gehängt. Darf sie das überhaupt?
Könnt ihr mir sagen, ob ich nun tatsächlich bis Ende des Jahres mit dem Entfernen des Strauchs warten muss? Das wäre sehr schlecht.
Vielen Dank euch für eure Unterstützung.
VG
Michaela
kurze Frage.
In unserem Garten steht ein Haselnussstrauch (genau an der Grenze zum Nachbargrundstück).
Das gute Stück ist ca. 4-5m hoch und soll nun weichen, da ich dort gerne einen Durchgang machen möchte.
Nun habe ich erfahren, dass anscheinend vom 1. März bis Ende September ein Schnittverbot für Bäume, Sträucher etc. gilt.
Das Problem ist nun, dass ich dann den Durchgang somit theoretisch erst Ende des Jahres machen kann, was mir enorme Probleme für meine Gestaltungsmaßnahmen in meinem Garten bescheren würde, da ich ansonsten an keiner anderen Stelle z.b. mit einer Fräse oder sonstigem schweren Gerät in den Garten kommen kann.
Es ist auch offensichtlich, dass in dem Strauch nichts nistet bzw. brütet.
Die Nachbarin hat lediglich ein Vogelhaus an einen der Zweige des Strauchs gehängt. Darf sie das überhaupt?
Könnt ihr mir sagen, ob ich nun tatsächlich bis Ende des Jahres mit dem Entfernen des Strauchs warten muss? Das wäre sehr schlecht.
Vielen Dank euch für eure Unterstützung.
VG
Michaela