upps ich hab esgefunden , das rettet dich.
Letzlich reden wir über
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
s. Absatz 5 Satz 2
Dort ist die von mir erwähnte Gesetztesänderung!!!!!
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
d.h. Du darfst es fällen.
Beantrage aber dennoch die Befreiung, damit du eine sichere Bestätigung hast.
Denn offenbar weiß das noch nicht einmal die Polizei.
Ein anderer Punkt rettet dich nochmals ....
unter Absatz 4 Ausnahmen Satz 4
zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.
Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass man den Behörden gelegentlich Paragrafen um die Ohren schlagen muss, um sein Recht zu bekommen.
Letzlich reden wir über
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
s. Absatz 5 Satz 2
Dort ist die von mir erwähnte Gesetztesänderung!!!!!
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
d.h. Du darfst es fällen.
Beantrage aber dennoch die Befreiung, damit du eine sichere Bestätigung hast.
Denn offenbar weiß das noch nicht einmal die Polizei.
Ein anderer Punkt rettet dich nochmals ....
unter Absatz 4 Ausnahmen Satz 4
zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.
Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass man den Behörden gelegentlich Paragrafen um die Ohren schlagen muss, um sein Recht zu bekommen.