Darf ich einen Strauch Mitte März entfernen? Hilfe!

upps ich hab esgefunden , das rettet dich.

Letzlich reden wir über
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

s. Absatz 5 Satz 2

Dort ist die von mir erwähnte Gesetztesänderung!!!!!

Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

d.h. Du darfst es fällen.

Beantrage aber dennoch die Befreiung, damit du eine sichere Bestätigung hast.
Denn offenbar weiß das noch nicht einmal die Polizei.

Ein anderer Punkt rettet dich nochmals ....

unter Absatz 4 Ausnahmen Satz 4
zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.

Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, dass man den Behörden gelegentlich Paragrafen um die Ohren schlagen muss, um sein Recht zu bekommen.
 
  • Mal ehrlich, warum sprechen Sie das nicht mit dem Nachbarn ab?

    Wenn der Strauch "auf der Grenze" sitzt, gehört er beiden zu gleichen Teilen. Bei einer Haselnußhecke sollte es doch auch möglich sein, nur einen Teil zu stutzen (der Teil, der auf Ihre Seite rüberhängt).

    Bei Bäumen (oder Hecken), die auf der Grenze oder in Grenznähe sitzen, würde ich schon den Nachbar einbeziehen. Genausowenig sollte man einen Baum so pflanzen, daß der Schattenwurf den Nachbarn stört.

    Mit den Nachbarn reden, dann gibt es auch keine Anzeigen und ob ein Baum nun zwei Wochen zu spät gefällt wurde oder nicht, wo kein Kläger, da kein Richter. Außer, man verscherzt es sich mit den Nachbarn ;)
     
  • Wenn der Strauch "auf der Grenze" sitzt, gehört er beiden zu gleichen Teilen.


    Der Haselnuss soll nicht auf der Grenze stehen, sondern an der Grenze ... dies heißt eigentlich auf seinem Grundstück, nur die Äste ragen zum Nachbarn rüber.




    Genausowenig sollte man einen Baum so pflanzen, daß der Schattenwurf den Nachbarn stört.


    Da stimme ich voll und ganz zu, aber dies klappt nicht mal bei der Planung eines Hauses ....
    ;)
     
  • upps ich hab esgefunden , das rettet dich.

    Letzlich reden wir über
    http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

    s. Absatz 5 Satz 2

    Dort ist die von mir erwähnte Gesetztesänderung!!!!!

    (5) Es ist verboten

    Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

    d.h. Du darfst es nicht fällen.
    Mit Gesetzestexten hast Du es nicht so, oder?

    Lies das rot gefärbte mal in einem durch...


    Und einen Weg anzulegen ist auch keine "Baumaßnahme" im Sinne des Gesetzes...:rolleyes:
     
    Erstens mal bist du im Lesen schlecht, denn der Poster will einen Rasen anlegen und anderes und muss den Weg anlegen um Maschinen transportieren zu können, also ist es eine Gartenbaumaßnahme.

    und zweitens verstehe ich den Text so

    es ist verboten .... die außerhalb des Gartens stehen ... zu schneiden.
    Der Busch ist aber innerhalb des Gartens.
     
  • Thomash,
    lese mal ganz langsam ....
    Feiveline hat Recht!

    Die Bäume stehen vor dem 2. Komma - die Hecken nach dem Komma sind "verboten"!
    Und Haselnuss ist doch eher Hecke/Strauch als Baum.
    Juristendeutsch:schimpf:

    Zugegeben - ich habe es auch erst nach 3 x mal lesen begriffen.


    Begriffsstutzige Grüße vom
    Elkevogel

    PS: bitte bleibt doch höflich und beschimpft euch nicht! So würdet ihr doch im wahren Leben auch nicht kommunizieren, oder?
     
    PS: bitte bleibt doch höflich und beschimpft euch nicht! So würdet ihr doch im wahren Leben auch nicht kommunizieren, oder?


    Den Satz dürftest du m.E. gerne in Groß und Fett posten ... manchmal auch in anderen Themen. ;) :pa:



    P.S.: Ein klassischer Form- Pflegeschnitt kann sich sicher auch mal unterhalb der Grasnarbe befinden. :grins:
     
    Oh man saß ich gestern auf dem Schlauch;)

    Bäume darf ich im Garten fällen aber keine Büsche - idiotisch aber so steht es da.

    Dann bleibt eben nur die Ausnahmeregelung zu erlangen mit der Begründung:

    unter Absatz 4 Ausnahmen Satz 4
    zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.

    Wichtig ist in der Formulierung klar zu legen wie wichtig es ist gerade jetzt den Rasen anzulegen etc.

    z.B. wenn man sonst große Teile seines Gartens nicht nutzen könnte oder weil man wegen des Unkrautflugs Problem mit Nachbarn hat, weil ein Gartenbauunternehmen beauftragt wurde oder ....
    Und - wie oben geschlidert - wie unerwartet das Problem ist.
     
    Oh man saß ich gestern auf dem Schlauch;)

    Bäume darf ich im Garten fällen aber keine Büsche - idiotisch aber so steht es da.
    Nun bist Du ja wieder runter vom Schlauch... :pa: Juristensprache = schwere Sprache...:rolleyes:

    Trotzdem gilt das anlegen von Rasen nicht als (Garten)Baumaßnahme, dazu gelten per Gesetz z.B der Neubau von Häusern. Auch ein seriöser Gartenbaubetrieb wird in der "Schonzeit" keinen Busch roden wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt...
    Daher auch der Zusatz "zulässige" Baumaßnahmen, das heißt eine Baumaßnahme die einer Genehmigung bedarf... dazu gehört keine Rasenanlage.

    Das heißt, Dein Tipp, einen "Pflegeschnitt" kann man auch direkt über der Grasnarbe machen kommt in die Nähe zum Aufruf illegaler Handlungen und kann im schlimmsten Fall den Forenbetreiber in Bedrängnis bringen...
     
  • Wenn ich einen Antrag stellen würde bei uns würde das definitiv reichen aber hier auf dem Land sind Büsche auch nicht so heilig.

    Ich würde es versuchen - was bleibt sonst.
     
    Da aber kein Nest im Busch ist, ist das eher zweitrangig. Natürlich geht es auch um die Bodenlebewesen etc. aber eben vornehmlich um die Vögel. Ich brauchte schon öfters eine Ausnahmegenehmigung und da war bei mir immer die erste Frage nach Nestern und bei Bäumen auch noch Baumhöhlen.
     
    Der TE hat gefragt ob er den Busch entfernen darf oder nicht. Die Antwort darauf ist lt. Naturschutzgesetz "nein".

    Die von Dir angegebenen Ausnahmegründe laut sind Gesetzestext hier nicht gegeben, Punkt!

    Deine weiteren Tipps sind illegal, auch Punkt!


    Ob Du bei Dir auf dem Dorf dazu mal eine Ausnahmegenehmigung bekommen hast mag ja sein, hier wurde aber nach der rechtlichen Seite gefragt und diese wurde von Dir eindeutig falsch beantwortet.

    Vielleicht bekommt der TE ja auch eine Ausnahmegenehmigung, muss dabei aber bedenken dass Verwaltungshandeln auch Geld kostet.
     
    Fahr mal ein Gang zurück und lies erst durch um was es überhaupt geht.

    Es ist nicht illegal eine sondergenehmigung zu beantragen mit der Begründung von dem was gemacht werden soll. Wichtig dabei ist nunmal seine Gründe richtig auf das Papier zu bringen.

    Lügen hat keinen Zweck und würde ich auch nicht machen, denn möglicherweise macht die Behörde einen Vorortbesuch.
     
    Der TE hat gefragt ob er den Busch entfernen darf oder nicht. Die Antwort darauf ist lt. Naturschutzgesetz "nein".

    Die von Dir angegebenen Ausnahmegründe laut sind Gesetzestext hier nicht gegeben, Punkt!

    So ganz eindeutig sehe ich das nicht, denn es gibt schon unterschiedliche Auslegungen. Ich schrieb ja schon zu Beginn:

    Wie uneins man sich darüber ist, ist schön in einem Artikel der WAZ vom 26.03.14 nachzulesen:
    Allerdings wird die Frage, was eine gärtnerisch genutzte Fläche ist, unterschiedlich bewertet: Während das Landesbüro des Naturschutzbundes die Auffassung vertritt, dass Bäume in Gärten vom Schnittverbot erfasst werden, weil private Gärten nicht für die Erwerbstätigkeit genutzt werden, sieht das Landesumweltministerium (NRW) auch in Ziergärten gärtnerisch genutzte Grundflächen. Demnach würden Baumschnittmaßnahmen nicht unter das Verbot fallen.
    Vorsicht beim Stutzen von Bäumen und Hecken - | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/staedte/mue...aeumen-und-hecken-id9160799.html#plx391725305
     
    Aus Deinem Link:
    Hohe Bußgelder
    Beim Beschneiden von Hecken allerdings gilt das Verbot allerdings grundsätzlich. Wer dagegen Verstößt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zentgraf: „Im Gesetz steht, dass bis zu 50.000 Euro Strafe möglich sind.“
    Und der Busch ist wohl eher eine Heckenpflanze...
     
  • Zurück
    Oben Unten