@GerdOtto
Loyalität in diesen Zeiten ist wichtig. Und um Missdeutungen auszuschließen: Ich nehme mich davon nicht aus und halte mich selbstverständlich an die empfohlenen Hygieneregeln. Von jammern über die Beschränkungen ist aber auch überhaupt nicht die Rede. Dazu hätte ich gar keinen Grund. Im Gegensatz zu vielen anderen sind meine persönlichen Einschränkungen auch sehr gering. Ich kann meiner Arbeit fast wie gewohnt nachgehen. Ich habe einen großen Garten zu Hause und einen großen Park vor der Tür, in dem ich jeden Morgen mit meine Hund spazieren gehe.
Mir geht es aber darum, auf die absurden Auswüchse Aufmerksam zu machen und beizutragen, sie zu beenden, und zwar natürlich vor dem Hintergrund der Gewissheit, dass deren Aufhebung nicht im geringsten dazu beitragen würde, Ansteckungen zu vergrößern.
Welche Fälle meine ich?
Wenn der kleine Bäckerladen in der Lage ist, den Zugang in sein Geschäft zu reglementieren, warum soll das dann dem Einzelhändler, der über den Tag wesentlich weniger Kundschaft bedient, nicht ebenso möglich sein?
Warum kann man einerseits an die frische Luft gehen, darf sich aber nicht hinsetzen, um ein Buch zu lesen (ok, dieser Vorfall wurde zwischenzeitlich vom bayerischen Ministerpräsidenten Söder korrigiert, es bleibt aber trotzdem dabei, dass die so genannte Obrigkeit nicht weiß, wie die Massnahmen auszulegen sind).
Im Münchner Nordosten gibt es einen kleinen Badesee, derzeit verständlicherweise kaum besucht. Die Wassertemperatur dürfte bei etwa 10 Grad liegen. Einer Frau, die gleichwohl dort zum baden ging (Merke: körperliche Ertüchtigung alleine ist ja erlaubt) wurde erklärt, gegen das baden könne man wohl nichts machen, aber das Umziehen am See sei verboten und beim nächsten Mal gäbe es ein Bußgeld.
Noch ein letztes Beispiel: Ein mir gut bekanntes Lokal im ländlichen Bereich südlich von München bietet, wie viele andere Restaurants zur Zeit, einen Abholservice für ihre Speisen an. Die Terrasse mit fantastischem Blick in die Natur und auf das nahe Alpenpanorama ist selbstverständlich gesperrt. Gleichwohl hat man, in gebührlichem Abstand, vereinzelt in 50 bis 100 Meter von der Terrasse entfernt, Sühle aufgestellt, damit sich Spaziergänger dort kurz ausruhen und/oder auf ihr bestelltes Essen warten können, bis es abgeholt werden kann, Mir wurde vom Betreiber des Lokals berichtet, dass die Polizei dort täglich mehrmals kontrolliert und dieses Verhalten strikt untersagt hat. Ich finde das unmöglich. Wir werden sehen, wie das Verwaltungsgericht das auch so sieht.
Und jetzt frage ich Euch: Liege ich wirklich so falsch mit meiner Meinung?