Billas Schnackschnack-Zackzack

  • Eine Unterlassungsklage kannst du persönlich beim Amtsgericht einreichen. Ein Telefonat vorher schadet nicht.
    Ich würde über einen Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern...

    Das bedeutet für die Ex-Chefin, dass sie eine Erklärung unterzeichnen muss dass sie zukünftig das Foto nicht mehr auf ihrer HP veröffentlichen wird (und natürlich unverzüglich löscht), sie muss den Anwalt bezahlen und bei erneuter Zuwiderhandlung die Summe X bezahlen...
     
  • So, falls ich heute nicht mehr wieder komme, lebt wohl. Ich installiere jetzt mal Windows 10. Hab gehört, da war doch was. :verrueckt:
     
  • Wenn Du das 10er installiert hast, bleibt immer noch was von der Vorgängerversion auf der Festplatte. Kumpel hat das irgendwann gelöscht, es war dann wieder Platz für Garten- und Urlaubsfoto.
     
  • Guten Morgen
    danke für den Kaffee.
    Muß sehen, daß ich nachher schnell aus Hannover raus komme.
    Trecker- und Freitagsdemo, das wird ganz schön voll.
     
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