lieschen, das war bis vor kurzem gang und gebe bei air berlin. und mit vip`s meine ich nicht nur politiker sondern z.b auch schauspieler und bekannte fernsehgrößen.
Nun, ob es die VIPs annehmen dürfen, weiß ich natürlich nicht. Die haben ja ihre eigenen Honorarverträge. Das gleiche gilt für Fernsehgrößen. Natürlich versprechen sich die Gesellschaften etwas davon. Ob die das als Werbeausgaben verbuchen?
Ich wette, wenn es eine Vorteilnahme im Amt gewesen wäre, hätte schon irgendein Enthüllungsjournalist darüber geschrieben.
Hier war aber die Frage nach der Grenze dessen, was durch die Pressefreiheit gedeckt ist. Gestern war dazu glaube ich ein Link eingestellt. Dort wurde es m.E. sehr ausführlich erläutert. Ich finde leider nur eine Kurzfassung.
http://www.pressefreiheit-wissen.de/
Nur um mal wieder auf die aktuelle Fragestunde von Tono :grins: zurückzukommen.
Die Persönlichkeitsrechte einer öffentlichen Person werden anders eingeschätzt als deine und meine z.B.
Und bitte mir nicht gleich unterstellen, ich sei für die Veröffentlichung dieser Mailbox-Nachricht.
