Feli871
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Die Sonne scheint und die Heizung ist immer noch aus.
LG Feli .. noch immer im T-Shirt
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kannst du das nicht per kesseltemperatur regeln dann?PS: der Außentemperaturfühler der Heizung geht nur bis 20 Grad
Jepp... so ist es bei uns auch. Unsere Heizung geht morgends von 04:30 bis 06:30 und dann von 16:00 bis 23:00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten ist automatisch eine Nachtabsenkung von 17 Grad eingestellt. Wenn wir beide mal für längere Zeit nicht im Haus sind, wird einfach auf "Heizpause" geschaltet und sogar Urlaub lässt sich damit genauestens im Vorraus planen.wir hatten vor Jahren tagsüber, wenn keiner zu Hause war, die Heizung aus. Sie ist dann nur angesprungen, wenn die Temperatur unter 17 Grad fiel. Das heißt, sie ging früh gegen 4 Uhr an und gegen 7 Uhr wieder aus. Dann schaltete sie gegen 13 Uhr ein und lief bis etwa 22 oder 23 Uhr, je nach Wochen-oder Sonntag.
Ganz so einfach ist es leider doch nicht. Wobei das grösste Problem darin besteht, das Gesetze in Deutschland leider nicht nach ihrer Bestimmung sondern ausschliessend Wortgetreu Anwendung finden.wieso glaubst du das?
dazu gibt's 'ne ganz klare verordnung namens "heizkostenverordnung" in der genau festgelegt ist, wie verteilt werden darf bzw. muss.
das alter des hauses spielt dabei keinerlei rolle, die verbrauchsermittlung per heizkostenverteiler, wärmemengenzähler, verdunstungsröhrchen etc. ist ja mittlerweile vorgeschrieben, da gibt's nur ganz wenige ausnahmen (z.b. in zwei-parteien häusern, in denen einen partei vom vermieter bewohnt wird) oder eben wenn's garkeine zentralheizung gibt (dann erübrigt sich das ja logischerweise auch).
doch, leider ist es so "einfach". als vermieter kannst du strafe kassieren wenn du dich nicht danach richtest, und dazu braucht's nur einen mieter, der deine abrechnung entsprechend kritisiert. und wenn du mal schaust was der häufigste streitpunkt in sachen mietrecht ist, dann wirst du sehen dass das genau dieser punkt ist, die betriebskostenabrechnung, insbesondere die heizkostenabrechnung...Ganz so einfach ist es leider doch nicht. Wobei das grösste Problem darin besteht, das Gesetze in Deutschland leider nicht nach ihrer Bestimmung sondern ausschliessend Wortgetreu Anwendung finden.
jepp, das sind genau diese problemfälle, die so gut wie immer zu ärger führen.Da damals alles so billig wie möglich gemacht werden musste, hat man sich für eine Einkreis-Heizung mit nur zwei Deckendurchbrüchen pro Wohnung entschieden. Das bedeutet, in jeder Wohnung verliefen Aufputz über viele Meter heisse Heizungsrohre, deren Wärmeabgabe aber nicht gezählt wurden.
tja, von gerechtigkeit war ja auch nicht die rede. das ist die krux mit der heizkostenverordnung, da bist du nicht der einzige, der da so seine problemchen damit hat. merke: recht hat nicht unbedingt immer mit gerechtigkeit zu tun...Leider sieht das Gesetz aber nunmal strikt vor das mindestens 50 Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden müssen, was eben nicht in jeden Fall zu einer gerechten Abrechnung führt.
So weit ich weiss, soll man die Temperatur wohl nicht mehr als maximal 5 Grad absenken. Und da wir als Normaltemperatur meist 20-21 Grad eingestellt haben passt das meist schon. Ausserdem spielt das es eh nur bei tieferen Aussentemperaturen eine Rolle, weil das Haus sonst kaum so schnell auskühlt.17 Grad ... also so weit lass ich es nie abkühlen.
Da brauchst doch viel mehr Energie um wieder
aufzuheizen als wenn du die Temperatur
höher hältst.
Ja leider. Aber eigentlich ist das doch ein Skandal ersten Ranges, denn so weit mir bekannt ist, wurden die Gesetze und Verordnungen betreffs Heizkostenabrechnung doch gerade wegen einer gerechteren Verteilung verabschiedet. Deswegen ja die Regelung mit der 50/50 Abrechnung. Da kann es doch eigentlich nicht sein, das gerade eben dieses Gesetz eine ungerechtfertigte Heizkostenverteilung überhaupt erst schafft. Übrigens hätten wir mehr als 1.600 Euro Heizkosten nachzahlen sollen. Für eine Wohnung die gerade mal 60qm hat und das für ein einziges Jahr!!!tja, von gerechtigkeit war ja auch nicht die rede. das ist die krux mit der heizkostenverordnung, da bist du nicht der einzige, der da so seine problemchen damit hat. merke: recht hat nicht unbedingt immer mit gerechtigkeit zu tun...
Jepp... ganz genau. Bei besagter Mietwohnung kam auch später heraus das die Vormieterin über viele Jahre lang Nachzahlungen leisten musste. Der Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft, hat den Betrag in der Wohnungsanzeige aber viel zu niedrig angesetzt und das rechtswidrig, wohlgemerkt. Aber meines Wissens ist das immer noch ein beliebter Trick um ältere und/oder überteuerte Wohnungen an den Mann zu bringen.also ich kann jedem nur empfehlen, sich bei der wohnungssuche auch die haustechnik erklären zu lassen. zudem kann man sich meist auch die betriebskostenabrechnung seiner vorgänger zeigen lassen (zumindest ich hole mir da immer das einverständnis der vormieter ein, damit ich die zeigen kann/darf).
naja, da gabs vorher ganz andere missstände!Aber eigentlich ist das doch ein Skandal ersten Ranges, denn so weit mir bekannt ist, wurden die Gesetze und Verordnungen betreffs Heizkostenabrechnung doch gerade wegen einer gerechteren Verteilung verabschiedet. Deswegen ja die Regelung mit der 50/50 Abrechnung. Da kann es doch eigentlich nicht sein, das gerade eben dieses Gesetz eine ungerechtfertigte Heizkostenverteilung überhaupt erst schafft.
also meine erste frage dazu wäre erstmal: wie war denn die vorauszahlung kalkuliert? möglicherweise viel zu niedrig? wenn man natürlich nur 10 euro pro monat für heizkosten vorausgezahlt hat, wird man meist sehr viel nachzahlen müssen... die höhe der nachzahlung sagt also nicht wirklich etwas aus.Übrigens hätten wir mehr als 1.600 Euro Heizkosten nachzahlen sollen. Für eine Wohnung die gerade mal 60qm hat und das für ein einziges Jahr!!!
was glaubst du wohl warum mietwohnungen in altbauten mit schlechter dämmung und womöglich schlechtem heizungssystem billiger sind als mietwohnungen in supermodernen energiesparhäuser?Ich kenne übrigens andere Wohnungsbaugenossenschaften, die das Problem dadurch lösen, das sie einigen Mietern eine Art Heizkostenzuschuss zahlen.
Jepp... ganz genau.
rechtswidrig ist das erst aber einer bestimmten grenze, und die liegt sehr, sehr hoch. übrigens muss der mieter bei überschreitung dieser grenze, d.h. bei vom vermieter wissentlich extrem falsch angegebenen betriebskosten dann garnicht nachzahlen, dazu gibt's mehrere urteile.Bei besagter Mietwohnung kam auch später heraus das die Vormieterin über viele Jahre lang Nachzahlungen leisten musste. Der Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft, hat den Betrag in der Wohnungsanzeige aber viel zu niedrig angesetzt und das rechtswidrig, wohlgemerkt.
wie du selbst schon geschrieben hast: das ist nicht zulässig.Aber meines Wissens ist das immer noch ein beliebter Trick um ältere und/oder überteuerte Wohnungen an den Mann zu bringen.
meine rede.Eigentlich sollte man wirklich neben der Wohnung selbst, auch nach technischen Dingen fragen, z.B. wie alt die Heizung ist, was für ein System, wie die Aufteilung der Kosten bzw. Abrechnung erfolgt usw.
nur um's nochmal an der faustformel "1°C mehr raumtemperatur = 6% mehr energiekosten" festzumachen: der "wärmeliebhaber" verbraucht bei 6°C mehr raumtemperatur knapp 42% mehr energie (die der "sparer" mitbezahlen muss)."sparer" mit seinen 18°C für den "wärmeliebhaber" mit 24°C mitzahlen
Nein, ganz und gar nicht. Wie ich schon sagte, bei vielen Mietwohnungen reicht die 50/50 Regelung einfach nicht aus. Soll heissen... um eine gerechte Heizkostenverteilung zu erreichen, müsste entweder der Vermieter potentiellen Mietern gegenüber ganz genau erklären, das die betreffende Wohnung eigentlich nur schweineteuer zu beheizen ist, oder aber mit einer anderen Aufteilung, z.B. 30% nach Quadratmeter und 70 Prozent nach Verbrauch abgerechnet wird (was lt. Gesetz ja eben leider nicht geht.)naja, da gabs vorher ganz andere missstände!
denk nur mal an die abrechnung nach quadratmetern, da musste ja der "sparer" mit seinen 18°C für den "wärmeliebhaber" mit 24°C mitzahlen - das kann's ja wohl auch nicht sein, da ist die jetzt gültige verordnung doch deutlich gerechter, findest du nicht?
Also wir hatten uns damals in unserer alten Wohnung die Heizkosten pro Quadratmeter ausgerechnet und diese dann entsprechend der neuen Quaddratmeterzahl hochgerechnet. Hätten wir gewusst, wieviel es kostet diese Wohnung auch nur auf einigermassen erträgliche 21 Grad zu heizen, hätten wir doch von vornherein Abstand davon genommen.also meine erste frage dazu wäre erstmal: wie war denn die vorauszahlung kalkuliert? möglicherweise viel zu niedrig? wenn man natürlich nur 10 euro pro monat für heizkosten vorausgezahlt hat, wird man meist sehr viel nachzahlen müssen... die höhe der nachzahlung sagt also nicht wirklich etwas aus.
Na freiwillig wird die wohl kein Vermieter so schnell herausrücken. Jedenfalls nicht wie in unseren Fall, wenn er tatsächlich etwas zu verbergen hatte. Nach dem Auszug hat das Gericht die Offenlegung der gesamten Abrechnung aller Mieter verfügt. Dabei kam heraus das zwei Mieter sage und schreibe 0 Verbrauchseinheiten hatten und weitere drei hatten Werte zwischen 10 und 100. Zum Vergleich... wir lagen bei mehr als 10.000. Null Einheiten geht ja schon mal gar nicht. Bei einer ordnungsgemässen Heizung würde das bedeuten das man quasi überhaupt nicht heizt und das wiederum steht im Widerspruch zu den Pflichten eines Mieters. Aber wie ich schon sagte, wenn man über genügend ungezählte Wärme verfügt, ist das natürlich kein Thema.die zweite frage wäre: hast du dir mal die belege zeigen lassen? hast du gründlich kontrolliert?
Theoretisch schon. Aber praktisch gesehen, würden viele solcher Wohnungen doch gar keinen Mieter mehr finden, wenn diese vorher schon wüssten, das selbst eine Minimaltemperatur von 18 Grad zig tausende Euro kostet.ich kann vermieter nicht verstehen, die da so falsch kalkulieren. das gibt doch dann jahr für jahr nur ärger mit den mietern, man muss den nachzahlungen hinterherrennen usw. viel besser ist es doch, wenn so kalkuliert wird, dass die mieter noch was raus bekommen.
Unsere Vormieterin ist leider verstorben und die Baugenossenschaft rückt die Belege ganz sicher nicht heraus. Frei nach dem Motto... klag doch.wie du selbst schon geschrieben hast: das ist nicht zulässig.
und wie ich im letzten posting schon erwähnt habe, halte ich es für ziemlich dämlich von wohnungs-interessenten, wenn sie sich nicht die alten abrechnungen zeigen lassen bzw. wenn möglich selbst mit ihren vormietern darüber reden.
Stichwort Energiepass. Ich glaube, das wäre einen eigenen Thread wert. Aber nach dem, was ich bisher darüber gehört habe, dient der Energiepass wohl eher unseriösen Vermietern zum Verschleiern von Tatsachen. Denn das ganz induviduelle Heizverhalten, kann damit doch gar nicht berücksichtigt werden. Somit bleibt auch mit Energiepass für viele ältere Häuser fraglich, ob die Kosten tatsächlich nur wegen eines angeblich erhöhten Wärmebedarf entstanden sind, oder eben doch nur wegen einer an sich völlig maroden Bausubstanz.mal ganz abgesehen davon, dass der energiepass mittlerweile pflicht ist, und der sagt ganz klar was über die heizkosten aus.
Ja, aber frag doch mal die meisten Mieter ob sie wissen was eine Einkreis-Heizung ist, das meinte ich damit.aber zur ergänzung: wie die kosten aufgeteilt werden steht normalerweise im mietvertrag bei den betriebskosten.
Ja sicher doch... das ist auch so, weil... je mehr wir nämlich konsumieren desto besser ist das für die Umwelt. Am besten wir kaufen uns jedes Jahr ein neues Auto und bauen alle 5 Jahre ein neues Haus.was ökologischer ist, darüber kann man vortrefflich streiten.
franz alt propagiert ja immer wieder gerne, dass man sämtliche altbauten abreissen soll, und nur noch energiespar- bzw. plusenergiehäuser bauen soll und rechnet dann gerne vor was da ökologisch gesehen gespart würde.
na klar geht das!... oder aber mit einer anderen Aufteilung, z.B. 30% nach Quadratmeter und 70 Prozent nach Verbrauch abgerechnet wird (was lt. Gesetz ja eben leider nicht geht.)
ist das nicht in jedem haus so?Mal ganz einfach gesagt, in vielen älteren Miethäusern ist es doch so... in der Mitte lebt und heizt es sich ganz angenehm aber im Ergeschoss und bei Wohnungen mit relativ viel Aussenwänden, friert man sich entweder zu Tode oder man zahlt sich dumm und dusselig.
auf welcher grundlage habt ihr die ausgerechnet? woher wusstet ihr vorher, wieviel pro qm geheizt werden muss?Also wir hatten uns damals in unserer alten Wohnung die Heizkosten pro Quadratmeter ausgerechnet
wieviel das kostet weisst du ja leider auch erst dann, wenn du weisst wie lang der winter war und wie teuer das heizöl (bzw. gas etc.). und dass das jahr für jahr wechselt, ist ja nichts neues. der winter kann auch kürzer und wärmer ausfallen, aber die energiepreise steigen eigentlich ständig. ok, wer im frühjahr sein öl kauft ist meist billiger dran, aber verallgemeinern kann man das leider auch nicht.Hätten wir gewusst, wieviel es kostet diese Wohnung auch nur auf einigermassen erträgliche 21 Grad zu heizen, hätten wir doch von vornherein Abstand davon genommen.
jeder vermieter MUSS den mietern einsicht in die belege gewähren. das ist gesetzlich so vorgegeben. er muss sie allerdings nicht "rausrücken" und kopien kann man auch nur verlangen, wenn es aus räumlichen gründen nicht möglich ist beim vermieter vorbeizuschauen (irgendwo hab ich mal was von 'ner grenze von etwa 60km gelesen), aber auch die muss man dann bezahlen.Na freiwillig wird die wohl kein Vermieter so schnell herausrücken.
nein, nicht unbedingt.Null Einheiten geht ja schon mal gar nicht. Bei einer ordnungsgemässen Heizung würde das bedeuten das man quasi überhaupt nicht heizt und das wiederum steht im Widerspruch zu den Pflichten eines Mieters.
naja, ich würd jetzt schon sagen dass euer fall wohl schon ein ausnahmefall ist und dass da so einiges krumm gelaufen ist.Theoretisch schon. Aber praktisch gesehen, würden viele solcher Wohnungen doch gar keinen Mieter mehr finden, wenn diese vorher schon wüssten, das selbst eine Minimaltemperatur von 18 Grad zig tausende Euro kostet.
bis 01.09.2008 gabs auch noch den verbrauchsorientierten energiepass. der orientierte sich NUR am individuellen heizverhalten der mieter! völlig lächerlich, denn das sagt nichts, aber auch garnichts über die energiebilanz des hauses aus. da steht ja auch nicht drin ob die mieterin 24°C hatte oder 18°C sondern nur, wieviel geheizt wurde. absolut lächerlich!Aber nach dem, was ich bisher darüber gehört habe, dient der Energiepass wohl eher unseriösen Vermietern zum Verschleiern von Tatsachen. Denn das ganz induviduelle Heizverhalten, kann damit doch gar nicht berücksichtigt werden.
eine "völlig marode bausubstanz" wirst du an allem möglichen früher feststellen als an den heizkosten. klar, wenn da risse in den mauern sind, durch die es durchpfeift, aber sowas wirst du ja hoffentlich nicht mieten!Somit bleibt auch mit Energiepass für viele ältere Häuser fraglich, ob die Kosten tatsächlich nur wegen eines angeblich erhöhten Wärmebedarf entstanden sind, oder eben doch nur wegen einer an sich völlig maroden Bausubstanz.
einkreisheizungen gibt's ja auch kaum noch. die wurden in westdeutschland doch schon seit den 50ern, 60ern nicht mehr gebaut. im osten wurde das häufig noch im plattenbau verwendet, weiss der teufel warum, aber hier in der gegend ist sowas derart veraltet, dass mein heizungsbauer mir regelmässig seine lehrlinge ins haus geschleppt hat um meine alte heizung vorzuführen, nicht nur weil das angeblich die erste zentralheizung im ganzen städtle war, sondern eben auch weil es sowas sonst garnimmer gibt...Ja, aber frag doch mal die meisten Mieter ob sie wissen was eine Einkreis-Heizung ist, das meinte ich damit.
einkreisheizungen gibt's ja auch kaum noch. die wurden in westdeutschland doch schon seit den 50ern, 60ern nicht mehr gebaut. im osten wurde das häufig noch im plattenbau verwendet, weiss der teufel warum, aber hier in der gegend ist sowas derart veraltet, dass mein heizungsbauer mir regelmässig seine lehrlinge ins haus geschleppt hat um meine alte heizung vorzuführen, nicht nur weil das angeblich die erste zentralheizung im ganzen städtle war, sondern eben auch weil es sowas sonst garnimmer gibt...
Stimmt... sorry, ich meinte es auch eigentlich genau umgekehrt. Sprich... 70 Prozent nach Quadratmeter und nur 30 Prozent nach Verbrauch. Denn das Gesetz besagt ja, das mindestens die Hälfte der Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen. Insofern ist das schon ganz sinnvoll. Das Problem ist halt nur das man nicht in jeden Haus mit einfachen Röhrchen oder Messfühler den genauen Verbrauch erfassen kann.na klar geht das!
das gesetz sagt ja gerade, dass man 50-70% nach verbrauch abrechnen soll.
wenn sich der vermieter für 50:50 entscheidet trotz der situation, dann hat er natürlich nicht mitgedacht oder das problem nicht erkannt...
Na ja, mag schon sein. Aber bei unserer Wohung war das Dachgeschoss absolut ungedämmt. Das heisst, über der Wohnungsdecke lag bereits Aussentemperatur an. Dazu noch schlechte Uralt-Holzfenster und eine Aussenwanddämmung die ihren Namen nicht verdient. Alle Aussenwände waren im Winter eisig kalt. Der Heizungsbedarf dieser Wohnung lag definitiv weit über den normalen Durchschnitt.ist das nicht in jedem haus so?
klar sind die "sandwich"-wohnungen bzw. -räume diejenigen, die am wenigsten heizenergie verbrauchen - weil sie halt von oben und unten "abgedichtet" sind bzw. mitgeheizt werden.
aber dachwohnungen haben dafür den vorteil, dass dir niemand "auf dem kopf rumtrampelt" (gepolter von oben kann nicht jeder so gut ab) und EG-wohnungen den vorteil, dass du keine treppen steigen musst und ab und an ja auch, dass man terrasse bzw. eventuell sogar garten hat.
Nein, so meinte ich das nicht. Wir haben halt ganz einfach die Heizkosten unserer alten Wohnung auf die Quadratmeter umgerechnet... nur um einen groben Anhaltspunkt zu haben.auf welcher grundlage habt ihr die ausgerechnet? woher wusstet ihr vorher, wieviel pro qm geheizt werden muss?
normalerweise erfährt man vom vermieter bzw. vom vormieter ja eigentlich nur, wieviel heizkosten es insgesamt gab im vorjahr, und gerade NICHT den quaratmeterpreis (der ja ohnehin schlecht zu sagen ist, spätestens wenn man nicht alle zimmer beheizt).
Ja klar, das stimmt schon. Aber in unseren Fall lagen die Heizkosten ja derart drastisch erhöht, das man dies weder mit einen strengen Winter noch mit unseren Heizverhalten hätte erklären können. Ich meine, überleg mal... wir haben fast 2.000DM vorrausgezahlt und sollten dann immer noch eine Nachzahlung in Höhe von sage und schreibe 3.200DM leisten während die Nachbarn unter uns noch nichtmal 500DM zahlten.wieviel das kostet weisst du ja leider auch erst dann, wenn du weisst wie lang der winter war und wie teuer das heizöl (bzw. gas etc.). und dass das jahr für jahr wechselt, ist ja nichts neues. der winter kann auch kürzer und wärmer ausfallen, aber die energiepreise steigen eigentlich ständig. ok, wer im frühjahr sein öl kauft ist meist billiger dran, aber verallgemeinern kann man das leider auch nicht.
Und was ist wenn er es einfach nicht tut?jeder vermieter MUSS den mietern einsicht in die belege gewähren. das ist gesetzlich so vorgegeben.
Stimmt... aber selbst diese 12 Grad wurden dann mit Sicherheit zu einen grossen Teil von uns bezahlt. Denn die Heizung war ja so konstruiert, das die Rohre bei unseren Nachbarn nur dann warm waren, wenn wir die Heizung aufgedreht haben.und mieter sind zwar verpflichtet zumindest soviel zu heizen, dass keine schäden an der bausubstanz entstehen, aber selbst in kalten wintern fällt die temperatur auch in unbeheizten räumen nur sehr, sehr selten unter 12°C.
Jedenfalls bin ich inzwischen heilfroh das wir unser Haus haben, wo wir nur einen Bruchteil der ehemligen Summen bezahlen müssen.naja, ich würd jetzt schon sagen dass euer fall wohl schon ein ausnahmefall ist und dass da so einiges krumm gelaufen ist.
zigtausende sind ganz sicher nicht normal.
Die Wohnung von der ich rede, ist aber eine Genossenschaftswohnung in Goslar/Hartz, die Mitte der siebziger Jahre mit dieser Heizung ausgstattet wurde. Zuvor hatten die Wohnungen nämlich noch Ofenheizung.einkreisheizungen gibt's ja auch kaum noch. die wurden in westdeutschland doch schon seit den 50ern, 60ern nicht mehr gebaut.
öhm... damit ich jetzt nichts falsches sag: erklär mal den unterschied bitte...Meinst Du Ein(heiz)kreis oder Einrohr?
genaugenommen hab ich auf jeden fall 2 heizkreise - weil ich ja warmwasser getrennt von der heizung bereite... *g*EFH Neubau haben auch noch heute häufig nur einen Heizkreis![]()
nein, das heisst es nicht. es mag auf dem dachboden über eurer wohnung zwar kalt gewesen sein, aber sicher nicht so kalt wie draussen. ein bisschen dämmt auch schon ein ungedämmter dachboden, allein schon durch das luftpolster. aber ich will ja nicht korinthenkacken...Na ja, mag schon sein. Aber bei unserer Wohung war das Dachgeschoss absolut ungedämmt. Das heisst, über der Wohnungsdecke lag bereits Aussentemperatur an.
sorry lucky, aber da kann ich nur fragen: WARUM habt ihr diese wohnung dann überhaupt gemietet? uralte holzfenster (die übrigens beileibe nicht schlecht sein müssen und - je nach fabrikat und modell - durchaus auch heute noch akzeptable dämmwerte erreichen können) sieht man ja beim besichtigungstermin. nach aussendämmung hätte man fragen können (falls man es nicht sieht, normalerweise ist das aber unschwer zu erkennen). und auch das mit dem dachboden wusstet ihr ja, oder habt ihr euch den nicht angeschaut bei der besichtigung?Dazu noch schlechte Uralt-Holzfenster und eine Aussenwanddämmung die ihren Namen nicht verdient.
naja, dass das nicht vergleichbar ist, hätte euch aber klar sein müssen.Nein, so meinte ich das nicht. Wir haben halt ganz einfach die Heizkosten unserer alten Wohnung auf die Quadratmeter umgerechnet... nur um einen groben Anhaltspunkt zu haben.
also ich an eurer stelle hätte mich da gewehrt, das ist derart viel dass es definitiv NICHT normal ist. du schriebst ja es sei keine 200qm-wohnung gewesen. ich habe selbst mit meinem alten ölmonster "nur" ca. 3.000 liter öl jährlich gebraucht - für ein haus mit ca. 225qm wohnfläche (ohne kellerräume, waschküche, werkstatt usw.).Ich meine, überleg mal... wir haben fast 2.000DM vorrausgezahlt und sollten dann immer noch eine Nachzahlung in Höhe von sage und schreibe 3.200DM leisten während die Nachbarn unter uns noch nichtmal 500DM zahlten.
das was immer ist, wenn einer etwas nicht tut, was ihm vom gesetz vorgeschrieben wird. wo kein kläger da kein richter, wenn du nicht auf einsichtnahme klagst, wird sich nichts ändern. klagst du aber, bekommst du recht und einsicht.Und was ist wenn er es einfach nicht tut?
also mit den 12°C meinte ich grad die temperatur, die räume erreichen, wenn garnicht geheizt wird, auch nicht mit durchlaufenden rohren. mein grosses wohnzimmer bekommt zwar von unten (von der einliegerwohnung, die ja beheizt wird) etwas fusswärme, aber ich hab hier auch räume die definitiv von nirgens her wärme bekommen, und da wurd's bisher auch nicht kälter (also nicht in den letzten 5 jahren).Stimmt... aber selbst diese 12 Grad wurden dann mit Sicherheit zu einen grossen Teil von uns bezahlt. Denn die Heizung war ja so konstruiert, das die Rohre bei unseren Nachbarn nur dann warm waren, wenn wir die Heizung aufgedreht haben.
du, die gibt es auch hier, massenhaft sogar.Andererseits kannst du dich gerne mal im Raum Goslar - Hannover umschauen, wieviel alte Miethäuser aus den fünfziger/sechziger Jahren es noch gibt, die bisher oft nur notdürftig mit dem absolut Nötigsten erneuert wurden.