Grundsteuer

Puddelrüh

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Wir haben alles fertig, nur mit der Registrierung ist es kompliziert 😳

Die Anmeldung läuft jetzt und in 3 Wochen soll das Passwort, per Post da sein.

🤷‍♂️
 
  • Frau B aus C

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    Du Glückliche.

    Hoffentlich gehört Deine Gemeinde/Stadt nicht zu denen, die gerade dabei sind ihre Hebesätze anzuheben
     
  • Frau B aus C

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    Da muss ich Dir widersprechen.
    Ich bin ein positiv denkender Mensch.
    Aber was soll ich mit Dir hier diskutieren?
    Wäre sinnlos.
     
  • Frau B aus C

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    Aber für die Höhe der Grundsteuer ist doch der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ausschlaggebend. Oder ist das in Deinem Bundesland anders?
     

    Frau B aus C

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    ? Verstehe die Frage nicht.?

    Im Feststellungsbescheid wird der Grundsteuermessbetrag festgesetzt.
    Dieser wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert, ergibt zu zahlende Grundsteuer.
    Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgesetzt. Und ist in jeder Gemeinde anders.

    Habe gelesen: Es gibt Gemeinden mit Hebesatz von über 1.000. Und Gemeinden mit Null.
     
    Zuletzt bearbeitet:

    Gartentomate

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    Es wird ja fast überall im www empfohlen, gegen den Bescheid vom Finanzamt Einspruch einzulegen. Weil, wenn dann 2025(?) der Bescheid von der Gemeinde (mit den tatsächlichen Gebühren) kommt, ist es dafür zu spät. Haben wohl schon Viele gemacht. Ich werd's auch machen. Schaut mal bei google oder youtube, da findet Ihr die Erklärungen dazu!
     
  • Taxus Baccata

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    Und ich hab es verpasst. Die Widerspruchsfrist beträgt ja nur 1 Monat.
    Oh, wirklich..?
    Dann haben Wie es auch verpasst... hm, da kann man nur hoffen, dass unsere Gemeinde sich nicht die Taschen vollstopfen möchte.
    Denn wir würden bereits mit dem derzeitigen neuen Messbetrag ohne Anheben des Hebesatzes mehr bezahlen. Das trifft hier aber sicher alle Haushalte und ich denke sollte die Gemeinde unmäßig werden (was ich nicht wirklich etwarte) würden hier doch einige auf die Barrikaden gehen.
     

    Celtis

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    Wer Widerspruch einlegen möchte, kann das natürlich machen,
    man muss diesen aber auch begründen,
    dort jetzt zu schreiben, " ich glaube, das es später teurer wird", reicht nicht aus für einen Widerspruch😉
     

    Frau B aus C

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    Ein Widerspruch muss nicht begründet werden.
    Die Behörde kann dann den Widerspruch dann umfassend prüfen und kommt dann zu einem anderen Ergebnis.

    Übrigens, die Ausführung "ich glaube dass es später teurer wird" ist schon eine Begründung.
     
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    Taxus Baccata

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    Wir haben einen Hebesatz bis jetzt von 250, wir sind eine solide Gemeinde und haben wenig Schulden.
    Bei uns 300, der Rest zum Glück dito! Der Gemeinde geht es finanziell sehr gut, man ist nicht dringend und zwingend auf der Suche nach neuen Einnahmequellen.
     

    Frau B aus C

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    Die Grundsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle für die Gemeinden.

    Es gibt auch ein paar Gemeinden im Norden, die einen Hebesatz von Null haben.D h. die Grundeigentümer bezahlen Null Grundsteuer.
    Sind Gemeinden, die einen Windpark betreiben.
     

    wilde Gärtnerin

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    Die Grundsteuer gehört sicher zu den wichtigen Einnahmequellen, wichtiger aber sind die Anteile an der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer (kommt natürlich immer darauf an).
    Warum werden wohl so viele Gewerbegebiete ausgwiesen?
     

    Knuffel

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    Es kommt ja aber nicht nur auf den Hebesatz an.
    Im Murgtal gibt es Gemeinden, da liegen die Bodenrichtwerte bei 60. Wir kommen bei uns mit 210 schon super weg für unsere Gemeinde und im Baden-Badener Umland da freust du dich schon über Werte von 350, in der Stadt sind die schon mal 4stellig oder mehr.

    Wenn eine Gemeinde also niedrige Bodenrichtwerte hat, dann kann es durchaus sein, dass der Hebesatz etwas höher ist.
    Ist der Bodenrichtwert aber schon horrend, dann tut da jede kleine Erhöhung umso mehr weh.
     

    Frau B aus C

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    Ausschlaggebend für die Höhe des Grundsteuerrichtwertes sind
    - Baujahr des Hauses bzw. Jahr einer
    Generalsanirrung
    - Wohnfläche
    - Bodenrichtwert

    Bodenrichtwert hängt ab von der Lage.
    München hat einen hohen Bodenrichtwert, gute Lage, hohe Immobilienpreise. Und einen Hebesatz von 535.
     

    wilde Gärtnerin

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    Ausschlaggebend für die Höhe des Grundsteuerrichtwertes sind
    - Baujahr des Hauses bzw. Jahr einer
    Generalsanirrung
    - Wohnfläche
    - Bodenrichtwert

    Bodenrichtwert hängt ab von der Lage.
    München hat einen hohen Bodenrichtwert, gute Lage, hohe Immobilienpreise. Und einen Hebesatz von 535.
    Wir könnten bei unseren beiden alten Häusern hier nicht einmal mehr die Baujahre eruieren. :love:
     

    Celtis

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    ich habe bis jetzt nicht herausgefunden, was an dem bayrischen Modell besser sein soll............ :unsure:
     

    Taxus Baccata

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    ich habe bis jetzt nicht herausgefunden, was an dem bayrischen Modell besser sein soll............ :unsure:
    Na ja ganz einfach wie die Bezeichnung schon sagt, dass werteunabhängige Äquivalenzzahlen eingesetzt werden.
    Das vereinfacht alles drastisch und verhindert, dass es zu so horrenden Abweichungen kommt wie offensichtlich in anderen Bundesländern.
    Grundsteuergesetz veröffentlicht: Flächenmodell für Bayern – Neue Grundsteuer ab 2025 - Die Wohnungswirtschaft Bayern

    Hier steht es noch etwas einfacher erklärt:
    Grundsteuer: Bayern verabschiedet sein Flächenmodell
     

    Celtis

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    "offensichtlich", "könnte sein" oder eventuelle Prognosen sind doch keine Basis für eine konstruktive Diskussion
    (ich öffne übrigens grundsätzlich keine Links, von wem auch immer, sondern informiere mich selbst)
     

    Taxus Baccata

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    Na dann ist doch gut. :freundlich:
    Mir ist es egal. Ich bin froh um das bayerische Modell. Sehe hier für mich momentan keinen so enormen Diskussionsbedarf.
     

    Knuffel

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    Also bei uns in Baden-Württemberg wurde das Baujahr überhaupt nicht abgefragt. Da interessiert einzig die Lage, die Nutzung und die Größe
     

    Taxus Baccata

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    Also mit Lage meine ich den Bodenrichtwert aus dem Kataster.
    Bei uns wurden eben genau dafür diese werteunabhängigen Äquivalenzzahlen verwendet.
    Damit man nicht plötzlich auf ganz horrende Summen kommt. Da hat ausnahmsweise mal jemand mitgedacht.
    Aber es wäre in Bayern auch zu krass. Der Preis für Grund hat sich in unserer Region in den letzten 10 Jahren verzehnfacht. Das kann ja dann keiner mehr bezahlen, wenn es sich in einer Steuererhöhung widerspiegelt!
     

    Wilson2017

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    Bei uns wurden eben genau dafür diese werteunabhängigen Äquivalenzzahlen verwendet.
    Damit man nicht plötzlich auf ganz horrende Summen kommt. Da hat ausnahmsweise mal jemand mitgedacht.
    Aber es wäre in Bayern auch zu krass. Der Preis für Grund hat sich in unserer Region in den letzten 10 Jahren verzehnfacht. Das kann ja dann keiner mehr bezahlen, wenn es sich in einer Steuererhöhung widerspiegelt!
    Oh ha. Das ist heftig.
     

    SebDob

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    Soweit mir das bekannt ist, wird der Hebesatz erst zum Ende des Prozedere festgesetzt. Das was jetzt also im Brief steht, dürfte damit kaum interessant sein...
     

    Taxus Baccata

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    Das was jetzt also im Brief steht, dürfte damit kaum interessant sein...
    Interessant ist es schon, weil mehr als vorher.
    Dort, wo es kein werteunabhängiges Flächenmodell gibt sogar teilweise eklatant teurer. (Bei uns dank bayerischer Sonderregelung noch unter der Schmerzgrenze)

    Es stimmt dass die Hebesätze erst am Ende angepasst werden. Nur, selbst die Politiker erwarten nicht, dass eine Gemeinde damit runter gehen wird.
    Man kann also davon ausgehen, dass wenn der neue Messbetrag deutlich höher ist, es in den meisten Fällen nurmehr teurer werden wird.

    Und je nach Bundesland fallen die Steigerungen halt heftig aus, in BaWü ist es wohl mit am schlimmsten. An manchen Orten eine ähnliche Preisentwicklung wie in Oberbayern - aber ein anderes Berechnungsmodell.

    Deswegen raten viele Juristen jetzt schon zum Widerspruch, weil es später nicht mehr geht.
    (Was ich übrigens für fragwürdig halte - bin mir nicht sicher ob das juristisch haltbar ist mit "später kein Einspruch mehr möglich" solange kein Endbetrag steht. Vermute durchaus, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.)

    So im großen und ganzen ist diese Grundsteuer halt mal wieder ein schönes Beispiel für eine Politik Posse, vorne und hinten nicht zu Ende gedacht.
     

    Celtis

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    man kann ja von der Politik halten was man will und auch darüber lästern,
    in diesem Fall ist es aber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und eben nicht der Politik
     

    jola

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    Am Ende des Regenbogens
    Soweit mir das bekannt ist, wird der Hebesatz erst zum Ende des Prozedere festgesetzt.
    Es stimmt dass die Hebesätze erst am Ende angepasst werden
    Jepp, das hat der Mensch von der Gemeinde mir auch erzählt. Die wissen selbst noch nicht, wie hoch das Ganze wird.
    Einspruch einzulegen würde jetzt noch nichts bringen ( Sagt er ),
    Das kann man angeblich erst dann machen, wenn der Grundsteuerbescheid feststeht :rolleyes:
     

    Frau B aus C

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    Jola,
    die Grundlage für die Höhe der Steuer ist der Steuermeßbetrag, den die Finanzbehörde Dir jetzt mitteilt.
    Und dieser wird dann mit dem Hebesatz Deiner Gemeinde multipliziert. Das ergibt die Höhe der Grundsteuer.
    Gegen den jetzt ermittelten Steuermessbetrag musst Du innerhalb eines Montas Widerspruch einlegen. 2025 kannst Du Dir den Widerspruch sparen. Zu spät.
    Mit dem Hebesatz wird doch jetzt schon gearbeitet.
    Der Hebesatz ist doch nichts neues.
     

    Frau B aus C

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    Der Hebesatz geht seit immer nur nach oben. Er wird garantiert nicht runter gesetzt.
    Welche Gemeinde braucht in der heutigen Zeit kein Geld?

    Uns wurde der Grundsteuermessbetrag schon mitgeteilt. Bei dem jetzigen Hebesatz, erhöht sich unsere Grundsteuer auf 192,5 %. Unsere Stadt wird den Hebesatz nicht senken, Geld reicht hinten und vorn nicht.
    Unsere Tochter wohnt in einer anderen Stadt, analog.
    Warum gibt's denn z.Z. die Diskussionen? Irgendwas muss doch dran sein.
     
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