Grundsteuer

Jola,
die Grundlage für die Höhe der Steuer ist der Steuermeßbetrag, den die Finanzbehörde Dir jetzt mitteilt.
Und dieser wird dann mit dem Hebesatz Deiner Gemeinde multipliziert. Das ergibt die Höhe der Grundsteuer.
Gegen den jetzt ermittelten Steuermessbetrag musst Du innerhalb eines Montas Widerspruch einlegen. 2025 kannst Du Dir den Widerspruch sparen. Zu spät.
Mit dem Hebesatz wird doch jetzt schon gearbeitet.
Der Hebesatz ist doch nichts neues.
 
  • Der Hebesatz geht seit immer nur nach oben. Er wird garantiert nicht runter gesetzt.
    Welche Gemeinde braucht in der heutigen Zeit kein Geld?

    Uns wurde der Grundsteuermessbetrag schon mitgeteilt. Bei dem jetzigen Hebesatz, erhöht sich unsere Grundsteuer auf 192,5 %. Unsere Stadt wird den Hebesatz nicht senken, Geld reicht hinten und vorn nicht.
    Unsere Tochter wohnt in einer anderen Stadt, analog.
    Warum gibt's denn z.Z. die Diskussionen? Irgendwas muss doch dran sein.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Die neue Grundsteuer rückt immer näher und ich muss euch sagen, mir liegt das schwer im Magen, wir haben ein großes Grundstück (1500 m2) und ich befürchte einen horrenden Betrag an Grundsteuer. Angesichts der üblen Haushaltslage der Kommunen werden die auch nicht sehr milde gestimmt sein, was Steuereinnahmen betrifft.
    Sie wollen wohl durch die Grundsteuerreform in der Summe keine Einnahmen erhöhen, aber einzelne kann es durchaus hart treffen.
    Ich weiß auch nicht, ob die Obergrenzen der prozentualen Erhöhung für den Einzelnen gedeckelt sind oder ins Unermessliche gehen können.
     
  • Angeblich soll hier der Hebesatz erhöht werden.
    Das ist das eigentlich Ungerechte daran. Je nach Haushaltslage kann sich die Stadt hier Einnahmen generieren.
     
  • Bei uns ist der Hebesatz noch nicht entschieden.
    Bleibt er gleich, zahlen wir ca. 10€/Jahr mehr
     
    Angesichts der üblen Haushaltslage der Kommunen werden die auch nicht sehr milde gestimmt sein, was Steuereinnahmen betrifft.
    Durch die Reform dürfen keine Mehreinnahmen erfolgen, zumindest nicht im kommenden Jahr.

    Wenn Du heute noch nicht sicher bist, was Dich erwartet, dann schau mal wann ihr euer Grundstück erworben habt. Je jünger es ist, umso niedriger wird die Erhöhung ausfallen, oder sogar sinken.

    Besitzer mit Grundstücken, die schon vor dem 2. Weltkrieg im Besitz waren, die wird es arg treffen, aber sie haben auch die letzten Jahre weniger gezahlt als die, die später ein Grundstück erworben haben.
     
    Besitzer mit Grundstücken, die schon vor dem 2. Weltkrieg im Besitz waren, die wird es arg treffen, aber sie haben auch die letzten Jahre weniger gezahlt als die, die später ein Grundstück erworben haben.
    Dann müssten wir uns ja dumm und deppig zahlen: unser Grundstück ist seit ungefähr 300 Jahren in Familienbesitz.....
     
    Dann müssten wir uns ja dumm und deppig zahlen: unser Grundstück ist seit ungefähr 300 Jahren in Familienbesitz.....
    In Bayern haben wir eine andere neue Grundsteuer, @wilde Gärtnerin.
    Soweit ich mich erinnere ist bei uns in erster Linie die Wohnfläche relevant... ein riesiges Grundstück fällt hier berechnungsmäßig nicht so ins Gewicht wie andernorts.
     
  • Es kommt auch auf die Lage an. Es gab in Sachsen glaube einen Fall, da hat einer sein unbebautes Gartengrundstück neben einem Schloß. Weis jetzt nicht mehr wie die Summe war aber s ging von ein paar 100 Euro auf einige tausend Euro hoch. Nur wegen der Lage.
     
  • @Taxus Baccata
    Ja! Bezugsdatum ist für alle 1934; deshalb müssen wir für mein uraltes Elternhaus auch mehr zahen als bisher, aber für für das 1986 umgebaute Wirtschaftsgebäude zum Wohnhaus trifft dies nicht zu.
    Da muss man genau differenzieren - auch nach Bundesland:-)
     
    Die neue Grundsteuer rückt immer näher und ich muss euch sagen, mir liegt das schwer im Magen, wir haben ein großes Grundstück (1500 m2) und ich befürchte einen horrenden Betrag an Grundsteuer. Angesichts der üblen Haushaltslage der Kommunen werden die auch nicht sehr milde gestimmt sein, was Steuereinnahmen betrifft.
    Sie wollen wohl durch die Grundsteuerreform in der Summe keine Einnahmen erhöhen, aber einzelne kann es durchaus hart treffen.
    Ich weiß auch nicht, ob die Obergrenzen der prozentualen Erhöhung für den Einzelnen gedeckelt sind oder ins Unermessliche gehen können.
    vergleiche doch mal den "alten" Grundsteuermessbetrag mit dem Neuen, rechne den neuen mit den aktuellen Hebesatz, dann weißt du, was es OHNE Änderung ab kommenden Jahr kosten würde (wenn nicht der Hebesatz geändert wird)
     
    Ich werd es der Reihne nach machen:

    Abwarten, Alt/Neu vergleichen, schimpfen oder freuen :)
    Dagegen was machen könnt ich ja eh nix.
     
    @Taxus Baccata wie @wilde Gärtnerin richtig schreibt ist der Wert von 1934 ausschlaggebend, denn der ist bisher bei vielen Grundstücken die Basis gewesen, außer sie sind seit dem veräußert worden.

    Wenn allerdings der Wert seit 1934 nicht wirklich gestiegen ist, dann wird jetzt auch nicht viel passieren. Das ist aber recht unwahrscheinlich.

    Bei uns im Ort hab es letzte Woche eine Bürgerversammlung, wo das mit Thema war.
    Sehr schade war, dass die Gemeinde vom zuständigen Finanzamt noch nicht die neuen Zahlen zum Mittelzufluss erhalten hat. Das machte die Diskussion bzgl. die Gemeinde bereichert sich schwer, denn mit den Zahlen wäre das Thema direkt durch gewesen.
    Warum das Finanzamt diese Information noch immer nicht vorlegen kann (trotz mehrfacher Anfrage) ist ein absolutes Rätsel und stößt auch bei meiner Gemeinde und den Mitarbeitern leider sehr sauer auf und ist im Kreis auch schon entsprehend thematisiert worden, da es nicht nur meiner Heimatgemeinde so geht, sondern noch anderen im Kreis.
     
    In Bayern hat das Gericht wohl keine Probleme gesehen. Obwohl es sich dort Zweifel an der verfassungsrechtlichen Auslegung gibt.

    Im Saarland wurde es auf über 100 Seiten abgestraft. Aber Revision zugelassen. Jetzt müssen die Finanzämter ran.
    Wir haben 2017/2018 gekauft. Aktuelle Preise also vorhanden. Sind mit dem doppelten bewertet worden.


    Problem soll sein, dass man wohl beim ersten Bescheid schon Widerspruch einlegen musste…
    Wer nicht hat indirekt zugestimmt, auch ein Kritikpunkt des Gerichts. Und man hat auch keine Chance eine Äußerung abzugeben.


    Fraglich auch ob der neue Satz wirklich schon bekannt ist…
    Zumal auch die alte ja per Urteil als unzulässig bewertet wurde…

    Interessant war auch der Punkt einer Anwältin die für eine gerechte Bewertung plädierte. Neue energetische gute Häuser sollen deutlich weniger kosten…
     
    @01goeran bei der bayerischen Berechnung wird die Wohnfläche deutlich höher gewichtet als die Grundstücksfläche, das ist vielleicht der Unterschied zu den neuen Grundsteuermodellen der übrigen BL..?
    Wir haben unseren Bescheid schon bekommen - haben vor ein paar Jahren gekauft + kernsaniert.
    Bisher mussten wir 160 Euro zahlen, würde sich der Hebesatz der Gemeinde nicht ändern, würden es dann laut Vorbescheid 240 werden.
    Unsere Gemeinde ist ziemlich sozialverträglich und legt großen Wert auf den Umgang mit ihren BürgerInnen, deswegen habe ich den Verdacht, dass man den Hebesatz jetzt hier nicht extra verdoppeln und verdreifachen wird um die Stimmung anzuheizen. Aber das bleibt natürlich abzuwarten...
    Bliebe der Hebesatz so wären es hier 80 Euro mehr/Jahr... wir haben im Zuge der Kernsanierung halt auch die Wohnfläche um ein Stück erweitert. Das macht sich jetzt wahrscheinlich auch bemerkbar.
     
    Mein Grundsteuermessbetrag hat sich auf 195 % erhöht, also fast verdoppelt.
    Den Hebesatz will die Stadt wohl nicht senken. Also rechne ich mit einer Verdopplung der Grundsteuer.
    Aber ich muss es gerne tun.
    Unsere Stadt hat kein Geld. Kürzt überall.
    Wir haben seit etwa 3 Jahren sehr schlechte Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber was soll`s. Könnte ja auswandern. Aber wohin?
     
    @01goeran
    Bliebe der Hebesatz so wären es hier 80 Euro mehr/Jahr... wir haben im Zuge der Kernsanierung halt auch die Wohnfläche um ein Stück erweitert. Das macht sich jetzt wahrscheinlich auch bemerkbar.

    Ist es bei euch nicht auch so, dass sich nach einer Kernsanierung die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes und damit auch dessen Restnutzungsdauer wesentlich verlängert und somit die Grundsteuer eh höher ausfällt?
     
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