Mein Garten wurde vergiftet! Brauch dringend Hilfe!

Ich hab mit der Möglichkeit des Strafantrages außerdem ein nettes Druckmittel in der Hand. Nicht dass ich unter die Erpresser gehen wöllte, aber bezüglich Ruhe vom Stalken und für die Durchsetzung meiner Schadensersatzforderung ist das sicher hilfreich. Wir werden sehen...

Stimme ich Dir voll und ganz zu ! Das ist keine Erpressung, das ist lediglich eine
Klarstellung Deiner Forderungen ! Anhang anzeigen 419073

Ich werde sehen, ob im Gutachten auch was zum Wiederherstellungsaufwand stehen wird, hierzu hätte ich einen Anspruch auf Abgeltung in Geld (was ich lieber nehmen würde...nein, ich bin nicht gierig!).

Geld wäre mir auch lieber, da hätte ich sofort das €€ - Zeichen in beiden
Augen ! Anhang anzeigen 419074
 
  • Du kennst deinen Ex besser als wir, vielleicht hast du recht, dass dieser Schuß vor den Bug ausreichend ist aber wenn es weiter geht, dann musst du definitv Anzeige Umgangsverbot etc. machen.



    Neben der Strafanzeige hab ich noch die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung über das Gericht (wenn die Nachstellung nicht aufhört). Wenn er sich daran nicht hält, ist das direkt strafbewehrt (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe).


    Problem: ich muss die Nachstellung beweisen. Das fällt bei den SMS sicher nicht schwer, aber alles andere leider doch. Wie kann ich beweisen, dass er mir hinterherfährt? Telefonate - auch schwierig. Der Erpressungsversuch: Aussage gegen Aussage... Für den Garten hätte ich jedenfalls mein Gutachten.
     
  • Neben der Strafanzeige hab ich noch die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung über das Gericht (wenn die Nachstellung nicht aufhört). Wenn er sich daran nicht hält, ist das direkt strafbewehrt (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe).


    Problem: ich muss die Nachstellung beweisen. Das fällt bei den SMS sicher nicht schwer, aber alles andere leider doch. Wie kann ich beweisen, dass er mir hinterherfährt? Telefonate - auch schwierig. Der Erpressungsversuch: Aussage gegen Aussage... Für den Garten hätte ich jedenfalls mein Gutachten.

    Hallo Katti,

    ich habe mal alles gelesen und muss sagen, dass es mir leit tut um die Pflanzen, denn sie können nichts dafür.

    Es stimmt, du kannst nicht beweisen, dass er dir nachfährt, denn das ist verdammt schwer.
    Telefonate nachvollziehen ist gar nicht so schwer, Telefonanbieter anrufen und eine Fangschaltung schalten lassen. Wenn er anruft, brauchst du eine xbeliebige Zahl drücken und schon haste ihn am Ar.. Er bekommt das vorerst nicht mit. Erst wenn ein Schreiben zu ihm flattert. Es ist ein ockerfarbiger Briefumschlag, einfache Zustellung aber mit durchschlagender Wirkung. Diese "Liebesbriefe" schickt die Behörde.
     
  • So ihr Lieben,
    ich will mich für heute erstmal verabschieden, in der Küche steht nämlich noch der Einkauf und wartet auf den Einzug in den Vorratsschrank... Ich werde spätestens Montag berichten wenn der Gutachter da war!


    LG Katti
     
    Mir hat neulich eine Verkäuferin gedroht: Wenn du nicht zahlst dann behalte ich die Ware. ICh konnte sie deswegen auch nicht verklagen und so ist es auch bei Dir.


    Der Vergleich hinkt aber gewaltig.

    Wo wäre denn da das Drohpotential? Die Verkäuferin hatte doch gar keine andere Wahl, als in diesem Fall die Ware einzubehalten, an der du ja mangels Bezahlung kein Eigentum erworben hättest. Mich wundert eher, dass sie diese Selbstverständlichkeit überhaupt erwähnte.

    Jemandem mit einer Anzeige drohen für den Fall, dass er gewisse - auch berechtigte - Forderungen nicht erfüllt, erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Nötigung. Wenn man es streng juristisch sieht jedenfalls. Im vorliegenden Fall würde ich es angesichts der Umstände aber ebenso halten wie Katti.
     
  • aktuell sieht's so aus...


    Das ist zwar schon ein bisschen krank, mit der Rückenspritze so eine Spur über den Rasen zu ziehen, aber der Schaden ist jetzt wahrlich nicht allzu groß.

    Du musst nur schauen, dass Du alsbald die kahlen Stellen wieder neu einsäst, sonst geht an diesen Stellen nur Unkraut auf. Das kannst Du natürlich auf seine Kosten von einer Gartenbaufirma erledigen lassen.

    Die Erde musst Du natürlich nicht austauschen lassen. Keine Ahnung wer Dir diesen Schwachsinn eingetrichtert hat, aber Glyphosat ist rein blattaktiv und reichert sich nicht im Boden an.
    Glyphosat ist ohnehin eines der harmlosesten Mittel auf dem Pflanzenschutzsektor. Das ist auch der Grund, warum es als eines der ganz wenigen Mittel für den Hobbygärtner im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen ist.
    Wenn Du andere Pflanzenschutzmittel kaufen willst, brauchst Du einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz (Chipkarte). Desweiteren darfst Du über jeden Einsatz Buch führen und musst dies bei einer unangemeldeten Vor-Ort-Kontrolle auch vorlegen können.
     
    Das ist zwar schon ein bisschen krank, mit der Rückenspritze so eine Spur über den Rasen zu ziehen, aber der Schaden ist jetzt wahrlich nicht allzu groß.


    Da muss ich dir widersprechen! Wenn es nur der Rasen wäre, dann würd ich bestimmt nicht so einen Aufstand mit 'nem Gutachter machen. Hab den Garten im Frühjahr angelegt und für ca. 800 Euro Pflanzen angeschafft. Die sind alle am abkrepeln. 30m Thuja-Hecke, 2 Ahornbäume, sämtliche Sträucher und Stauden... Mir tränt der Ar...
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Da muss ich dir widersprechen! Wenn es nur der Rasen wäre, dann würd ich bestimmt nicht so einen Aufstand mit 'nem Gutachter machen. Hab den Garten im Frühjahr angelegt und für ca. 800 Euro Pflanzen angeschafft. Die sind alle am abkrepeln. 30m Thuja-Hecke, 2 Ahornbäume, sämtliche Sträucher und Stauden... Mir tränt der Ar...

    Das sieht meistens schlimmer aus als es ist. Diese Thuja-Hecke ist mit Sicherheit nicht hinüber, genausowenig wie die Ahornbäume, auch wenn sie jetzt ein paar Blätter verlieren sollten. Du darfst Dich nicht von ein paar abgestorbenen Blättern irritieren lassen. Bäume stoßen in Stresssituationen schon mal ihre Blätter ab. So waren unsere Walnussbäume dieses Jahr plötzlich ganz kahl, als es während der Blüte gefroren hat. Ein paar Wochen später standen sie aber wieder in vollem Laub.
    Wenn Du sehen willst, ob eine Pflanze noch lebt, schabst Du am besten mit nem Messer etwas an der Rinde und schaust, ob der Trieb noch grün und elastisch ist.

    Lass die Bäume und Sträucher auf jeden Fall mal stehen! Ich bin mir sicher, die treiben im Frühjahr wieder aus. Die Stauden sind natürlich hinüber. Die wirst Du wohl ersetzen müssen.
    Aber der Gutachter wird Dir am Montag sicher sagen, was zu tun ist. Wichtig ist nur, dass Du nicht aus Deinen Kosten sitzenbleibst.
     
    ... Du darfst Dich nicht von ein paar abgestorbenen Blättern irritieren lassen...



    Wie ich schon schrieb, hat mir der Gutachter telefonisch bereits gesagt, dass bei Glyfos auch bei den jungen Ahornbäumen nichts mehr zu retten ist. Die Zweige werden jetzt auch schon alle braun und weich. Ich warte den Montag ab...
     
  • Manchmal kann man, gerade wenn es um fachliche Themen geht, nur noch den Kopf schütteln.
    Hier geht es um Glyphosat, das in seiner Wirkung von einigen Leuten vollkommen unter- bzw. falsch eingeschätzt wird.
    Das kann ich ja noch verstehen.
    Das aber auch noch zu schreiben und somit zu verharmlosen, finde ich schon sehr gewagt.

    Vielleicht sollte man sich bevor man schreibt, eingehend mit diesen Mittelchen (Roundup, Dr. Stähler Glyfos, etc.) und deren Wirkungsweise beschäftigen.

    Bei Aussagen wie „Bäume sind mit Unkrautvernichtern kaum klein zu bekommen“, oder „Diese Thuja-Hecke ist mit Sicherheit nicht hinüber, genausowenig wie die Ahornbäume“, stellen sich bei mir nicht nur die Nackenhärchen senkrecht auf.

    Ich kann mich nur wiederholen:

    Glyphosat ist ein Breitbandherbizit, das auch bei Bäumen die Fotosynthese behindert bzw. unmöglich macht.
    Dir da irgendeine Hoffnung zu machen, wäre meines Erachtens schlichtweg unseriös.
     
  • Dazu möchte ich dies hier widerholen

    Bei mir hat der Einsatz von Unkrautvernichtern den Apfel-und Nektarinenbaum, die Himbeeren, den Wein und andere Zierpflanzen absterben lassen.
     
    ... und bei mir nicht und ich hab leider Erfahrung damit, wenn auch zugegenermaßen nicht sehr viel.

    Natürlich hängt dies davon ab wieviel des Baumes auch betroffen ist und was es für eine Baumart ist.
     
    ... und bei mir nicht und ich hab leider Erfahrung damit, wenn auch zugegenermaßen nicht sehr viel.

    Natürlich hängt dies davon ab wieviel des Baumes auch betroffen ist und was es für eine Baumart ist.

    Es hängt natürlich auch immer von der Aufwandmenge und der Konzentration des Glyphosats ab. Wenn ich mit 3l Glyphosat pro Hektar das Ausfallgetreide abspritze, dann bleiben die Wurzelunkräuter (Disteln, Quecken, Ackerwinde, Ackerschachtelhalm) davon unberührt. Erst mit der maximal zugelassenen Aufwandmenge von 5l/ha bekomm ich auch die klein. Aber so viel möchte ich gar nicht erst ausbringen (ist ja auch ne Kostenfrage).

    Das Roundup aus dem Baumarkt/Gartencenter in den grünen Sprühflaschen ist, so viel ich weiß, schon fertig gemischt mit Wasser. Da kann man eigentlich keinen allzu großen Schaden anrichten - zumindest nicht an Gehölzen.

    Ich hab allerdings selber noch keine "Tests" damit gemacht. Insofern ist das nur eine Vermutung. Im Weinbau werden mit Glyphosat übrigens auch die Rebstöcke unkrautfrei gehalten. Man muss nur aufpassen, dass man davon nichts auf die Blätter bringt.
     
    Guten Morgen Katti,
    ich weiß, ich bin ein bisschen spät, aber ich möchte nicht veräumen, dir mein tief empfundenes Bedauern zu schreiben. Was ist das bloss für eine Kreatur? Mensch kann man dazu nicht schreiben!!!
    Ich wünsche dir vom Herzen, dass du Alles so einigermaßen über die Bühne bekommst. Ach was, ich drück dich einfach mal, denn ich kann dir deine Trauer gut nachempfinden, da bei uns im Garten auch schon 6mal eingebrochen wurde und Vandalismus betrieben wurde! Trotzdem geben wir nicht auf.
    Alles Liebe Biggimaus
     
    So ihr Lieben,
    heute ist DER langersehnte Montag und der Gutachter war da. Er konnte mir zwar noch keine endgültige Zahl sagen, aber der Schaden beträgt einige tausend Euro! Zwar habe ich im Frühjahr "nur" ca. 800 Euro reingesteckt. Lt. Gutachter wird jedoch die "Naturalrestriktion" beachtet, das heißt die Pflanzen werden mit ihrem heutigen, viel höheren Wert bemessen. Aus 41 Stk Thuja Smaragd in Höhe 60-80 cm zu je 6,99 Euro Kaufpreis werden sage und schreibe mindestens 20 Euro pro Stk weil seit Pflanzung ca. 40 cm gewachsen! Auch hätte ich Anspruch auf Wiederherstellung durch eine Fachfirma und sogar auf Rollrasen. Ja - ROLLRASEN, und sogar KOMPLETT!!! Bei 90m2 Neuanlage und einem gegoogelten Preis für Rollrasen um die 10 Euro kommt so nochmal ein knapper Tausender zusammen. Da soll mal einer sagen, dass so ein Garten keine Wertanlage ist ...! Ich warte nun erstmal das endgültige Gutachten ab (soll ca. 2 Wochen dauern) und werde dann meine Schadensersatzforderung fertig machen... mal sehen was draus wird.


    Allerdings hat der Gutachter geraten, mit der Entfernung der kaputten Pflanzen bis zum Frühjahr zu warten, falls doch noch Austrieb kommt. Die Hecke könnte ich allerdings schon entsorgen und neu pflanzen; die sei definitiv hin!


    Komisch, jetzt bekomme ich doch noch €€-Zeichen in den Augen...wo ich doch gar nicht gierig bin!!!


    ...werd gleich mal 41 Stk Thuja Smaragd bestellen zu 6,99 Euro das Stk., zwei große Tüten Rasensamen zu je 35 Euro aus dem Baumarkt holen, meinen Spaten flottmachen und auf meinem Besen in den Garten reiten..... huuiiii....


    LG von Katti mit den juckenden Fingern...
     
    Das find ich gut .... meistens helfen Schadensersatzforderungen auch mehr als andere Formen der Strafe und Strafe wem Strafe gebührt.

    Das die 'Thujen hin sind hab ich mir so gedacht, denn zumindest meine haben nie neu ausgetrieben. Allerdings war ich mir nicht sicher, ob diese wirklich ganz kahl werden da diese nur relativ wenig betroffen waren.

    Wenn der Gutachter Dir das ok gegeben hat ist Thujen, Stauden und Gras erneuern sicherlich in Ordnung, Die Ahornbäume würde ich aber bis Frühjahr stehen lassen, sofern du den Anblick ertragen kannst. Nachteil ist eben, dass im Frühjahr nach dem Austrieb gepflanzte schwieriger anwachsen, insofern wäre es auch nachvollziehbar, wenn du auch diese erneuern würdest.

    Ich hoffe nur, daß du das Geld auch bekommen wirst. Vergiß nur nicht die Frist für eine Anzeige. Vorher muss er bezahlt haben.

    Hast du auch Schmerzensgeld für seelische Qualen bekommen? Nach meiner Meinung müßte dir auch das zustehen.

    PS: bzgl Rollrasen kannst du eher mit 25€ /m2 rechnen, denn der alte Rasen muss auch noch abgetragen und entsorgt werden.
     
    Gratuliere Katti,

    zu deinen Ansprüchen auf vollständigen Ersatz des Schadens. Auch wenn jetzt sogar mehr Euro rausspringen, als du ursprünglich reingesteckt hast: die Differenz ist der allermindeste Ausgleich für den erlittenen Frust.

    Viel Spaß beim zügigen Wiederaufbau :)
     
    Hast du auch Schmerzensgeld für seelische Qualen bekommen? Nach meiner Meinung müßte dir auch das zustehen.

    Das gibts hauptsächlich in Amiland. Bei uns ist es sehr schwer, für seelischen Schmerz einen Ausgleich zu bekommen. Die Kataloge Listen eher so etwas "50% Sehverlust auf einem Auge", "Verlust Unteram einseitig" usw, als Schadensbemessungsgrundlage. Gefühle kommen da zunächst nicht vor.
     
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