Mauer auf der Gartengrenze


  • Liebe Tina
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    Ich drück dich und alle meine Daumen
    auch gaaaanz doll.....

     
    Wie wärs denn hiermit?
     

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    An alle Interessierten die Neuigkeiten von der Mauerfont:
    Die ersten Worte, die der Richter, nach einem höflichen Guten Tag fand, waren folgende:
    Es ist doch so, daß die Höhe der Mauer vom Grundstück der Klägerin aus gemessen werden muß. Das Gesetz soll den Nachbarn vor unzulässigen Höhen schützen.
    Daraufhin schaute der gegnerische Anwalt und mein Nachbar recht betröpfelt aus der Wäsche.
    Der Nachbar legte Fotos vor, die nicht zur Klärung beitrugen. Sie zeigten eine Stelle, wo vorher 4 baumarktübliche Pflanzringe übereinander standen, bepflanzt mit Koniferen. Dort steht nun ein Teil der Mauer, nämlich der Teil, der aus meiner Sicht bleiben kann, da er ein Abrutschen des Nachbarsgartens verhindert und hinter meinem Carport steht, wo es mir schnurz ist.
    Jedenfalls, lange Rede, kurzer Sinn, der Richter würde sich bezüglich der im Nachbarrecht erwähnten Ortsüblichkeit gern selbst einen Eindruck verschaffen und kommt am 19.12. zum Ortstermin.
    Aber auch jetzt schon ist er der Meinung, daß eine Betonmauer, egal in welcher Höhe, eine optische Zumutung sei, dagegen man mit einem Zaun wesentlich besser leben könne.
    Auch meinte er, der Beseitigungsanspruch ergibt sich eindeutig aus dem Nachbarrecht.
    Auf dem Parkplatz meinte mein Anwalt, wir haben ganz ganz gute Chancen, den Fall zu gewinnen.
     
    Moin Moin Tina,

    das ist ja schonmal ein Lichtblick und trifft genau das, was ich gesagt habe:
    Es geht darum, dass der Nachbar nicht gestört wird. Also die Höhe von Deinem Grundstück ist maßgebend. Das ist auch der Sinn des Nachbarrechts.
    Ich denke, das wird in Deinem Sinn ausgehen. Viel Glück!
     
    Hi Tina,

    das ist ja schön zu hören und schon mal ein kleiner Lichtblick am Horizont:-)

    Grüße
    Bea
     
    suuuupert Tina! Ist ja schon mal was!


    (was hattest denn jetzt an?)
     
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