Verbot für alte Schnurlostelefone

Du hast doch noch Zeit zum suchen, bis 1.1.2009 sind noch ungefähr sechs Wochen. Vielleicht hilft Dir dein Enkel beim suchen.
 
  • Unfassbar...kein Respekt vorm Alter...
    ich möchte jetzt
    nichts zu schnurlosen telefonen schreiben, sondern mich xena anschließen,
    habe unheimlich respekt vor frau hertha, mit 84 jahren noch mit dem pc
    umgehen können, also toll, andere sitzen in diesem alter hinterm ofen
    und stricken strümpfe.
    alle achtung!!!!!!!!
    vielleicht können wir auch noch viel von ihr lernen, denn alte leute haben da doch
    sehr viel erfahrung sammeln können in ihrem leben.
    lg. aloevera:o
     
    ... und ich finde wir kommen doch etwas vom eigentlichen Thema ab ... :cool:

    ... um Deine Frage zu beantworten liebe Hertha:

    Ob das eigene Schnurlostelefon betroffen ist, kann man in der Bedienungsanleitung nachschlagen oder anhand der Bezeichnung auf der Unterseite der Basisstation erkennen. Eine Liste mit diesen Nummern hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammengestellt:

    Sinus 1 bis Sinus 5
    Posthorn
    Buchstabe Z mit einer Zulassungsnummer, die auf U oder V endet
    Zulassungsnummer von A200025 X bis A200027X
    Zulassungsnummer von A200465W bis A200025X)
    Quelle: http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/495915.phtml

    Grüßle, Michi
     
  • Und nur, wenn eine Störung vorkommt, und dann der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur den Störer ermittelt, wird auch das Ordnungsgeld verhängt.

    LG
    H

    Na dann werden die wohl nächstes Jahr unterwegs sein und nach Störungen suchen.
    Mit etwas Glück schafft es auch Arbeitsplätze je nach Einnahmen!:rolleyes:
     
    Bitte nicht den WDR2-Beitrag als Referenz angeben.
    Der ist schlichtweg falsch.
    Was dort als Erkennung steht, sind eigentlich die CT1 - Telefone, die seit fast 10 Jahren nicht zulässig sind. Wers nicht glaubt, der sucht bitte im Archiv der Bundesnetzagentur die Pressemiteilung vom 26.07.1999

    Und für die von CT1+ und CT2 benutzten Frequenzen gilt:
    Sie werden erst in Zukunft Europaweit neu festgelegt, es gibt noch niemand der sie benutzt.
    Hier wird gelten:
    Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 – 887 / 930 - 932 MHz) wird europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung. Zu diesem Thema die letzte Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom Mai diesen Jahres : http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13690.pdf


    Fazit: Telefon einfach weiterbenutzen.
    Oder glaubt jemand, dass die in Brüssel so schnell irgendwas mit den neuen Frequenzen beschliessen und umsetzen ?

    LG
    H
     
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