tina1
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Vielleicht kann mir mal ganz ungeschickt die Heckenschere oder die Kettensäge aus der Hand fallen, wenn ich auf der Leiter stehe.
Hallo Tina,
zufällig bin ich auf diesen Beitrag gestoßen:
Dieser Rat zeugt von absolutem Nichtwissen. Ich rate Dir dringend davon ab, ansonsten machst Du Dich unter Umständen strafbar.
Ja, das sind schwerwiegende Gründe.
Der schwerste ist aber, es steht der Straftatbestand der Sachbeschädigung im Raum! Und wenn Du den Schnittabfall noch behälst, könnte u.U. der nächste Straftatbestand der Aneignung fremden Eigentums dazu kommen.
Hallo Mammut,ich denke das ist von bundesland zu bundesland und dann noch von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich geregelt. vlt könnte man sich ja mal bei den zuständigen behörden informieren.
Korrekt, aber auch bei Wurzeln gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.Nun ja, ins Gefängnis wanderst Du wohl nicht dafür ... ... aber auch in NRW darfst auch nicht einfach schnibbeln ....
" ...In das Grundstück hineingewachsene Wurzeln darf der Eigentümer dieses Grundstückes sofort im Wege der Selbsthilfe beseitigen, Zweige erst dann, wenn er dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat, die fruchtlos verlaufen ist. Das Abschneiderecht besteht nicht, wenn der Überhang die Grundstücksbenutzung nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt. ..."
aus: Nachbarschaftsrecht NRW
Ich glaube, im Grundsatz gilt das so überall in D.
Mutts
Bitte wasUnd was heißt das nun wieder?
Neee meine Liebe,Verstehe, wieder mal ein Schwamm§.
Hätte wohl die Brille aufsetzen sollen, so hätte ich gleich gemerkt, daß das ein Mauseschwanz war. Fast hätt ich dem Mäuschen am Schwanz gezogen.
...Aber ich hab ein ruhiges Gewissen und kann ohne mich zu ärgern oder zu fragen, wann ich denn das alles erledigen soll, wieder aus dem Fenster schauen.