OK, illegal war das falsche Wort! Folgendes habe ich dazu gefunden:
Hinweis:
Stevia-Produkte sind eingeschränkt verkehrsfähig. Sie sind in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen. Außerhalb der EU ist Stevia für viele Zwecke, z.B. als Süßungsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel seit langem anerkannt und im Einsatz.
Wir vertreiben unsere Stevia Produkte zum kosmetischen Gebrauch, als Räucherwerk oder als Anschauungsmaterial.
Stevia Blätter eignen sich auch als Badezusatz oder zur Herstellung von Gesichtsmasken ausgezeichnet. Außerdem finden Sie Verwendung als Mittel zur Zahn- und Tierpflege.
Grundsätzlich sind die Produkte universell einsetzbar, allerdings schließen wir hiermit die Haftung für die Verwendung der Stevia Produkte aus.
Und mit folgenden Informationen hat damals meine Mama sich die Stevia Blätter gekauft:
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Endlich: So ist Süßen gesund und macht Spaß! Hatten Sie bisher bei der Verwendung von Zucker auch immer ein schlechtes Gewissen? Dann können Sie nun aufatmen: endlich ist es möglich, Süße unbeschwert zu genießen. Mit Stevia, dem Honigblatt aus den Hochebenen Paraguays, können Diabetiker, Menschen mit Unterzucker-Problemen, Übergewichtige und alle, die auf ihre Gesundheit (und die ihrer Kinder!) achten, auf natürliche und sogar gesundheitsförderliche Art süßen. Während Sie mit Stevia in Süßem schwelgen, führen Sie Ihrem Körper ganz nebenbei wichtige Mineralstoffe, Vitamine und Flavonoide zu, die Ihr Immunsystem stärken. Die gesundheitsbewussten Japaner übrigens nutzen Stevia schon seit Jahren. Also, nutzen Sie, was anderswo schon seit langem Usus ist: Stevia, der süße Genuss ohne Reue![/FONT]
Gruß Sonnenblume