Sanieren oder Neubau?

Habt Ihr das Einverständnis der Nachbarin nicht eingeholt? Bei uns ist das so üblich.
Schriftlich.


Wegen Schatten?!

Das Baurecht sieht 3m Abstand zur Grenze vor, sprich 6m von Fenster zu Fenster. Im EG kommt da auch kein Licht. Das wird wohl kaum das Amt als gerechtfertigt sehen.

Ich bleibe weiterhin Fan von HvH. Ohne nennenswerte Verzögerung.
 
  • Ne haben wir nicht, brauchten wir auch nicht. Haben auch keinen B- Plan normalerweise hätten wir noch nicht nal einen Bauantrag gebraucht. Aber das war mir dann doch zu heikel. Auf dem Grundstück stand davor ja auch ein Haus.
    Das ist doch völlig egal, ob da vorher ein Haus stand.
    Mein Vater hat mit seiner Lebensgefährtin ein altes Haus saniert. Kein Abriss, kein Anbau und trotzdem wurden die Nachbarn befragt und das Bauamt hat mitgeredet.

    Andere im Dorf wollten genau an die Stelle des Hauses der Oma neu bauen. Gleiche Grundfläche.
    Sowohl der Abriss als auch der Neubau bedurfte einer Genehmigung.
    Schlussendlich blieb der alte Keller stehen, weil sie nur so den Abstand zur Straße beibehalten konnten. Bei komplett neu, hätten sie mehr Abstand halten müssen.

    Ich mache mich hier nicht lustig, ich will auch nicht garstig sein. Aber ich verstehe es schlicht nicht.

    Unsere Baufirma hat uns komplett an die Hand genommen, was wann wo eingereicht, geklärt, gemacht werden muss, wenn wir was machen mussten.
    Der Architekt hat dann noch sein übriges dazu getan.

    Auch wer wann welche Leistung erbracht haben muss bevor der Hausbauer loslegt, war schriftlich festgehalten.
    Für den Erdbauer etc hat uns der Architekt unterstützt.
    Und sowohl die Baufirma als auch der Architekt haben doch Firmen an der Hand, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben.

    Und zu dem Tipp mit dem Anwalt: der ist nicht unverschämt, sondern richtig gut!
    Weil sich ein Anwalt für Baurecht sicher besser auskennt als ihr und euch helfen kann, den zur Zahlung zu bekommen, der es verbockt hat.

    Und für den Rest vom Bau ein wirklich gut gemeinter Rat:
    Schriftliche Angebote einholen (nicht nur 1) und die Vergabe ebenfalls schriftlich beauftragen. Geht auch formlos per Email, Hauptsache schriftlich.
    Dann kannst du vorab besser vergleichen. Und hinterher kannst du dich im Falle des Streitfalls auf etwas berufen.
     
    Ich glaube ich hatte auch schon geschrieben, dass ein unabhängiger Sachverständiger dazugehört, der für euch die einzelnen Schritte abnimmt. Der wurde finanziell auch gefördert.
     
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