Mandler
Mitglied
- Registriert
- 28. Aug. 2019
- Beiträge
- 48
Hallo liebe Hausgarten Community. Mein Partner und ich sind schon fleißig in der Planung für die kommende Pflanzsaison. Wir haben neuerdings eine große Gartenfläche zur Verfügung, die wir gerne für uns selbst zur Gemüse- und Beerenproduktion nutzen würden. Ziel: Selbstversorger. Da die Fläche allerdings so groß ist und wir aber nicht ausreichend Innenräume/Keller haben, um alles durch Fermentieren, Einkochen oder Trocknen für uns haltbar zu machen, wollten wir uns erkundigen, welche Regelungen es gibt, wenn wir ein "Zu viel" vor Ort verkaufen wollen.
Ich bin schon so weit gekommen, dass ich herausgefunden habe, dass dies zur "Urproduktion" gehört und somit kein Gewerbe benötigt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, welche weiteren Regelungen gelten - man kennt ja aus der Lebensmittelherstellung ein ganzes komplexes Bündel an Vorschriften bezüglich der Hygiene, des Verarbeitungsraums, usw. usf. was wir vermutlich nicht alles sicherstellen könnten, auch allein deswegen nicht, weil wir hier nichts anbauen können - Mietwohnung mit größerer Gartenfläche.
Wer hier verkauft denn eigenes Gemüse und kann mir kurz Auskunft geben? Ich bin unendlich dankbar!
Weiterhin spielen wir mit dem Gedanken, ob denn ein weiterer Nebenverdienst durch den Verkauf von Pflanzenzöglingen unkompliziert möglich wäre. Letztendlich hätten wir durch den Eigenverbrauch auch einiges an Saatgut, welches wir entweder mitessen würden oder eben lagern und anziehen. Ich könnte mir vorstelllen, dass das Heranziehen von bspw. Tomatenpflänzchen somit ebenso unter eine "Urproduktion" fällt, konnte hierzu allerdings im Netz bisher nichts finden (ich suche fleißig weiter). Wenn ich sehe, dass so eine junge Tomatenpflanze in manchen Fachgeschäften für um die 1,50€ oder mehr (je nach Alter und Sorte) erhältlich ist, fände ich es schon schade, wenn man das nicht auch nutzen könnte, wenn das Saatgut sowieso anfällt.
Kann mir dazu jemand Auskunft geben? Herzlichen Dank!
Ich bin schon so weit gekommen, dass ich herausgefunden habe, dass dies zur "Urproduktion" gehört und somit kein Gewerbe benötigt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, welche weiteren Regelungen gelten - man kennt ja aus der Lebensmittelherstellung ein ganzes komplexes Bündel an Vorschriften bezüglich der Hygiene, des Verarbeitungsraums, usw. usf. was wir vermutlich nicht alles sicherstellen könnten, auch allein deswegen nicht, weil wir hier nichts anbauen können - Mietwohnung mit größerer Gartenfläche.
Wer hier verkauft denn eigenes Gemüse und kann mir kurz Auskunft geben? Ich bin unendlich dankbar!
Weiterhin spielen wir mit dem Gedanken, ob denn ein weiterer Nebenverdienst durch den Verkauf von Pflanzenzöglingen unkompliziert möglich wäre. Letztendlich hätten wir durch den Eigenverbrauch auch einiges an Saatgut, welches wir entweder mitessen würden oder eben lagern und anziehen. Ich könnte mir vorstelllen, dass das Heranziehen von bspw. Tomatenpflänzchen somit ebenso unter eine "Urproduktion" fällt, konnte hierzu allerdings im Netz bisher nichts finden (ich suche fleißig weiter). Wenn ich sehe, dass so eine junge Tomatenpflanze in manchen Fachgeschäften für um die 1,50€ oder mehr (je nach Alter und Sorte) erhältlich ist, fände ich es schon schade, wenn man das nicht auch nutzen könnte, wenn das Saatgut sowieso anfällt.
Kann mir dazu jemand Auskunft geben? Herzlichen Dank!