- Registriert
- 27. Mai 2006
- Beiträge
- 366
Ich machs genau wie MUTT, mir gefallen die Blätter ....
ab und zu räche ich sie zu großen Haufen zusammen, in denen die Kinder dann stundenlang spielen ...
Es gibt sowas wie Laubsauger? Ich glaube, ich lebe hinter dem Mond! Ich kenne nur diese Laubpustegeräte, die die Mitarbeiter vom städtischen Grünflächenamt für die Parks benutzen ....
Wo hier so oft von RoundUp die Rede ist, ist das nicht verboten?
Beim Verkauf im Internet steht da :
" Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf laut § 10 Pflanzenschutzgesetz nur von Personen angewendet werden, die die erforderliche Zuverlässigkeit und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch eine entsprechende Ausbildung als Gärtner, Land- oder Forstwirt oder einen entsprechenden Sachkundenachweis haben.
Nach § 6 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf sogenannten Kulturflächen angewandt werden. Kulturflächen sind Freiflächen, die gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Auf allen anderen Flächen - dazu gehören zum Beispiel Garageneinfahrten, Gehwege, Hofflächen usw. - ist die Anwendung ohne Ausnahmegenehmigung verboten."
oder gibts verschiedene Sorten von dem Zeug?
kleine waldfee
die RoundUp nur vom Hörensagen kennt und das Grün zwischen ihren Blausteinplatten eigentlich ganz schön findet
ab und zu räche ich sie zu großen Haufen zusammen, in denen die Kinder dann stundenlang spielen ...
Es gibt sowas wie Laubsauger? Ich glaube, ich lebe hinter dem Mond! Ich kenne nur diese Laubpustegeräte, die die Mitarbeiter vom städtischen Grünflächenamt für die Parks benutzen ....
Wo hier so oft von RoundUp die Rede ist, ist das nicht verboten?
Beim Verkauf im Internet steht da :
" Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf laut § 10 Pflanzenschutzgesetz nur von Personen angewendet werden, die die erforderliche Zuverlässigkeit und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch eine entsprechende Ausbildung als Gärtner, Land- oder Forstwirt oder einen entsprechenden Sachkundenachweis haben.
Nach § 6 Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf sogenannten Kulturflächen angewandt werden. Kulturflächen sind Freiflächen, die gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Auf allen anderen Flächen - dazu gehören zum Beispiel Garageneinfahrten, Gehwege, Hofflächen usw. - ist die Anwendung ohne Ausnahmegenehmigung verboten."
oder gibts verschiedene Sorten von dem Zeug?
kleine waldfee
die RoundUp nur vom Hörensagen kennt und das Grün zwischen ihren Blausteinplatten eigentlich ganz schön findet