Ja, ne is klar Feli,
war aber nicht bös gemeint.
Mope wohnt in NRW und dort greift das Nachbarrecht NRW.
Ich wiederhole hier nochmal für alle Interessierten was ich schon mehrfach geschrieben habe:
Wenn Unsicherheiten im nachbarschaftlichen Verhältnis bestehen, können die örtlichen Schiedspersonen Auskunft geben. Diese Schiedspersonen - in Sachsen heißen sie Friedensrichter - arbeiten ehrenamtlich und sind den Amtsgerichten in solchen Streitigkeiten obligatorisch vorgeschaltet. In den meisten Bundesländern gibt es diese vereidigten Schiedspersonen.
Die Adresse der zuständigen Schiedsperson (Schiedsmann, Schiedsfrau oder Friedensrichter) erfährt man bei seiner Stadtverwaltung, beim Amtsgericht oder bei seiner Polizeidienststelle. Die Schiedspersonen können nicht nur Auskunft geben sondern in einer Schlichtungsverhandlung einen Vergleich herbeiführen und beurkunden, aus dem dann auf dreißig Jahre vollstreckt werden kann, ähnlich wie bei einem Gerichtsurteil.
Das Motto der Schiedspersonen heißt: SCHLICHTEN STATT RICHTEN.
Der Königsweg ist aber wenn die Nachbarn sich selbst einigen können.
In einer Schlichtungsverhandlung wird kein Urteil gefällt sondern eine gütliche Einigung herbeigeführt.
So ein Schiedsverfahren kostet in der Regel unter 40,00€ und diese Kosten können sich die die Parteien sogar teilen.
So und nur so geht der ordentliche Weg der zum Ziel führt.
Erst wenn eine Schlichtungsverhandlung gescheitert ist, ist , mit einer Bescheinigung der Schiedsperson, der Gang zum Gericht möglich.
Ich hoffe mit diesem "Wort zum Sonntag" etwas zur Klarheit beigetragen zu haben.