Mauer auf der Gartengrenze

Hallo Tina,
habe mich heute registriert und mich in dein Thema eingelesen, kann nur sagen dein Nachbar ist zum k.........zen,:evil:
Hoffentlich bekommst Du bald Ruhe in deinen Alltag.
lieben Gruß
Bruno
 
  • poooar Tina du hast einen Fan!


    Hallo Föschber! Willkommen bei uns :eek:
     
  • Auch mein GG findet inzwischen den Nachbarn zum K.....en. Und das will was heißen.
    Ich kann einfach nicht begreifen, was der Nachbar mit seiner Taktik erreichen will.
    Auf jeden Fall kümmere ich mich um ein paar Abrißangebote, habe mir einige Firmen ausgesucht. Die ruf ich morgen an.
    Hundert Prozent habe ich einen viel längeren Atem und eine extreme Ausdauer.
    Der hat sich mit der Falschen angelegt.
     
  • Ich frage mich nur, wenn ich im Telefonbuch 2 bis 3 Firmen aussuche, die ein Angebot erstellen sollen, und der Nachbar sie nicht aufs Grundstück läßt, was mach ich dann?
    Welche Firma erarbeitet einen brauchbaren Kostenvoranschlag, wenn sie die Örtlichkeit nicht genau begutachten können. Sie müßten dann vom Bürgersteig aus schauen. Ob das man geht?
     
  • Klar können die das. Die Mauer ist ja nicht zu übersehen.
    Nur kann sich wahrscheinlich die Firma schlecht ein Bild davon machen, wie oder mit welcher Technik die dann auf Nachbars Grundstück zu Werke gehen müssen. Nicht, daß die ihm seine ach so tolle Terrasse zerstören und der Knabe dann Ersatzansprüche an die Firma stellt. Bei mir ist hinter der Mauer ein kleines Beet und dann der Pool und der Nachbar hat gleich hinter dem Bollwerk seine gepflasterte Terrasse.
     
  • Ring frei zur 2. Runde!!!

    Das Zauberwort heißt

    Zwangsvollstreckung!

    Habe gestern den ganzen Nachmittag mit Papierkram verbracht, bin aber fast fertig.


    Hallo Tina


    Was heißt das jetzt im Klartext?
    Mußt doch du eine Firma bestellen? Oder wird vom Gericht eine Firma beauftragt?



    LG Katzenfee
     
    Ich muß mir Angebote von einigen Firmen holen, diese reicht mein Anwalt bei Gericht mit samt einem Antrag auf Zwangsvollstreckung ein. Dann wird der Mauerbauer zur Zahlung eines Geldbetrages verdonnert, der die Unosten der Abrißfirma deckt. Zahlt er nicht, wird vollstreckt, d.h.Konto gesperrt oder der Gerichtsvollzieher schneit ihm ins Haus. Genauso wird er verdonnert, die Baufirma ihre Arbeit machen zu lassen.
     
    Richtig so!!!!!

    Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich deinen uneinsichtigen Nachbarn und seine Mauer bald im TV sehen kann...... :grins:
     
    Sollte ein Fernseh-Team bei euch auftauchen, dann warn uns bitte rechtzeitig vor, mit genauer Angabe des Sendetermins! :grins:
    Das wollen wir uns nicht entgehen lassen!




    LG Katzenfee
     
    Ich habe bis jetzt 3 Firmen für den Abriß angerufen. Eine will zurückrufen, der Chef ist gerade auf einer Baustelle, die andere will den Lageplan mit Maßen usw. wegen dem Kran und die dritte ruft zurück.
    Es scheint echt schwierig zu werden. Keine Firma reißt sich um die Sache.
     
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