Die Mauer kommt weg-jedenfalls ein Teil davon.
der gegnerische anwalt hat angeboten, die mauer mit einer verbretterung zu verschönern. mein anwalt hat dagegen gehalten, daß man jetzt und hier die art der ausführung festlegen müsse. der nachbar meinte dazu, das könne er nicht entscheiden, er müsse erst eine firma kontaktieren.
außerdem sagte mein anwalt, daß ich es dann auch dulden müsse, daß der nachbar mehrmals im jahr, wenn ihm danach sei, zum anstreichen zwecks holzschutz, in meinem garten aufkreuzen werde.
ich habe gesagt, daß mich die exteme höhe stört und die durch eine holzverkleidung nicht niedriger werde.
ich habe darauf bestanden, daß die höhe gekürzt wird und das betondings in einer mir genehmen farbe gestrichen werde.
der nachbar hat entgegnet, daß das kürzen der mauer teurer käme, als ein abriß mit der abrißbirne.
hallo, ist das mein problem.nein!
das urteil ist sofort vollstreckbar, heißt mauer kürzen und anstreichen.
damit kann ich gut leben.