Wenn das so wäre, daß das Recht beim Motiv oder beim Architekten oder Kunstschaffenden allein läge, dürfte man keine Fotos vom Eifelturm machen.
Sehr gut kenne ich mich mit diesem speziellen Urheberecht nicht aus, aber alles, was im öffentlichen Raum außerhalb eines Gebäudes steht, fällt unter Panoramafreiheit.
Wenn man in einem Museum fotografiert mit Menschen drauf oder nem Stück Wand und Du veröffentlichst das beispielsweise in einem Blog, ist es erlaubt.
Anders sieht es aus, wenn man Fotos von den Kunstwerken aufnimmt, um diese als Poster zu verkaufen, da liegen die Rechte beim Museum.