Natürlich NICHT.
Aber die Frage kann man ebenso an die [große] Fotoagentur Ostkreuz weitergeben, deren Fotografen in Berlin und anderswo unterwegs sind, und die auf eigene "Gefahr" ihre Fotos gar zum Verkauf anbieten (allerdings mit ausdrücklicher Untersagung für Webezwecke). Wenn man die Fotos anklickt, stehen dort die Model Release-Lizenzen. BEI KEINEM ist es gegeben....es sind durchaus klassische Streetszenen, wo Menschen nicht in die Kamera schauen...
http://archive.ostkreuz.sodatech.co...Key=berlin+street&pagejumper1=5&pagejumper2=5
http://www.ostkreuz.de/agentur/
Nun muß man was zu Model Release wissen....kann auch stillschweigend gegeben werden, sprich: der Fotografierte sieht den Fotografen, sagt aber im Moment der Aufnahme NICHTS....besteht also nicht darauf, gelöscht zu werden.
Eine vertrackte Situation, denn nicht immer bemerkt derjenige den Fotografen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag
Es gab vor gar nicht langer Zeit eine Klage einer Dame, die sich auf einer Ausstellung wiederfand. Ja, natürlich, liegt in ihrem Recht. So stehts in der GEsetzgebung. In der deutschen, im amerikanischen, wer hätte das gedacht, gilt ein ganz anderes, da darf jeder die Linse hochreißen.
Und dieser beklagte, angezeigte Streetfotograf nun, er bezieht sich ebenso auf ein Recht, der künstlerischen Freiheit nämlich.
Wo zum Henker ist der Link, den müßt ich mal suchen, wenn ich gleich von meiner (erdachten) Fototour wieder komme.
WEnn es tatsächlich für unseren Forenbetreiber ein Problem darstellt, sollte er sich bei mir melden. Auch hier gilt: wo kein Kläger da ein Weitermachen....
Und weiter: ja das neue Recht, hier habe ich, also ICH PERSÖNLICH, immer darauf geachtet, keine Hilflosen abzubilden, oder Menschen in völlig prikären Situationen. Im folgenden Link ist übrigens der Name des verklagten Fotografen (haha, er ist sogar Ostkreuz-Fotograf, der Herr Espen Eichhöfer) zu finden....
http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen