Kaufverträge Rücktritt möglich?

Wouh,

ich bin überweltigt, das ihr euch so spezifisch den Kopf zerbrecht. ;)

Es gibt frohe Kunde...
Der edle Juwelier hat sich gestern gemeldet, das Stück sei nicht mehr lieferbar, er würde mir die Anzahlung zurück bezahlen.
Tralallalla, hab ich mich diebisch gefreut, entweder ist das die Wahrheit, oder jemand hat ihm ins Gewissen geredet, aber er wollte sich die Blöße nicht geben, das ist nämlich ein Macho und As... höchsten Grades. So eine Unfreundlichkeit, darum bin ich nämlich am meisten sauer auf den Typen. Ich habe verstanden, das ich im Unrecht bin, werde es mir disbezüglich hinter die Ohren schreiben. Dass es den Juwies schlecht geht, kann ich nicht ändern, jede Bronche hat schlechte Zeiten, muss man halt mal ein anders Geschäftsprinzip einsetzen. Aber..., Kundenfreundlichkeit ist das A und O. Jedenfalls bin ich froh, das ich aus der Sache so glimpflich rauskomme. Das Teil hätte sowieso nur in der Ecke gelegen, bei den 4 Buchstaben lohnt nichts mehr zu verkaufen, die haben horende Gebühren.
Ganz lieben Dank für euren Einsatz.
:o Herbstrot


P.S. Das mit dem Wunschzettel werde ich mir merken, nix mehr bestellen im Geschäft, oder fragen, ob ich es nehmen muss, auch wenn es in natura nicht so dolle ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wobei Kundenfreundlichkeit auch "freundliche Kunden" bedeutet - Stichwort:
    Macho, As... & Co.


    Getreu dem Sprichwort:
    Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche...


    Schönen Tag noch
    falccone
     
  • Na dann Glück gehabt.

    Es gibt Läden, da geh ich auch nicht gern rein. Aber wer seine Kunden anguckt als wenn sie stören.......

    Unser Versuch einen PC zu kaufen Meine Herren.
    Suse
     
  • Man kann auch von einen Kaufvertrag zurücktreten unter bestimmten Voraussetzungen.

    Voraussetzung ist das die gekaufte Ware noch im Originalzustand ist , also nicht wie hier aufgerissene Packungen, getragene Kleidung etc.
    Ausnahme: Die Ware ist fehlerhaft und man konnte es erst nach dem auspacken, benutzen feststellen.

    Da gibt es einmal die Kulanzgründe, also die Ware gefällt nicht, zu klein gekauft etc. hat allgemein keinen Wirklichen Fehler/Mangel, da bekommt man meist sein Geld nicht zurück sondern einen Gutschein für etwas anderes, das ist freiwillig wird aber von den meisten Händlern gemacht.

    Wenn die Ware fehlerhaft ist, also kaputt ist, kann man auf Rückzahlung des Geldes bestehen.
    Da muss man sich NICHT mit einem Gutschein abspeisen lassen!

    Es gibt Ausnahmen z.Bsp ein Autokauf wo einem meist erst mal eine kostenlose Reparatur angeboten wird oder manche Händler bieten auch Ersatzbestellungen an, man bekommt die Ware noch mal ganz neu ausgehändigt.
    Das muss man aber auch nicht zig mal mit machen, wenn danach immer noch Mängel sind kann man auch da auf Rückgabe seines Geldes bestehen.

    Ein Kaufvertrag ist immer dann entstanden wenn der Händler und Käufer etwas schriftliches vorliegen hat, das ist der Bestellschein, Bestellauftrag, ausgestellte Quittungen, Kassenbon etc.

    Mündliche Verträge sind auch binden wenn man es bezeugen kann, deshalb aufpassen bei Telefonverkäufe, sagt ihr ja und der zeichnet das auf per Tonband habt ihr einen mündlichen Vertrag geschlossen und es ist sehr schwer da wieder raus zu kommen.

    Hier ist jetzt passiert das der Kaufvertrag nicht komplett vollzogen werden konnte, konnte nicht bis zum Ende zustande kommen da die Ware nicht lieferbar war, also bekommt man auch sein Geld wieder.

    Hättest du die Ware nicht abgeholt und auch nicht weiter bezahlt bezweifle ich das der Händler sich die Mühe des Klageweges auf Einhaltung des Vertrages gemacht hätte.
    Genau dafür nehmen viele Anzahlungen weil das die Kosten für Bestellungen, Telefonate etc. für die abdeckt, und die können die Ware auch zurückgeben bei den Großhändlern.
    Die Anzahlung wird dann einbehalten und ist eigentlich zu deinen Ungunsten da meist zu hoch.

    Ausnahmen könnte hier höchstens Sonderanfertigungen oder so was sein.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • @Stupsi


    dein Beitrag enthält so viele Falschaussagen, dass es zu mühselig ist die einzeln aufzuführen. Beschäftige dich doch einfach einmal mit dem Thema, ehe du hier sowas postest.




    gruss
    falccone
     
    Wouh,

    ich bin überweltigt, das ihr euch so spezifisch den Kopf zerbrecht. ;)

    Es gibt frohe Kunde...
    Der edle Juwelier hat sich gestern gemeldet, das Stück sei nicht mehr lieferbar, er würde mir die Anzahlung zurück bezahlen.
    Tralallalla, hab ich mich diebisch gefreut, entweder ist das die Wahrheit, oder jemand hat ihm ins Gewissen geredet, aber er wollte sich die Blöße nicht geben, das ist nämlich ein Macho und As... höchsten Grades. So eine Unfreundlichkeit, darum bin ich nämlich am meisten sauer auf den Typen. Ich habe verstanden, das ich im Unrecht bin, werde es mir disbezüglich hinter die Ohren schreiben. Dass es den Juwies schlecht geht, kann ich nicht ändern, jede Bronche hat schlechte Zeiten, muss man halt mal ein anders Geschäftsprinzip einsetzen. Aber..., Kundenfreundlichkeit ist das A und O. Jedenfalls bin ich froh, das ich aus der Sache so glimpflich rauskomme. Das Teil hätte sowieso nur in der Ecke gelegen, bei den 4 Buchstaben lohnt nichts mehr zu verkaufen, die haben horende Gebühren.
    Ganz lieben Dank für euren Einsatz.
    :o Herbstrot


    P.S. Das mit dem Wunschzettel werde ich mir merken, nix mehr bestellen im Geschäft, oder fragen, ob ich es nehmen muss, auch wenn es in natura nicht so dolle ist.

    Herbstrose,
    ich bin am Grübeln, warum du deinen "Erfolg" so groß geschrieben posten musstest.
    Ist dir doch ein großer Stein vom Herzen gefallen aufgrund deiner vorgedachten Vorgehensweise?
    GG ist Jurist und sieht das ganz anders als du.
    maryrose
     
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