Ich wunder mich über

Ich wundere mich über die Schweiz.

Jetzt war doch dieses furchtbare Unglück in Crans Montana. Jetzt frag ich mich zum Beispiel, wieso waren so viele Teenager dort ?
War das eine spezielle Veranstaltung für das Jungvolk ?
Ich hab da nix drüber gelesen.

Es war 1.30 Uhr, da haben bei uns Minderjährige nix mehr in einer Bar zu suchen. Wo sie normal zu keiner Uhrzeit was zu suchen haben.
Wie sind da die Vorschriften in der Schweiz ?


@Linserich oder wer sonst noch aus der Schweiz ist.....
Kennt ihr euch da aus.
 
  • @Feli871
    Das Gesetz über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken des Kantons Wallis sagt dazu folgendes:

    Art. 12
    Jugendschutz
    1
    Nach 18 Uhr haben Jugendliche unter 12 Jahren nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters oder eines durch diesen bevollmächtigten mündigen Dritten Zutritt zu den Räumlichkeiten und Plätzen.
    2
    Nach 22 Uhr haben Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters oder eines durch diesen bevollmächtigten mündigen Dritten Zutritt zu den Räumlichkeiten und Plätzen.
    3
    Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten und Plätzen, in denen Striptease, Sex-Shows, Sex-Videos oder ähnliche Darbietungen angeboten werden.
    4
    Alkoholführende Betriebe haben eine Auswahl alkoholfreier Getränke anzubieten, welche bei gleicher Menge weniger teuer sind als das billigste alkoholische Getränk.
    5
    Die Gesetzesbestimmungen über den Schutz der Minderjährigen bleiben vorbehalten.
    6
    Der Inhaber der Betriebsbewilligung ist für die Kontrolle des Zutrittsalters verantwortlich.


    Laut Gesetz durften die Minderjährigen in der Bar sein, sofern von einem Volljährigen begleitet. Die genauen Umstände werden jetzt wohl nach und nach geklärt.
     
  • Danke
    Ist ja da sehr unterschiedlich geregelt.
    Muss ich erst mal schauen welcher Kanton das ist.
    Da bin ich aber jetzt zu müde.
    Ich hoffe noch auf unsere Schweizer hier im Forum.
     
  • Nach 22 Uhr dürfen Minderjährige nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer erwachsenen Aufsichtsperson rein. Die Einlasskontrollen wurden dort nicht oder nur sehr wenig eingehalten, es waren auch viel zu viele Gäste drin. Es gab offenbar noch eine zweite Tür lediglich mit einem PIN-Code geschützt, da haben sich viele Einlass verschafft.

    Ja, die jüngste war erst 14. mehr als die Hälfte war 15 - 16. Ich frage mich auch, wo die Erziehungsberechtigten waren.

    Der Betreiber ist inzwischen in Untersuchungshaft, es wird voll ermittelt. Auch gegen Behördenmitglieder der Gemeinde und des Kantons.
     
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    Kraniche? Jetzt?
    Was stimmt denn mit denen nicht? 🤔
    Sehr verwunderlich.....
     
  • ... 67

    und das Google wackelt, wenn man die Zahl ins Suchfeld eingegeben hat... :unsure:

    Diesen 67 meme kappiere ich so ganz und gar nicht. Das muss wohl der Moment sein, bei dem man begreift, dass man alt wird... :cry:
     
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