@ Mutts
Die Aussenansicht eines Hauses sagt so wenig über die finanziellen Besitztümer aus wie das Auto in der Garage. Mit meisten Luxusfahrzeuge sind geleast und die Häuser auf Jahre hinaus noch nicht abbezahlt.
Die Kriminalstatistiken, die ich kenne, sagen etwas ganz anderes aus:
Einbrecher suchen sich ihre Objekte nach folgenden Gesichtspunkten aus:
Wo brennt in der Dämmerung kein Licht und kann ich dort problemlos einsteigen, ohne dass mich jemand sieht? Die Optik des Anwesens ist dabei unerheblich. Jedes Diebesgut ist ein Zufallsfund. Den kannst Du bei Familie Armdran genauso machen wie bei Herr und Frau Neureich.
@ Rentner
Das klingt für mich ein bisserl nach Verfolgungswahn. Was ist daran belästigend, wenn ein Objekt auf öffentlichem Grund und Boden fotografiert wird?
Die rechtliche Fragestellung ist ja nicht neu. Sie stellt sich jedem Filmemacher, ob privat oder professionell. Fakt ist, solange Du dich auf öffentlichem Grund und Boden befindest, verletzt Du keine privaten Interessen. Das ist einfach so. Erst, wenn Du dich mit der Kamera auf die Mauer legst und in das Grundstück hinein fotografierst, ist die geschützte Privatsphäre verletzt. Also, rein rechtlich gesehen, fühlst Du dich zurecht "belästigt".
@ Beauty
das Argument dieses Landesdatenschutzbeauftragten ist ja keines. Wenn es ein Argument gäbe, dann müsste er sagen: Wir lassen das verbieten. Wenn er nur auf die Möglichkeit verweist, der Nutzung zu widersprechen, dann ist das genauso unerheblich, wie wenn er beim Kauf von Waren über das Internet auf das gesetzliche Widerrufsrecht verweist.
Also, Ihr überzeugt mich alle nicht. Ich verstehe nur, dass Ihr Euch persönlich verfolgt fühlt. Als Großstädter bin ich da vielleicht etwas abgebrühter wie Ihr. Mir ist das wurscht.
unverfolgbare Grüße
Tono