@ ALuckyGuy
Deinen Gedankengang kann ich schon nachvollziehen, auch den von John.
Klar gehen mir solche Leute auch gegen den Strich. Ich denke, das habe ich mit dem Zitat des Biergartenurteils deutlich gemacht.
Mir geht es aber um etwas anderes:
Das Gesetz macht keinen Unterschied, wer zuerst da war.
Wenn von einem Grundstück Emissionen ausgehen, so ist dieser dafür verantwortlich, dass sich diese innerhalb bestimmter Grenzwerte bewegen.
Und nochmal anders gefragt:
Darf denn eine Gemeinde ein Bebauungsgebiet neu ausweisen, wenn sie genau wissen muss, dass es Ärger mit bereits bestehenden Nachbarn geben wird?
Warum tut eine Gemeinde so etwas? Weil sie wachsen möchte, Arbeitsplätze schafft und am Ende des Tages vollere Kassen haben möchte. Niemand kann mir erzählen, eine Gemeinde plant neue Bebauungsgebiete aus rein karitativen Zwecken. Immerhin setzt die Ausweisung eines neuen Bebauungsplanes einen jahrelangen Prozess in Gang. Unter Umständen müssen zuvor Flächennutzungspläne geändert werden. Sämtliche Träger öffentlicher Belange müssen innerhalb angemessener Frist gehört werden. Dazu werden in der Praxis oft nicht nur Stellungnahmen, sondern Gutachten abgegeben. Berechtigte Belange müssen in die Bebauungspläne eingearbeitet werden. Im Zuge dieser Maßnahmen wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass es zu Konflikten mit Nachbarn kommen kann. Leider sieht die Lösung dann häufig so aus, dass für die Bebauung Lärmschutzfenster vorgeschrieben werden, was ich lächerlich finde. Fenster sind dazu da, sie zu öffnen, auch nachts.
Tono... differenziert nur