die Pressefreiheit und die BILD

Nein, das ist er eben nicht. Wohl ist er Amtsträger des Staates, aber kein Staatsdiener. Und er ist, manche mögen es vergessen haben, das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.


Tono... Familienoberhaupt der Tonos
 
  • Die Angelegenheit nahm ihren Anfang 2009, als CW noch Ministerpräsident war.

    Es gab Gerüchte, dass Maschmeier CWs Haus finanziert hätte - woher die kamen, weiß bis heute niemand.

    Die Gerüchte könnten z.B. aus seiner Ex-Familie stammen, nicht alle Ehefrauen sind very amused, wenn die kommende GG bereits schwanger ist vor der Scheidung von der ehemaligen.

    Der "Spiegel" erzwang jedenfalls die Offenlegung beim obersten Gericht.
    Das dauerte durch alle Instanzen derart lange Zeit, dass CW inzwischen BP geworden war - das konnte 2009 niemand ahnen!!
    Erst im August 2011 erfolgte die Offenlegung der Unterlagen gegenüber dem "Spiegel".

    :(Wenn Frau Merkel all das gewusst/geahnt hätte......:(


    P.S. aus Wiki: Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

    Zumindest leistet der BP also nen Amtseid - was ist er dann anderes als oberster Staatsdiener!
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • tono,
    er ist aber doch beamter und sind nicht die beamte alle staatsdiener?
    logo, er hat keine staatsdienerfunktion im sinne von minister, um in diese kreise zu bleiben.

    Amtsträger sind Personen, für die im deutschen Recht besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten. ...

    Es ist dabei nicht erheblich, ob die Tätigkeit im Hauptamt oder ehrenamtlich geschieht. Auch Referendare, Personen in der Probezeit oder Auszubildende können unter Umständen Amtsträgerstatus innehaben.

    Amtsträger führen Amtshandlungen aus. Amtsträger der Exekutive und der Judikative bekleiden ein öffentliches Amt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsträger

    § 331
    Vorteilsannahme

    (1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html

    ohne Kommentar
     
    moorschnuck, schön und gut, der spiegel hat die offenlegung vor dem obersten gerichthof erzwungen, wie du schreibst.
    frage:
    warum hat der spiegel nicht das oberste gericht bemüht, um offenlegung der spendeaffäre vom damaligen bundeskanzler kohl, zu erzwingen.
    er hat gegen das parteingesetz verstoßen, was meiner meinung nach eine straftat ist, wärend eine privater kredit eine privatsache ist und somit keine straftat.
     
  • Huhu Dieter,
    bei CW war es das Grundbuch - vergaß ich zu schreiben.

    Wenn du als Ministerpräsident den Anschein der Käuflichkeit/Bestechlichkeit erweckst, reicht das schon aus.

    Ob CW gegen das Ministerpräs.-Gesetz verstoßen hat, wird sich noch herausstellen.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o
     
    Huhu Dieter,
    bei CW war es das Grundbuch - vergaß ich zu schreiben.

    Wenn du als Ministerpräsident den Anschein der Käuflichkeit/Bestechlichkeit erweckst, reicht das schon aus.

    Ob CW gegen das Ministerpräs.-Gesetz verstoßen hat, wird sich noch herausstellen.

    Herzliche Grüße
    von
    Moorschnucke:o

    Moorschnucke, welches Gesetz ist das Ministerpräs.-Gesetz? Ich habe dazu leider nichts gefunden.
     
    Und der nächste Skandal steht schon vor der Tür....
    Wie jetzt bekannt wurde, hat der Weihnachtsmann im letzten Jahr einen neuen Rentierschlitten erworben, zu dessen Finanzierung er einen günstigen Kredit von Frau Osterhase bekommen hat. Die deutsche Presse ist empört und meint, dass er sich vor Weihnacheten 2011 hätte erklären müssen und dass diese Vorgehensweise mit der Wichtigkeit seinen Amtes unvereinbar sei......:d

    Okolyt,

    schau mal hier was dem Weihnachtsmann dann passiert ist:

    A merry Hunt -- auf You Tube Videos.

    Hätte es dir gerne hier hochgeladen, hat aber 3 x nicht geklappt, schade,
    vielleicht schaun es die anderen auch mal an!

    Ähnlichkeiten mit unserem Herrn BP wären indes rein zufällig !!

    WH MI 25
     
    moorschnuck, schön und gut, der spiegel hat die offenlegung vor dem obersten gerichthof erzwungen, wie du schreibst.
    frage:
    warum hat der spiegel nicht das oberste gericht bemüht, um offenlegung der spendeaffäre vom damaligen bundeskanzler kohl, zu erzwingen.
    er hat gegen das parteingesetz verstoßen, was meiner meinung nach eine straftat ist, wärend eine privater kredit eine privatsache ist und somit keine straftat.

    Ja, sollen wir nun alle weiteren Straftaten, wenn das eine war, gutheißen und durchgehen lassen?
     
  • es geht um quote um nix als quote!!!!
    und das was die scheinheiligen journalisten dem herrn wullf vorwerfen praktizieren die zeitungen dich auch. genau das selbe. in genau der gleichen art und weise.

    die bildredaktion hat immer nur gesagt das der bp nur drohungen auf den ab gesprochen hat. im gegensatz zum wulff, der gesagt hat das er bei diesem telefonat ursprünglich um aufschub des berichts gebeten hat. sicher mit der falschen wortwahl, aber das lassen wir jetzt mal beiseite.
    jetzt, viele tage später, sagt die bildzeitung, ähhmm ja, der bundespräsident hat um aufschiebung des berichts gebeten. aaaaaabber man hätte das klar und deutlich als drohung vernommen.:d
    hat er es nun als drohung gesagt oder nicht??? wir werden es wahrscheinlich nie so richtig erfahren. aber interessant finde ich, wie die journalie schon mal langsam in deckung geht.

    pressefreiheit ist ein hohes gut, das ich auch nicht missen möchte. aber das, was daraus mitterweile geworden ist ist meinungsmache. man könnte es auch propaganda nennen. wer sich heutzutage der einschlägigen presse entgegenstellt oder sie verärgert wird gnadenlos und mit allen mitteln vernichtet.
     
  • pressefreiheit ist ein hohes gut, das ich auch nicht missen möchte. aber das, was daraus mitterweile geworden ist ist meinungsmache. man könnte es auch propaganda nennen.

    Natürlich ist es Meinungsmache - das gehört nämlich zu den ureigensten Aufgaben; die Pressefreiheit soll die freie Meinungsbildungsbildung beim Volk garantieren.

    Wenn sich ein Bürger dann aber dazu entschließt, lediglich eine einzige Informationsquelle zu nutzen, um sich eine Meinung zu bilden, ist das wohl kaum ein Manko der Pressefreiheit.

    Hier von Propaganda" zu sprechen, ist ein Schlag ins Gesicht all jener Völker, welche tatsächlich nur mit regierungsgefilterten- und gesteuerten Informationen, also ohne Pressefreiheit, ihre Meinung bilden dürfen.
     
    Jetzt wird abenteuerlich!



    § 331 StGB stellt die Amtshandlungen unter Strafe. Der private Hauskauf gehört ja wohl nicht dazu. Und wenn, dann müsste es sich in der Tat um eine Vorteilsgewährung zu Gunsten des Dritten gehandelt haben und zwar im Kausalzusammenhang mit der Kreditgewährung. Ich habe bisher noch nirgends davon gelesen, dass dieser Fall überhaupt eingetreten ist.

    Zumindest leistet der BP also nen Amtseid - was ist er dann anderes als oberster Staatsdiener!

    Und Nein! Nein! Nein! Der deutsche Bundespräsident ist kein Amtsträger! Und auch nicht vergleichbar mit einem "Bediensteten im Amte". Art.34 GG ist auf den Bundespräsidenten überhaupt nicht anwendbar.


    Tono... korrigiert
     
    Natürlich ist es Meinungsmache - das gehört nämlich zu den ureigensten Aufgaben; die Pressefreiheit soll die freie Meinungsbildungsbildung beim Volk garantieren.

    Wenn sich ein Bürger dann aber dazu entschließt, lediglich eine einzige Informationsquelle zu nutzen, um sich eine Meinung zu bilden, ist das wohl kaum ein Manko der Pressefreiheit.

    Hier von Propaganda" zu sprechen, ist ein Schlag ins Gesicht all jener Völker, welche tatsächlich nur mit regierungsgefilterten- und gesteuerten Informationen, also ohne Pressefreiheit, ihre Meinung bilden dürfen.

    Vielleicht liest du dazu auch mal meine Beiträge und erwiderst auf die Vorhaltungen dort. Ich finde, ich unterscheide da ganz konkret zwischen der rechtsstaatlich garantierten Pressefreiheit und dem, was der Springer Verlag praktiziert.

    Interessant finde ich auch, am Rande bemerkt, wieviele Leser die Aussagen der BILD Zeitung neuerdings für bare Münze nehmen, wo doch sonst immer alle unisono vortragen, dass sie solche Revolvermärchen nicht ernst nehmen.


    Tono... ungelogen
     
    Vielleicht liest du dazu auch mal meine Beiträge und erwiderst auf die Vorhaltungen dort. Ich finde, ich unterscheide da ganz konkret zwischen der rechtsstaatlich garantierten Pressefreiheit und dem, was der Springer Verlag praktiziert.

    Habe ich gelesen - warum unterstellst Du, dass ich dies nicht getan habe ? :confused:

    Nur weil ich dennoch nicht zu dem gleichen Resultat komme ? Ich denke, die Freiheit habe ich wohl.

    Ich bin auch nicht der Ansicht, dass auf einmal die B... völlig unkritisch betrachtet wird. Damit unterschätzt Du die Menschen. Wie bereits erwähnt, haben wir das große Glück, uns vielfältig zu informieren, um uns eine Meinung zu bilden. Nur weil diese Meinungen nicht Deiner entsprechen und die B... involviert ist, ist es etwas anmaßend, all diesen Menschen ihre Urteilsfähigkeit abzusprechen.

    PS: Der BP ist selbstverständlich ein Amtsträger !
     
    Der BILD Zeitungs Nachsatz war eine ganz allgemeine Randnotiz und bezog sich weder auf deine noch auf andere konkrete Aussagen in diesem Fred.


    Was ich dir aber vorhalte ist dieses:
    Hier von Propaganda" zu sprechen, ist ein Schlag ins Gesicht all jener Völker, welche tatsächlich nur mit regierungsgefilterten- und gesteuerten Informationen, also ohne Pressefreiheit, ihre Meinung bilden dürfen

    Wie kannst Du ernsthaft behaupten wollen, die hier geäußerte Kritik an der ausgeübten Pressefreiheit sei "ein Schlag ins Gesicht"?
    Das ist es eben nicht. Denk nur mal an die Berichterstattung in den beiden Golfkriegen zurück. Wie sich später heraus stellte, war das, was uns über die Nachrichten "verkauft" wurde, reine Propaganda und hatte mit der Wahrheit nicht sehr viel zu tun.
    War das auch Pressefreiheit? Und wenn ja, von wem? Was wurde der Presse vergünstigt, damit dies unter dem Mantel der freien Berichterstattung zu unserer Information berichtet und gezeigt wurde?

    Tono... differenziert


    PS: das "Amt" des Bundespräsidenten fällt nicht unter Art. 34 GG. Damit ist er kein Amtsträger in diesem Sinne.
     
    Jetzt wird abenteuerlich!




    § 331 StGB stellt die Amtshandlungen unter Strafe. Der private Hauskauf gehört ja wohl nicht dazu. Und wenn, dann müsste es sich in der Tat um eine Vorteilsgewährung zu Gunsten des Dritten gehandelt haben und zwar im Kausalzusammenhang mit der Kreditgewährung. Ich habe bisher noch nirgends davon gelesen, dass dieser Fall überhaupt eingetreten ist.



    Und Nein! Nein! Nein! Der deutsche Bundespräsident ist kein Amtsträger! Und auch nicht vergleichbar mit einem "Bediensteten im Amte". Art.34 GG ist auf den Bundespräsidenten überhaupt nicht anwendbar.


    Tono... korrigiert


    Wieso wird es abenteuerlich? Den Bezug zum BP hast du hergestellt. Ich wollte nur erklären, bei wem was unter Strafe gestellt wird und wie Amtsträger definiert wird. Darunter habe ich geschrieben: ohne Kommentar.

    Bei dem Kredit geht es um die Zeit als Herr Wulff Ministerpräsident in Niedersachsen war. Nicht um die Zeit als Bundespräsident.

    Das die Kreditgeschichte nicht strafbar war, ist doch schon längst festgestellt worden. Es war immer nur die Rede davon, dass es zwar nicht strafbar aber doch nicht sauber war. Wieso gibt er nur etwas zu, wenn es nicht mehr anders geht?
     
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