zur Richtigstellung: der angrenzende Eigentümer/Mietergemeinschaft/usw. ist/sind verpflichtet ab 7:00 morgens den Zugang zum Haus freizuhalten! Bei Verhinderung ist für einen Stellvertreter zu sorgen! ...
Ja niwi,
genau so ist es nämlich bei uns geregelt, Zugang zum Haus und Bürgersteig ab 7:00 freihalten.
So sind wir auch verpflichtet, anzugeben, wann, wer auf der entsprechenden Etage Urlaub hat, damit er einen Vertreter bestimmt, der das für ihn erledigt.
Hat er keinen gefunden, muß er für den Zeitraum jemanden einstellen und kommt auch für diese Kosten auf, es sei denn, einer der 2 von 3 Miet/ET-Parteien pro Etage macht das mit!..
Mo, die diese Reglung auch fair findet!