Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.
Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.
.... Ich hab mir fest vorgenommen auch mal nix zu tun !!!
Muecke1401
Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.
Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.
Nö.
Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.
Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.
Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.
Wobei?Viel Spaß.
Du kannst es leider nicht zwingend als "für alle geltend" ansehen, da es nur ein AG-Urteil ist.Inwiefern gilt das Urteil vom Amtsgericht Köln?
Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.
Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.
Nö.
Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.
Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.
Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.
Wobei?
Ich hab die Sachlage dargelegt, wie es bei uns ist und auch schon entschieden wurde.
Ich selber räume und streue regelmäßig und das auch noch für unseren Nachbar mit!
Also, was sollte der Spruch?![]()
Nö.
Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.
Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.
Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.
Ja.Wenn ich vergessen hab Schnee zu fegen - also meine Schuld - und Du brichst dir dabei ein Bein, zahlt meine Private Haftpflicht dir den Schaden?
In dem z.B. Zeugen erklären, dass Du grundsätzlich Deiner Räumpflicht nicht nachkommst, oder dass Du ihnen ggü. erklärt hättest, dass Du auf's räumen "keinen Bock" hast.Sorry, das verstehe ich überhaupt nicht, wie wollen sie mir vorsätzliches Vergessen beweisen,
s. obenhe he, das ist ja klasse, dann mach ich das jetzt immer so, und erspare mir das Fegen und brauche nicht mal für den Schaden direkt aufkommen, wozu hab ich denn eine Priv. Haftpflicht???
Also, da kommt ein Bienchen zum Blümchen.... :grins:Bitte um Aufklärung??
Ich kenn Euer Umfeld nicht, hier ist der Mieterverein ein Traum und hat mich schon mehrfach vor ungerechtfertigten Forderungen der Vermieter geschützt.äm.... feiveline, der Mieterschutzbund hat hier im Umfeld keinen guten Ruf
Mit einer RSV und Deckungszusage auch kein Problem.Mo, die meint, da kann doch was nicht stimmen, dann lieber den direkten Weg zum Anwalt wählen würde