Der Winterdienst in einem mehrstöckigen Mietshaus

Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.

Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.
 
  • Liebe Doro

    Ich hab letztes Jahr geschippt wie ne Bekloppte, und die gesamten Nachbarhäuser nicht. Und wo gehen die lieben Leuts, die hier entlanggehen- mitten auf der Strasse, die voller Schnee liegt.
    Die Kids und die Eltern finden mit Schnee besser, als wie ohne und Matschzeugs überall.
    Ich schippte ja auch noch bis zum Müll Und den Müllplatz sauber- machte sonst auch keiner.
    Nöööö, meiner alten Dame im Haus bring ich gerne den Müll weg, die geht bei Schneewetter gar nicht mehr raus, und ansonsten mach ich das nur noch, wenn ich Lust hab.
    Ich hab das jetzt 16 Jahre stillschweigend getan- irgendwo ist dann auch mal Schluss.
    Von 6 Parteien ist eine wirklich zu alt, die andere will aus Faulheitsgründen nicht- schiebts aber aufs Alter(wobei das mein "geliebter" Nachbar ist und ich nicht ganz objektiv :-9 )
    Die anderen Drei sind da merkbefreit .

    ich dieses Jahr auch:grins:.

    LG
     
    Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.

    Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.

    Und warum macht man das nicht immer so, spart man sich doch verdammt viel Stress....

    Ich geh ja auch lieber auf Schnee als auf halb aufgetautem Schmier. Und man darf ja öfter raus, das Eiskratzen letztes Jahr ging ja auch erst nach halbstündlichem Abwarten.

    Mücke, dieses merkbefreite mag ich machmal mit dem Schneeball nachhelfen. Bis einer mal aufmerkt, daß es vorher immer einen Doofen gab.
    Heute habe ich einen sehr intoleranten Tag, je nach Auslegung!

    Beste Grüße
    Doro
     
  • Nö.

    Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.

    Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.

    Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.
     
  • Nö.

    Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.

    Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.

    Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.

    Viel Spaß.
     
    Also, ich hätte auch keine Lust darauf zu hoffen, daß die Haftpflichtversicherung das ohne weiteres macht. Auf den Papierkram net und auf den Stress net, wenn sie doch net zahlt.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Hallo, wieviel Meter sind es denn? Wieviele Mietparteien habt Ihr?
    Ich hab vor 3 jahren noch bei einem WD gearbeitet und WEG-Angebote
    noch und nöcher geschrieben. Da kommt mal eigentlich kein Geld für den einzelnen Bewohner zusammen, wenn alle zahlen. Minimum fürs Jahr waren 23qm Räumfläche zu 250.- (inkl MwSt.) =geteilt durch Anzahl Mietparteien und nochmal geteil durch 5 (Nov-Mär=Saison) = mon Beitrag= billig. Dieses Jahr ist es noch der gleiche Preis in Nbg.
    Ich bin zur Zeit auch wieder Vollzeit-Schneeräumer mit Grundgehalt +X(egal ob Arbeit oder nicht:D), allerdings noch ohne Schnee.
     
    Zuletzt bearbeitet:
  • Inwiefern gilt das Urteil vom Amtsgericht Köln?

    Ich hatte gerade ein etwas lauteres Gespräch mit der Dame der Hausverwaltung, die mir weismachen will, daß dieses Urteil nur für Köln gilt, nicht aber für uns.

    Beste Grüße
    Doro
     
  • Na super, muß ich also darauf hoffen, daß die alten Damen gewillt sind, entweder etwas aus ihrer Kasse abzudrücken wie jeder andere auch und man nen Winterdienst holt oder ich darf darauf hoffen, daß die drei etwas jüngeren Parteien evtl. mithelfen.

    Oder ich strenge selber ein Verfahren an. Was ist das für ein Blödsinn...

    Beste Grüße
    Doro
     
    Ich würde mich auf jeden Fall mal an den Mieterverein wenden.

    Da sitzen richtige "Füchse", die auch Gerichtsentscheidungen aus Deiner Stadt und/oder eigene Erfahrungen mit Vermietern in gleicher Situation haben.

    Wenn Du da Mitglied wirst, würden die auch den Prozess für Dich anleiern, allerdings erst im nächsten Jahr, da Du für die Prozessübernahme
    a) eine Wartezeit hast und
    b) das Problem nicht schon vor Eintritt bestanden haben darf.
     
    Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.

    Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.

    Ist kein Rat, so zu verfahren? Dann schreib es auch nicht!

    Nö.

    Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.

    Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.

    Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.

    Wieso dann noch dieser Beitrag? Nur beschrieben, wie es bereits bei euch geschehen ist? So ein Unsinn!

    Wobei?
    Ich hab die Sachlage dargelegt, wie es bei uns ist und auch schon entschieden wurde.

    Ich selber räume und streue regelmäßig und das auch noch für unseren Nachbar mit!

    Also, was sollte der Spruch?:confused:

    s.o.
     
    Ich verstehe leider nur Bahnhof und noch nicht einmal ansatzweise worauf Du hinaus willst?



    :confused::confused:Kann mich vielleicht irgendein anderer Forianer aufklären, was hier gerade passiert????:confused::confused:
     
    Nö.

    Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.

    Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.

    Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.


    Also mit Versicherungen und diesen Dingen habe ich keine genaue Erfahrung, aber um es zu verstehen, vielleicht nochmal.
    Ich verstehe es nun so:

    Wenn ich vergessen hab Schnee zu fegen - also meine Schuld - und Du brichst dir dabei ein Bein, zahlt meine Private Haftpflicht dir den Schaden?:d

    Sorry, das verstehe ich überhaupt nicht, wie wollen sie mir vorsätzliches Vergessen beweisen, so kann ich mich immer raus reden und die Versicherung belangen,

    he he, das ist ja klasse, dann mach ich das jetzt immer so, und erspare mir das Fegen und brauche nicht mal für den Schaden direkt aufkommen, wozu hab ich denn eine Priv. Haftpflicht???:d:D jeu....

    hm.... dann wundert's mich nicht, das die Versicherungen so ansteigen,
    - oder seh ich da was falsch??
    Bitte um Aufklärung??

    äm.... feiveline, der Mieterschutzbund hat hier im Umfeld keinen guten Ruf, da sollte man sich auch erst mal kundig machen
    Man kann sich da auch an die Verbraucherzentrale wenden ....


    Mo, die meint, da kann doch was nicht stimmen, dann lieber den direkten Weg zum Anwalt wählen würde:confused:
     
    Wenn ich vergessen hab Schnee zu fegen - also meine Schuld - und Du brichst dir dabei ein Bein, zahlt meine Private Haftpflicht dir den Schaden?
    Ja.

    Sorry, das verstehe ich überhaupt nicht, wie wollen sie mir vorsätzliches Vergessen beweisen,
    In dem z.B. Zeugen erklären, dass Du grundsätzlich Deiner Räumpflicht nicht nachkommst, oder dass Du ihnen ggü. erklärt hättest, dass Du auf's räumen "keinen Bock" hast.

    he he, das ist ja klasse, dann mach ich das jetzt immer so, und erspare mir das Fegen und brauche nicht mal für den Schaden direkt aufkommen, wozu hab ich denn eine Priv. Haftpflicht???
    s. oben

    Bitte um Aufklärung??
    Also, da kommt ein Bienchen zum Blümchen.... :grins:

    äm.... feiveline, der Mieterschutzbund hat hier im Umfeld keinen guten Ruf
    Ich kenn Euer Umfeld nicht, hier ist der Mieterverein ein Traum und hat mich schon mehrfach vor ungerechtfertigten Forderungen der Vermieter geschützt.

    Mo, die meint, da kann doch was nicht stimmen, dann lieber den direkten Weg zum Anwalt wählen würde
    Mit einer RSV und Deckungszusage auch kein Problem.
     
    zur Richtigstellung: der angrenzende Eigentümer/Mietergemeinschaft/usw. ist/sind verpflichtet ab 7:00 morgens den Zugang zum Haus freizuhalten! Bei Verhinderung ist für einen Stellvertreter zu sorgen! Alles andere ist Quatsch und die Versicherung hustet dir eins! sog. Verkehrssicherungspflicht - wer das macht ist im Mietvertrag geregelt;

    niwashi vergißt sich gleich vorsätzlich ...
     
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