Der Winterdienst in einem mehrstöckigen Mietshaus

zur Richtigstellung: der angrenzende Eigentümer/Mietergemeinschaft/usw. ist/sind verpflichtet ab 7:00 morgens den Zugang zum Haus freizuhalten! Bei Verhinderung ist für einen Stellvertreter zu sorgen! ...


Ja niwi,

genau so ist es nämlich bei uns geregelt, Zugang zum Haus und Bürgersteig ab 7:00 freihalten.
So sind wir auch verpflichtet, anzugeben, wann, wer auf der entsprechenden Etage Urlaub hat, damit er einen Vertreter bestimmt, der das für ihn erledigt.
Hat er keinen gefunden, muß er für den Zeitraum jemanden einstellen und kommt auch für diese Kosten auf, es sei denn, einer der 2 von 3 Miet/ET-Parteien pro Etage macht das mit!..

Mo, die diese Reglung auch fair findet!
 
  • Deine Meinung
    niwashi schrieb:
    Alles andere ist Quatsch und die Versicherung hustet dir eins!



    Meine Aussagen von oben mit Beispielen hinterlegt
    Ab 7 Uhr morgens und bis 20 Uhr abends sollte der Gehweg ohne Gefahren passierbar sein. Stürzt ein Passant, muss der Mieter, der mit dem Streudienst beauftragt war, die Kosten für die Behandlung sowie gegebenenfalls Schmerzensgeld oder gar eine Erwerbsminderungsrente zahlen, falls das Unfallopfer durch den Sturz dauerhaft berufsunfähig wird. Diese Zahlungen übernimmt grundsätzlich die private Haftpflichtversicherung. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Wenn der Versicherte bereits mehrere vergleichbare Schäden verursacht hat und seinen winterlichen Pflichten dennoch nicht nachkommt, dann darf die Versicherung bei einem erneuten Schadensfall die Zahlung verweigern.
    Quelle

    Absicherung durch Private Haftpflichtversicherung
    Die Private Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson und sichert die Privatperson auch als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung ab. Dies bezieht sich z.B. auch auf die Räum- und Streupflicht. Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist also über die Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz abgedeckt
    Quelle

    Wer haftet, wenn etwas passiert?

    Zunächst der Vermieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Der Mieter haftet dann, wenn der Vermieter wirksam die Verpflichtung des Mieters, die Räum- und Streupflicht für ihn zu erledigen, vereinbart hat. Außerdem obliegt dem Vermieter die Verpflichtung, die Einhaltung der Räum- und Streuverpflichtung durch den Mieter zu überwachen. Wegen der damit verbundenen erheblichen Haftungsrisiken erscheint es zweifelhaft, ob die Räum-und Streupflicht wirksam auf den Mieter übertragen werden kann. Dem Mieter ist in jedem Fall der Abschluß einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zu empfehlen, sofern keine Deckung über die Versicherung des Hauseigentümers besteht.
    Quelle

    Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer relevant
    Vor finanziellen Eigenaufwendungen können sich allerdings beide schützen. Während der Mieter im Falle einer fahrlässigen Unterlassung der Räumpflicht seine private Haftpflichtversicherung zur Deckung der Kosten kontaktieren kann
    Quelle

    Rutscht eine Person auf einem Gehweg, der an ein Gebäude grenzt aus, so haftet die räumungspflichtige Person. Sofern diese nicht grob fahrlässig gehandelt hat, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten, welche durch den Unfall entstehen.
    Quelle
     
    ich zitiere hier mal:

    Wenn ich nie nicht mehr meinen Verpflichtungen als "Schneeschieber" nachkomme, haftet dann trotz allem die Versicherung? Falls ja, warum fegen wir in Deutschland noch Schnee.......
    icon_gluecklich.gif
    Quelle: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=49&t=207378

    auch lesenswert: http://www.haus-und-grund-solingen-ohligs.de/cms/media/raeum-und-streupflicht.pdf

    hier: 2. Seite, "Was passiert bei Verletzung der Räum- und Streupflicht?"

    Doro, ich kann Dich so gut verstehen, mir würde es auch stinken. Ich weiß wieviel Arbeit das Schneeräumen macht, unser Bürgersteig ist 33m lang.
    Hast Du eine im Vergleich zu anderen Mitbewohnern des Hauses eine reduzierte Miete wegen Deiner Verpflichtung zum Schneeräumen?
     
  • Hast Du eine im Vergleich zu anderen Mitbewohnern des Hauses eine reduzierte Miete wegen Deiner Verpflichtung zum Schneeräumen?

    Nee, ich hab noch nicht mit einem der anderen Mietern gesprochen. mache ich auch vor WEihnachten nicht mehr, hab im Moment anderes zu erledigen.

    Aber ich werd das noch machen, ich will das auch wissen.

    Beste Grüße
    Doro
     
  • Ich fürchte, wenn die Verpflichtung zum Schneeräumen für die Bewohner der Erdgeschoßwohnungen vertraglich geregelt ist, dann ist es so. Halt im Wechsel mit der anderen Partei im Erdgeschoß. Wenn die andere Mietpartei aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder will, ist das allerdings nicht Dein Problem.

    Dass sich die anderen Mieter ob Deiner Verpflichtung freuen und einer Vertragsänderung nicht zustimmen, liegt in der Natur des Menschen. Ich glaube kaum, dass der Mieterschutzbund oder wer auch sonst immer etwas daran ändern wird.


    Also entweder schüppen oder umziehen und beim neuen Mietvertrag auf das "Kleingedruckte" achten.....

    Und zur Frage der Haftpflichtversicherung: Versicherungen versprechen viel, aber sie sind nicht dazu da, Folgen eines vorsätzlichen Fehlverhaltens (Nichträumen trotz bestehender Verpflichtung) auszugleichen und tun es in aller Regel auch nicht.

    Schneefreie Grüße

    Yanjep
     
    Hallo Yanjep.

    Das ist aber eine ziemlich lapidare Einstellung der Sache gegenüber, genauso verhält sich der Mensch. Hättest Du mal vorher gelesen, kannst ja umziehen, blabla....

    Wenn sich die Sicht der Dinge nun mal ändert, Gesetze veralten und der Mensch kriegt es endlich mal auf die Kette, daß Dinge auch mal ungerecht verteilt sind, genauso wie Löhne, dann darf doch hoffentlich mal gestreikt werden.

    Warum hat das Amtsgericht Köln wohl so geurteilt??

    In diesem Sinne.
    Doro
     
  • Ich fürchte, wenn die Verpflichtung zum Schneeräumen für die Bewohner der Erdgeschoßwohnungen vertraglich geregelt ist, dann ist es so. Halt im Wechsel mit der anderen Partei im Erdgeschoß. Wenn die andere Mietpartei aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder will, ist das allerdings nicht Dein Problem.

    Dass sich die anderen Mieter ob Deiner Verpflichtung freuen und einer Vertragsänderung nicht zustimmen, liegt in der Natur des Menschen. Ich glaube kaum, dass der Mieterschutzbund oder wer auch sonst immer etwas daran ändern wird.


    Also entweder schüppen oder umziehen und beim neuen Mietvertrag auf das "Kleingedruckte" achten.....

    Und zur Frage der Haftpflichtversicherung: Versicherungen versprechen viel, aber sie sind nicht dazu da, Folgen eines vorsätzlichen Fehlverhaltens (Nichträumen trotz bestehender Verpflichtung) auszugleichen und tun es in aller Regel auch nicht.

    Schneefreie Grüße

    Yanjep

    Das ist ja wie, wenn sich nichts tut, tu ich auch nix. Nö, ein bisschen einfach....
     
    Ah, die Schützenhilfe, danke!

    Ich habe es gestern noch zum Burtzi gesagt: sollte ich an der Stelle von den anderen sein, würde ICH nicht so handeln.
    ICH täte unterschreiben, täte vom knappen Geld meinen Anteil abknapsen, nur um mir das imaginäre Schild "Gut-Mensch" an den Stirnlappen zu pappen.

    Ich hätte keine Lust, mich auf bestehende Klauseln auszuruhen, nur weil es bequem ist.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Ah, die Schützenhilfe, danke!

    Ich habe es gestern noch zum Burtzi gesagt: sollte ich an der Stelle von den anderen sein, würde ICH nicht so handeln.
    ICH täte unterschreiben, täte vom knappen Geld meinen Anteil abknapsen, nur um mir das imaginäre Schild "Gut-Mensch" an den Stirnlappen zu pappen.

    Ich hätte keine Lust, mich auf bestehende Klauseln auszuruhen, nur weil es bequem ist.

    Beste Grüße
    Doro

    Danke, ich dachte schon, diese Art wäre fast ausgestorben !!!
     
    Hmmhmm, ich weiß auch nicht, was an der Betitelung so sehr verkehrt sein soll. Ich find es gut, Gutes zu tun.
    Und nehme andererseits auch gerne solches an.

    Will man miteinander leben oder will man im ewigen Flüsterton auf der Treppe vor sich hintuscheln?

    Beste Grüße
    Doro
     
  • Versicherungen versprechen viel, aber sie sind nicht dazu da, Folgen eines vorsätzlichen Fehlverhaltens (Nichträumen trotz bestehender Verpflichtung) auszugleichen und tun es in aller Regel auch nicht.
    Du hättest mal richtig lesen sollen, ich sprach nämlich von Fahrlässigkeit und nicht von Vorsatz.
    Genau das steht aber auch in den Links, die Du oben scheinbar auch nicht gelesen hast.

    Und Deinen Vorschlag dann "einfach umzuziehen" finde ich auch etwas ääähh kontraproduktiv.
    Es geht hier doch gerade darum herauszufinden, inwieweit man die Situation verändern kann aber trotzdem dort wohnen bleibt.
     
  • @Hamster
    und nun üben wir den Begriff der "groben Fahrlässigkeit" ....

    niwashi räumt nie mehr wieder Schnee, weil Nagetiere ihm eine PHV aufgeschwatzt haben ...
     
    lass mich doch sperren!

    niwasi plädiert für 2 Wochen über die Feiertage ...
     
    Muß den Thread mal wieder auf sein eigentliches Thema zurückführen.

    Heute wurde über ein Gerichtsurteil aus Köln in unserem kostenlosen WE-Blättchen berichtet. Unter der Überschrift "Alle Mieter oder keiner" wird von einem Kölner Amtsgerichtsurteil (Az. 221 C 170/11) berichtet, das entschied, dass es eine erhebliche Ungleichbehandlung sei, wenn nur ein Teil (die im Paterre wohnenden Mieter) mit dem Winterdienst beauftragt werden.

    Weiter steht in dem Bericht, "Voraussetzung für eine rechtswirksame Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist nämlich, dass sie klar und eindeutig erfolgt - und zudem natürlich eine solche Überbürdung alle Mieter eines größeren Mietobjekts gleichermaßen betrifft".

    Läßt doch hoffen.
     
    Genau dieses Urteil habe ich in Post 2 auch schon angesprochen, zweiter Link.

    Beste Grüße
    Doro
     
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