Der Winterdienst in einem mehrstöckigen Mietshaus

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11. Mai 2009
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Ach ja, das leidige Thema kommt wieder.
Und diesmal hau ich zurück, jetzt platzt mir auch bald der Kragen.:mad:

Wir haben noch einen der alten Mietverträge, in denen lediglich die Parterre-Wohnungen für den Winterdienst zuständig sind. Ich finde das aber sehr unverschämt, denn das bedeutet für mich, daß ich jede zweite Woche mit dem Fegen, Streuen, Besorgen des Salzes/Sandes (die Kosten bekommen wir aber von der Verwaltung zurück) zuständig bin.
Und weil wir hier ein paar Leutchen haben, die sehr alt und unsicher auf den Beinen sind, muß das mehr als ordentlich gemacht werden.

Die andere Parterre-Wohnung-Mieterin und ich, wir haben letztes Jahr versucht, mit der Hausverwaltung zu reden. Die hat uns lediglich gesagt: es müssen ALLE Mietparteien damit einverstanden sein, daß sie sich an den Kosten und an die Zeiten halten.
Und da war es fast klar, daß sich die alten Rentner sträubten, geht es doch auf die Rente, sich einen Studenten zu holen, der den Schnee fegt.
Das ist im Mietvertrag so festgehalten, und das hat für alle Ewigkeit so zu sein, basta!

Mich regt das so auf, wenn die in unserer Wohnung leben würden, wären sie die ersten, die sich bei der Verwaltung wegen ungerechten Mietverträgen beschweren täten!

Jetzt hat zumindest die andere Parterre-Mieterin durchgeboxt, daß sie das nicht mehr machen muß, sie ist ja auch schon etwas über 70 Jahre.

Eigentlich hab ich nicht viel gegen Bewegung, tut gut und hält fit. Aber wenn es nicht zeitig und peinlichst sauber um 7.00 Uhr morgens geschieht, damit die Herrschaften morgens schon den Großeinkauf starten können, dann ist das Gemecker groß. Denn das Killer-Argument: Siiiie alleine haften für meinen Oberschenkelhalsbruch, das ziehe ich mir net länger.
Und ich hab ja sonst keine Sorgen......:schimpf:

Die anderen, "jüngeren" Mieter (es sind außer mir aber nur noch zwei Parteien) fegen und streuen eher mal aus Gefälligkeit. Aber nur, wenn man sie anspricht, ansonsten sehen sie mir auch eher beim Schwitzen zu.

Ich freu mich schon auf den ersten Schnee, dann gibt es einen gepfefferten Brief in den Haus-Flur!

Beste Grüße
Doro
 
  • Hallo Doro,

    ich war jetzt eben komplett geplättet als ich das gelesen habe.
    Sowas hab ich ja noch nie gehört das sich die Parterre-Mieter um den Winterdienst kümmern müssen und alle anderen schauen Dir beim schwitzen zu.
    Das würde ich schleinigst ändern und der Hausverwaltung einen Hausmeisterservice empfehlen. Diese Kosten werden dann durch alle Mieter geteilt und schon grinst keiner mehr hinter der Fensterscheibe.
    Unglaublich wie einfach sich manche Hausverwaltungen ihre Arbeit machen.

    Ich drück Dir fest die Daumen das Du eine Veränderung dieser Umstände bewirkst !
     
  • Danke Frank!! :cool::cool:

    Ich mußte mich auch gerade abreagieren, muß ich ehrlich zugeben. Der letzte Winter hat mir ja gezeigt, daß es letztlich wirklich nur an mir kleben bleibt.

    Unverschämt finde ich nicht nur die Hausverwaltung, sondern auch die alte Dame, deren Einkaufstasche ich aber sehr gerne nach oben trage, wie soll sie denn auch drei Etagen nach oben kommen, sowas macht man doch, nicht wahr? Sich aber im Umkehrschluß auf alte Urteile berufen, die noch aus Sintflutzeiten bestehen....
    Gerade sie hat sich letztes Jahr gegen die Unterschriften-Aktion der Verwaltung ausgesprochen!

    Ich bestehe ja nicht darauf, daß die alten Herrschaften die Kosten tragen und sich nach einem Ersatz umschauen müßten (man hat doch Verwandtschaft, also gerade besagte Dame hat eine Art Betreuung), sondern es ergeht ja aus dem Mietverein-Bochum, daß die Verwaltung nun dafür zu sorgen hat.
    Lies mal nochmal den Absatz 3 vom Mietverein-Bochum.

    Als ich im letzten Winter aber auch zum wiederholten Male von einer etwas jüngeren Dame (im eiligen Vorbeigehen, mit Freunden zum Plausch treffend) etwas mitleidig zu hören bekam: Ach, Sie sind aber immer so fleißig...
    ..da hätt ich ihr am liebsten die Schippe....:d

    Nun bin ich froh, daß ich dieses neue Urteil vom Amtsgericht Köln gefunden habe, das häng ich in den Hausflur.:cool::cool:

    Beste Grüße
    Doro
     
  • das ist nun schon der x-te Fall, von dem ich höre, dass die Hausverwaltungen sich um Dinge, die das menschliche Miteinander und dann auch das finanzielle Drumrum, nicht ausreichend kümmern ... und dass sie ihren Pflichten nicht im ausreichenden Maße nachkommen; so langsam beschleicht mich das Gefühl, dass hier ein neuer Abzockeberuf entstanden ist!

    wir haben es sseit jeher so geregelt, dass jeder Schneeräumen mußte (und den Putzdienst im Stiegenhaus); seit einigen Jahren sind einige Bewohner aus Altersgründen nicht mehr in der Lage dies zu tun und so haben wir einen HM-Service beauftragt

    niwashi findet die obige Regelung sehr unkollegial ... ja schon fast asozial ...
     
    Mich wundert, daß die 80er Jahre ins Land gingen, die freien 90er, die 2000er....

    Danke, Niwi.:cool:

    Beste Grüße
    Doro
     
  • Doro,
    bei uns geht es nicht um Schippen beim Mietshaus, sondern um eine andere Art von Ungerechtigkeit.
    Wir haben das Pech, dass es der Stadtverwaltung gefallen hat, die Straße an unserem Grundstück mit nur einem Gehweg zu versehen. Die andere Straßenseite hat keinen. Also dürfen die Anlieger der Gehwegseite brav schippen und streuen, während sich die der Gegenseite ins Fäustchen lachen. Diverse Scheiben an die Stadtverwaltung, auch die Anlieger auf der gehweglosen Seite am Schneeräumen zu
    beteiligen, wurden abschlägig beschieden.
    Und wir haben über 50 m Gehweg zu schippen und dazu noch am Hang!:schimpf::schimpf:
    maryrose
     
    Ja, aber benutzten tun es ja beide Seiten....:mad:
    Natürlich macht man es für andere Menschen gern, wenn es sich um Ausnahmen handelt. Aber es geht auch um die Sorgfaltspflicht, wenn sich da einer einen Bruch holt, biste dran.

    Zumal man auch die Spritkosten gern berechnen darf, wenn die Stadt zu doof ist, für alle Leute genügend Streusalz/Sand im Supermarkt gegenüber zur Verfügung zu stellen, dann darfste nämlich in den nächsten Baumarkt fahren.

    Oder den Kindern den Sand ausser Kiste klauen, da regen sich dann die Mütter auf...:p:p (hab ich letztes Jahr demonstrativ gemacht, waren se alle sauer)

    Beste Grüße
    Doro
     
    hallo doro,

    wir wohnen in einem 3 parteienhaus, eine partei in miete die anderen in eigentum,
    nun ist es bei uns so, daß streugut auf die drei eigentümer umgelegt wird, ein "winterdienst" gibt es bei uns nicht, sondern eine kehrwoche. bei schneefall muß derjenige schnee räumen, der gerade dran ist.

    soweit ich informiert bin, muß der vermieter/verwalter für das streugut sorgen und nicht der mieter. die kosten für das streugut geteilt durch die parteien, dürfte dann nicht immens sein, so daß rentner finanziell nicht überfordert sind (40euro: die parteien). ich rate dir, mal zum mieterbund zu gehen und dich schlau machen. auch den mietvertrag mit nehmen. es stimmt, daß man ältere mietverträge nicht so ohne weiteres änder kann, denn da müssen alle mieter damit einverstanden sein (darzu gibt es OLG-urteile).
    ich habe zum beispiel 3 sack streugut, a´25kg/ 6,50 €, gekauft und unserer verwalterin auf den tisch gelegt. sie schaute zwar etwas irritiert, daß ich 3 sack gekaut habe, aber ich sagte, wenn wir diesem winter wenig brauchten, haben wir für den winter 2012/13 noch streugut.
     
    Rühren diese "Zusatzpflichten" der Paterrewohnung nicht noch aus den Zeiten, als die Paterrewohnung genau wegen dieser Pflichten günstiger im Mietpreis wahr. ?

    Bei uns im Haus sind wir nur zu viert inkl. Apartment Wg.
    Bei uns geht der Winterdienst reihum und zwar nach jedem Tag an dem geräumt werden muss. Da die Räumungspflicht ja ganztägig gilt übernehmen die Mieter die nicht mehr berufstätig sind das Räumen am Mittag und Nachmittag wenn nötig für die Leute die im Job sind.
    Und am WE wird sich dann natürlich revangiert, Ehrensache.
    Bei den Schneemassen, wie letztes Jahr zu Weihnachten wird natürlich im Kollegtiv geräumt, und anschliessend auf die vollbrachte Arbeit angestossen. ;)
     
  • Da kannst du aber auf deine Hausgemeinschaft anstoßen!!
    GG, mein Hausjurist, sagt, mit alten Mietverträgen ist es wie mit alten Hausratsversicherungen.
    maryrose
     
  • Hallo Doro,

    ich kann dich sogar sehr gut verstehen, habe da auch meine ganz bösen Erfahrungen gesammelt.

    Früher, also nach Deinem Vertrag, war es hier so, - Die unteren Wohnparteien waren allgemein. (wer auch immer:rolleyes:) für den Winterdienst zu ständig und der Obere für den Dachboden - auch Trockenraum genannt, selbst wenn man keine Wäsche dort auf hängte. Parterre wohnte sogar eine Spionin, die Fehlvorkommen sofort meldete..

    Na da war ich dann regelmäßig dabei, obwohl ich den Boden nicht benutzte, sondern mit Schnee schaufeln half, weil eben alte Leute unten Wohnten.:rolleyes:

    Das hat sich hier im EH-Haus geändert, wir haben weder strenge oder viele Regeln,
    aber Grundregeln schon, und ich habe gerade, wie in jedem Jahr, den Jahreskalender dazu erstellt.

    Es gibt 3 Etagen, a` 3 WE, von November bis Ende März gibts den Winterdienst, der besagt, das jede Woche im Wechsel eine ET. dran ist zu fegen, zu streuen, Die Mülltonnen raus zustellen, dann ab April bis Oktober wird das im Monatsturnus gemacht und das klappt hervorragend!
    Etagen-mäßig läßt sich keiner so schnell nachsagen, das er nichts getan hat, zumal hier auch das Kapitel Versicherungsschutz gut greift.
    Fürs Treppenhaus und den Keller ist eine Reinigungsfrau eingestellt worden..

    Mo, die das mal vielleicht als eine ganz gute Lösung anregt
     
    Zuletzt bearbeitet:
    soweit ich informiert bin, muß der vermieter/verwalter für das streugut sorgen und nicht der mieter.

    ja, wir bringen ja auch die Quittungen zur Verwaltung und bekkommen den Betrag erstattet. Aber wir bzw. ich in dem Falle (die andere Partei muß sich ja nun nicht mehr darum kümmern) muß trotzdem dafür sorgen, daß das STreugut da ist.

    O.v.F. schrieb:
    ich rate dir, mal zum mieterbund zu gehen und dich schlau machen. auch den mietvertrag mit nehmen. es stimmt, daß man ältere mietverträge nicht so ohne weiteres änder kann, denn da müssen alle mieter damit einverstanden sein (darzu gibt es OLG-urteile).


    äh, ja, deswegen nochmal die Textpassage vom Mieterverein-Bochum:

    Schwierig wird es, wenn einige Mieter mit älteren Mietverträgen nicht zum Winterdienst verpflichtet sind, während bei später hinzugezogenen Mietern eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht. Hier gilt: Das mag ungerecht sein, aber Vertrag ist Vertrag. Der Vermieter hat nämlich keine Möglichkeit, von den Mietern ohne Räumpflicht eine nachträgliche Änderung des Mietvertrages verlangen zu können. Allerdings heißt das nicht, das nun die Mieter mit Schneeklausel im Vertrag für die ohne Klausel mit räumen müssen. Denn statt derer ist natürlich der Vermieter selber dran.

    Rühren diese "Zusatzpflichten" der Paterrewohnung nicht noch aus den Zeiten, als die Paterrewohnung genau wegen dieser Pflichten günstiger im Mietpreis wahr. ?

    Ja, das hab ich mir auch überlegt, ob es noch wirklich so ist. Allerdings mag da was nicht in meinen Kopf: wenn ein Schneeräumdienst kommt, wird das garantiert teuerer sein, als meine monatlichen Mieteinsparungen.
    Laß das mal 20 Euro monatlich sein. Ich muß im Wechsel von 2 Wochen für 6 (!) weitere Mietparteien den Schneedienst übernehmen.
    Wenn ein Student käme, täte er Montags zwei Stunden abrechen (Morgens und evtl. abends), er rechnet Dienstags ab, usw.
    Naa, capiche, ist da der Studi nicht ein bissl teurer als 20 Euro monatlich weniger Miete zahlen?
    Zumal unsere Wohnungen eh kleiner sind und keine Badewanne, sondern nur eine Dusche haben (aber da ließe sich der Mietspiegel erfragen).

    Will sagen: das ist nicht dem heutigen Standard angepaßt.

    Und wie der Vermieter das macht, siehe oben.

    Jaaa, ich wäre ja damit einverstanden, jedes WE eine Flasche guten Chianti oder Burgunder zu bekommen, aber leider hab ich noch keinen (dafür) bekommen. :(



    Liebe Mo: ich komme eigentlich gut mit den Leutchen aus. Das ist der einzige Knackpunkt, wo ich sage, das ist ungerecht und es muß ein Umdenken her.
    Jeder macht hier brav seine Putzi-Flitzi-Feudel-Woche, jaja, und schließt auch brav die Mülltonnen ab und haust net wie die Wanda.
    Und es kümmern sich ja die Verwandten der "Gebrechlichen", daß dieser "Dienst" ordentlich gemacht wird.

    Nur diese alte Klausel, die hat man zu seinem eigenen Vorteil beibehalten, von Seiten des Vermieters, aber auch von Seiten der Mieter, die eigentlich ja auch schon neue Mietverträge hätten haben müssen (vor 4 bzw. 2 Jahren eingezogen)

    Beste Grüße
    Doro
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Hallo,

    ersteinmal ich kann deinen Ärger verstehen, vorallem über das unsoziale Verhalten deiner Nachbarn bzw. mit Mieter in dem Haus, ich kenne das. Nun es gibt zwei Aspekte einaml das soziale mit deinen Nachabr und dann der Vertrag mit der Hausverwaltung. Man kann auf beiden Seiten was ändern.
    Zu den Nachbarn ... mach ihnen mal klar das du kein Hausmeister bist bzw. zeig ihnen wieviel Arbeit das ist was du machts (aus für sie)... das löst hoffentlich (wenn die Leute nicht völlig daneben sind) ein schlechtes Gewissen aus. Es kann ja nicht sein das in einem Haus mit zig Mietparteien keiner sozial veranlagt ist, egal in welchem Alter.
    Zum Vertrag, da hol dir Hilfe beim Mieterschutzbund, das sind die einzigen die dir wirklich gut und professionell helfen könne.

    Ansonsten kann ich dir nur wünshen das der Winter nicht zu hart wird.

    LG
     
    Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
    Kannst Du mir mal verraten, warum Du in meinem Thread eine Anzeige schaltest?

    Oder hab ich da was falsch verstanden? Warum baust Du das so suptil in den Text ein, was soll ich mit nem Wohnungsportal anfangen, in München??

    Beste Grüße
    Doro
     
    huhuuu Doro

    ich kann dich sehr verstehen. Mir gehts genau so !!!

    Allerdings hab ich mich für dieses jahr in die reihe der Faulenzer eingereiht. Ich hab mir fest vorgenommen auch mal nix zu tun !!!
    Die meisten Leute , gehen eh auf dem festgefahrenen Schnee (Spielstrasse) ist auch angenehmer, wie auf Matsch und Sand und sonstiges Antirutsch- zeugs.

    Lieben Gruss
    Muecke1401
     
    Schon gut, Frank. Obwohl ich das auch ziemlich unverschämt finde...:pa:

    @Mücke, was machste denn, wenn sich jemand lang macht, und auf die Idee kommt, seine Ausfälle auf Dich abzuwälzen?

    Haste denn davor keine Angst? Oder ist bei euch nicht viel los, Du sagst, da ist ne Spielstraße? Ich hätte da Schiss vor übervorsichtigen Jung-Müttern.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.

    Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.
     
    Liebe Doro

    Ich hab letztes Jahr geschippt wie ne Bekloppte, und die gesamten Nachbarhäuser nicht. Und wo gehen die lieben Leuts, die hier entlanggehen- mitten auf der Strasse, die voller Schnee liegt.
    Die Kids und die Eltern finden mit Schnee besser, als wie ohne und Matschzeugs überall.
    Ich schippte ja auch noch bis zum Müll Und den Müllplatz sauber- machte sonst auch keiner.
    Nöööö, meiner alten Dame im Haus bring ich gerne den Müll weg, die geht bei Schneewetter gar nicht mehr raus, und ansonsten mach ich das nur noch, wenn ich Lust hab.
    Ich hab das jetzt 16 Jahre stillschweigend getan- irgendwo ist dann auch mal Schluss.
    Von 6 Parteien ist eine wirklich zu alt, die andere will aus Faulheitsgründen nicht- schiebts aber aufs Alter(wobei das mein "geliebter" Nachbar ist und ich nicht ganz objektiv :-9 )
    Die anderen Drei sind da merkbefreit .

    ich dieses Jahr auch:grins:.

    LG
     
    Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.

    Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.

    Und warum macht man das nicht immer so, spart man sich doch verdammt viel Stress....

    Ich geh ja auch lieber auf Schnee als auf halb aufgetautem Schmier. Und man darf ja öfter raus, das Eiskratzen letztes Jahr ging ja auch erst nach halbstündlichem Abwarten.

    Mücke, dieses merkbefreite mag ich machmal mit dem Schneeball nachhelfen. Bis einer mal aufmerkt, daß es vorher immer einen Doofen gab.
    Heute habe ich einen sehr intoleranten Tag, je nach Auslegung!

    Beste Grüße
    Doro
     
    Nö.

    Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.

    Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.

    Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.
     
    Nö.

    Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.

    Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.

    Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.

    Viel Spaß.
     
    Also, ich hätte auch keine Lust darauf zu hoffen, daß die Haftpflichtversicherung das ohne weiteres macht. Auf den Papierkram net und auf den Stress net, wenn sie doch net zahlt.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Hallo, wieviel Meter sind es denn? Wieviele Mietparteien habt Ihr?
    Ich hab vor 3 jahren noch bei einem WD gearbeitet und WEG-Angebote
    noch und nöcher geschrieben. Da kommt mal eigentlich kein Geld für den einzelnen Bewohner zusammen, wenn alle zahlen. Minimum fürs Jahr waren 23qm Räumfläche zu 250.- (inkl MwSt.) =geteilt durch Anzahl Mietparteien und nochmal geteil durch 5 (Nov-Mär=Saison) = mon Beitrag= billig. Dieses Jahr ist es noch der gleiche Preis in Nbg.
    Ich bin zur Zeit auch wieder Vollzeit-Schneeräumer mit Grundgehalt +X(egal ob Arbeit oder nicht:D), allerdings noch ohne Schnee.
     
    Zuletzt bearbeitet:
    Inwiefern gilt das Urteil vom Amtsgericht Köln?

    Ich hatte gerade ein etwas lauteres Gespräch mit der Dame der Hausverwaltung, die mir weismachen will, daß dieses Urteil nur für Köln gilt, nicht aber für uns.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Na super, muß ich also darauf hoffen, daß die alten Damen gewillt sind, entweder etwas aus ihrer Kasse abzudrücken wie jeder andere auch und man nen Winterdienst holt oder ich darf darauf hoffen, daß die drei etwas jüngeren Parteien evtl. mithelfen.

    Oder ich strenge selber ein Verfahren an. Was ist das für ein Blödsinn...

    Beste Grüße
    Doro
     
    Ich würde mich auf jeden Fall mal an den Mieterverein wenden.

    Da sitzen richtige "Füchse", die auch Gerichtsentscheidungen aus Deiner Stadt und/oder eigene Erfahrungen mit Vermietern in gleicher Situation haben.

    Wenn Du da Mitglied wirst, würden die auch den Prozess für Dich anleiern, allerdings erst im nächsten Jahr, da Du für die Prozessübernahme
    a) eine Wartezeit hast und
    b) das Problem nicht schon vor Eintritt bestanden haben darf.
     
    Naja, wenn wirklich mal etwas passiert springt die private Haftpflichtversicherung ein.

    Evtl. gestellte Ansprüche einfach an diese weiterleiten.

    Ist kein Rat, so zu verfahren? Dann schreib es auch nicht!

    Nö.

    Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.

    Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.

    Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.

    Wieso dann noch dieser Beitrag? Nur beschrieben, wie es bereits bei euch geschehen ist? So ein Unsinn!

    Wobei?
    Ich hab die Sachlage dargelegt, wie es bei uns ist und auch schon entschieden wurde.

    Ich selber räume und streue regelmäßig und das auch noch für unseren Nachbar mit!

    Also, was sollte der Spruch?:confused:

    s.o.
     
    Ich verstehe leider nur Bahnhof und noch nicht einmal ansatzweise worauf Du hinaus willst?



    :confused::confused:Kann mich vielleicht irgendein anderer Forianer aufklären, was hier gerade passiert????:confused::confused:
     
    Nö.

    Probleme könnte es (wie u.U. im vorliegenden Fall von @muecke1401) nur dann geben, wenn die PHV Dir nachweisen kann, dass Du vorsätzlich nicht geräumt hast.

    Bei grober Fahrlässigkeit (und einfacher sowieso) zahlt die PHV.

    Auch ersparst Du Dir Probleme mit Gerichtsverfahren etc., da der "Ansprechpartner" für den Geschädigten die PHV ist und nicht Du. Stellt diese fest, dass Dir kein Verschulden nachzuweisen ist (evtl. Geschädigte müssen im Winter immer mit Glätte rechnen und sich dementsprechend vorsichtig verhalten), zahlt keiner, erkennt die PHV ein Verschulden Deinerseits an, zahlt sie.


    Also mit Versicherungen und diesen Dingen habe ich keine genaue Erfahrung, aber um es zu verstehen, vielleicht nochmal.
    Ich verstehe es nun so:

    Wenn ich vergessen hab Schnee zu fegen - also meine Schuld - und Du brichst dir dabei ein Bein, zahlt meine Private Haftpflicht dir den Schaden?:d

    Sorry, das verstehe ich überhaupt nicht, wie wollen sie mir vorsätzliches Vergessen beweisen, so kann ich mich immer raus reden und die Versicherung belangen,

    he he, das ist ja klasse, dann mach ich das jetzt immer so, und erspare mir das Fegen und brauche nicht mal für den Schaden direkt aufkommen, wozu hab ich denn eine Priv. Haftpflicht???:d:D jeu....

    hm.... dann wundert's mich nicht, das die Versicherungen so ansteigen,
    - oder seh ich da was falsch??
    Bitte um Aufklärung??

    äm.... feiveline, der Mieterschutzbund hat hier im Umfeld keinen guten Ruf, da sollte man sich auch erst mal kundig machen
    Man kann sich da auch an die Verbraucherzentrale wenden ....


    Mo, die meint, da kann doch was nicht stimmen, dann lieber den direkten Weg zum Anwalt wählen würde:confused:
     
    Wenn ich vergessen hab Schnee zu fegen - also meine Schuld - und Du brichst dir dabei ein Bein, zahlt meine Private Haftpflicht dir den Schaden?
    Ja.

    Sorry, das verstehe ich überhaupt nicht, wie wollen sie mir vorsätzliches Vergessen beweisen,
    In dem z.B. Zeugen erklären, dass Du grundsätzlich Deiner Räumpflicht nicht nachkommst, oder dass Du ihnen ggü. erklärt hättest, dass Du auf's räumen "keinen Bock" hast.

    he he, das ist ja klasse, dann mach ich das jetzt immer so, und erspare mir das Fegen und brauche nicht mal für den Schaden direkt aufkommen, wozu hab ich denn eine Priv. Haftpflicht???
    s. oben

    Bitte um Aufklärung??
    Also, da kommt ein Bienchen zum Blümchen.... :grins:

    äm.... feiveline, der Mieterschutzbund hat hier im Umfeld keinen guten Ruf
    Ich kenn Euer Umfeld nicht, hier ist der Mieterverein ein Traum und hat mich schon mehrfach vor ungerechtfertigten Forderungen der Vermieter geschützt.

    Mo, die meint, da kann doch was nicht stimmen, dann lieber den direkten Weg zum Anwalt wählen würde
    Mit einer RSV und Deckungszusage auch kein Problem.
     
    zur Richtigstellung: der angrenzende Eigentümer/Mietergemeinschaft/usw. ist/sind verpflichtet ab 7:00 morgens den Zugang zum Haus freizuhalten! Bei Verhinderung ist für einen Stellvertreter zu sorgen! Alles andere ist Quatsch und die Versicherung hustet dir eins! sog. Verkehrssicherungspflicht - wer das macht ist im Mietvertrag geregelt;

    niwashi vergißt sich gleich vorsätzlich ...
     
    zur Richtigstellung: der angrenzende Eigentümer/Mietergemeinschaft/usw. ist/sind verpflichtet ab 7:00 morgens den Zugang zum Haus freizuhalten! Bei Verhinderung ist für einen Stellvertreter zu sorgen! ...


    Ja niwi,

    genau so ist es nämlich bei uns geregelt, Zugang zum Haus und Bürgersteig ab 7:00 freihalten.
    So sind wir auch verpflichtet, anzugeben, wann, wer auf der entsprechenden Etage Urlaub hat, damit er einen Vertreter bestimmt, der das für ihn erledigt.
    Hat er keinen gefunden, muß er für den Zeitraum jemanden einstellen und kommt auch für diese Kosten auf, es sei denn, einer der 2 von 3 Miet/ET-Parteien pro Etage macht das mit!..

    Mo, die diese Reglung auch fair findet!
     
    Deine Meinung
    niwashi schrieb:
    Alles andere ist Quatsch und die Versicherung hustet dir eins!



    Meine Aussagen von oben mit Beispielen hinterlegt
    Ab 7 Uhr morgens und bis 20 Uhr abends sollte der Gehweg ohne Gefahren passierbar sein. Stürzt ein Passant, muss der Mieter, der mit dem Streudienst beauftragt war, die Kosten für die Behandlung sowie gegebenenfalls Schmerzensgeld oder gar eine Erwerbsminderungsrente zahlen, falls das Unfallopfer durch den Sturz dauerhaft berufsunfähig wird. Diese Zahlungen übernimmt grundsätzlich die private Haftpflichtversicherung. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Wenn der Versicherte bereits mehrere vergleichbare Schäden verursacht hat und seinen winterlichen Pflichten dennoch nicht nachkommt, dann darf die Versicherung bei einem erneuten Schadensfall die Zahlung verweigern.
    Quelle

    Absicherung durch Private Haftpflichtversicherung
    Die Private Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson und sichert die Privatperson auch als Mieter oder Eigentümer einer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendeten Wohnung ab. Dies bezieht sich z.B. auch auf die Räum- und Streupflicht. Ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist also über die Privathaftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz abgedeckt
    Quelle

    Wer haftet, wenn etwas passiert?

    Zunächst der Vermieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Der Mieter haftet dann, wenn der Vermieter wirksam die Verpflichtung des Mieters, die Räum- und Streupflicht für ihn zu erledigen, vereinbart hat. Außerdem obliegt dem Vermieter die Verpflichtung, die Einhaltung der Räum- und Streuverpflichtung durch den Mieter zu überwachen. Wegen der damit verbundenen erheblichen Haftungsrisiken erscheint es zweifelhaft, ob die Räum-und Streupflicht wirksam auf den Mieter übertragen werden kann. Dem Mieter ist in jedem Fall der Abschluß einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zu empfehlen, sofern keine Deckung über die Versicherung des Hauseigentümers besteht.
    Quelle

    Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer relevant
    Vor finanziellen Eigenaufwendungen können sich allerdings beide schützen. Während der Mieter im Falle einer fahrlässigen Unterlassung der Räumpflicht seine private Haftpflichtversicherung zur Deckung der Kosten kontaktieren kann
    Quelle

    Rutscht eine Person auf einem Gehweg, der an ein Gebäude grenzt aus, so haftet die räumungspflichtige Person. Sofern diese nicht grob fahrlässig gehandelt hat, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten, welche durch den Unfall entstehen.
    Quelle
     
    ich zitiere hier mal:

    Wenn ich nie nicht mehr meinen Verpflichtungen als "Schneeschieber" nachkomme, haftet dann trotz allem die Versicherung? Falls ja, warum fegen wir in Deutschland noch Schnee.......
    icon_gluecklich.gif
    Quelle: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=49&t=207378

    auch lesenswert: http://www.haus-und-grund-solingen-ohligs.de/cms/media/raeum-und-streupflicht.pdf

    hier: 2. Seite, "Was passiert bei Verletzung der Räum- und Streupflicht?"

    Doro, ich kann Dich so gut verstehen, mir würde es auch stinken. Ich weiß wieviel Arbeit das Schneeräumen macht, unser Bürgersteig ist 33m lang.
    Hast Du eine im Vergleich zu anderen Mitbewohnern des Hauses eine reduzierte Miete wegen Deiner Verpflichtung zum Schneeräumen?
     
    Hast Du eine im Vergleich zu anderen Mitbewohnern des Hauses eine reduzierte Miete wegen Deiner Verpflichtung zum Schneeräumen?

    Nee, ich hab noch nicht mit einem der anderen Mietern gesprochen. mache ich auch vor WEihnachten nicht mehr, hab im Moment anderes zu erledigen.

    Aber ich werd das noch machen, ich will das auch wissen.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Ich fürchte, wenn die Verpflichtung zum Schneeräumen für die Bewohner der Erdgeschoßwohnungen vertraglich geregelt ist, dann ist es so. Halt im Wechsel mit der anderen Partei im Erdgeschoß. Wenn die andere Mietpartei aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder will, ist das allerdings nicht Dein Problem.

    Dass sich die anderen Mieter ob Deiner Verpflichtung freuen und einer Vertragsänderung nicht zustimmen, liegt in der Natur des Menschen. Ich glaube kaum, dass der Mieterschutzbund oder wer auch sonst immer etwas daran ändern wird.


    Also entweder schüppen oder umziehen und beim neuen Mietvertrag auf das "Kleingedruckte" achten.....

    Und zur Frage der Haftpflichtversicherung: Versicherungen versprechen viel, aber sie sind nicht dazu da, Folgen eines vorsätzlichen Fehlverhaltens (Nichträumen trotz bestehender Verpflichtung) auszugleichen und tun es in aller Regel auch nicht.

    Schneefreie Grüße

    Yanjep
     
    Hallo Yanjep.

    Das ist aber eine ziemlich lapidare Einstellung der Sache gegenüber, genauso verhält sich der Mensch. Hättest Du mal vorher gelesen, kannst ja umziehen, blabla....

    Wenn sich die Sicht der Dinge nun mal ändert, Gesetze veralten und der Mensch kriegt es endlich mal auf die Kette, daß Dinge auch mal ungerecht verteilt sind, genauso wie Löhne, dann darf doch hoffentlich mal gestreikt werden.

    Warum hat das Amtsgericht Köln wohl so geurteilt??

    In diesem Sinne.
    Doro
     
    Ich fürchte, wenn die Verpflichtung zum Schneeräumen für die Bewohner der Erdgeschoßwohnungen vertraglich geregelt ist, dann ist es so. Halt im Wechsel mit der anderen Partei im Erdgeschoß. Wenn die andere Mietpartei aus irgendwelchen Gründen nicht kann oder will, ist das allerdings nicht Dein Problem.

    Dass sich die anderen Mieter ob Deiner Verpflichtung freuen und einer Vertragsänderung nicht zustimmen, liegt in der Natur des Menschen. Ich glaube kaum, dass der Mieterschutzbund oder wer auch sonst immer etwas daran ändern wird.


    Also entweder schüppen oder umziehen und beim neuen Mietvertrag auf das "Kleingedruckte" achten.....

    Und zur Frage der Haftpflichtversicherung: Versicherungen versprechen viel, aber sie sind nicht dazu da, Folgen eines vorsätzlichen Fehlverhaltens (Nichträumen trotz bestehender Verpflichtung) auszugleichen und tun es in aller Regel auch nicht.

    Schneefreie Grüße

    Yanjep

    Das ist ja wie, wenn sich nichts tut, tu ich auch nix. Nö, ein bisschen einfach....
     
    Ah, die Schützenhilfe, danke!

    Ich habe es gestern noch zum Burtzi gesagt: sollte ich an der Stelle von den anderen sein, würde ICH nicht so handeln.
    ICH täte unterschreiben, täte vom knappen Geld meinen Anteil abknapsen, nur um mir das imaginäre Schild "Gut-Mensch" an den Stirnlappen zu pappen.

    Ich hätte keine Lust, mich auf bestehende Klauseln auszuruhen, nur weil es bequem ist.

    Beste Grüße
    Doro
     
    Ah, die Schützenhilfe, danke!

    Ich habe es gestern noch zum Burtzi gesagt: sollte ich an der Stelle von den anderen sein, würde ICH nicht so handeln.
    ICH täte unterschreiben, täte vom knappen Geld meinen Anteil abknapsen, nur um mir das imaginäre Schild "Gut-Mensch" an den Stirnlappen zu pappen.

    Ich hätte keine Lust, mich auf bestehende Klauseln auszuruhen, nur weil es bequem ist.

    Beste Grüße
    Doro

    Danke, ich dachte schon, diese Art wäre fast ausgestorben !!!
     
    Hmmhmm, ich weiß auch nicht, was an der Betitelung so sehr verkehrt sein soll. Ich find es gut, Gutes zu tun.
    Und nehme andererseits auch gerne solches an.

    Will man miteinander leben oder will man im ewigen Flüsterton auf der Treppe vor sich hintuscheln?

    Beste Grüße
    Doro
     
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